Offenburg - Ein Femizid? Hätte der Staat die Tat verhindern können?
Shownotes
Am 6. Juli 2026 fallen in einem Wohngebiet in Offenburg mehrere Schüsse. Eine 36-jährige Frau und ein 33-jähriger Mann sterben. Die Ermittlungen dauern an; wer geschossen hat und wie genau sich die Tat abgespielt hat, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Bereits seit Anfang 2025 hatte die Frau mehrfach Anzeige gegen den Mann erstattet – unter anderem wegen Stalking, Bedrohung und Beleidigung.
Das erwartet euch:
- Warum laufen die Ermittlungen weiter, obwohl der mutmaßliche Täter tot ist?
- Wann ist Stalking im rechtlichen Sinne überhaupt strafbar und warum sind die Hürden höher als viele denken?
- Welche Schutzmöglichkeiten gibt es für Betroffene – strafrechtlich und zivilrechtlich?
- Was bedeutet der Begriff Femizid und warum gibt es ihn als Straftatbestand in Deutschland nicht?
- Kann das Recht solche Taten überhaupt verhindern?
Hinweis: Diese Folge basiert auf dem Ermittlungsstand vom 13. Juli 2026. Die Ermittlungen dauern an. Unsere rechtliche Einordnung bezieht sich ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Aufnahme öffentlich bekannten Ermittlungsstand. Wir sprechen als Privatpersonen mit juristischem Hintergrund.
Wenn ihr selbst von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen seid, müsst ihr damit nicht allein bleiben. Unterstützung erhaltet ihr unter anderem beim
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (kostenlos, anonym, 24 Stunden erreichbar: 116 016)
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (anonym und kostenlos: 0800 22 55 530)
- Weißer Ring (Opferhilfe und Beratung: 116 006)
In akuten Gefahrensituationen wählt bitte sofort den Polizeinotruf (110).
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Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]
Transkript anzeigen
00:00:00: Eine Beziehung geht zu Ende.
00:00:02: Für die eine Person ist das schmerzhaft aber endgültig, für die andere offenbar nicht.
00:00:07: Es folgen Nachrichten, Beleidigung vielleicht auch Nachstellungen.
00:00:11: Die Polizei wird eingeschaltet und trotzdem fallen Monate später plötzlich Schüsse in Offenburg.
00:00:41: Und mein Name ist Victoria und ich bin Rechtspflegerin.
00:00:44: Immer wenn solche Fälle bekannt werden taucht fast sofort dieselbe Frage auf Warum hat niemand das verhindert?
00:00:51: Und genauso schnell folgt auch der Vorwurf, die Behörden hätten früher eingreifen müssen.
00:00:56: Aber ist es wirklich so einfach?
00:00:58: Darf der Staat jemanden überwachen oder sogar einsperren nur weil die Sorge besteht dass er irgendwann eine schwere Straftat begehen könnte?
00:01:06: Welche Möglichkeiten haben Polizei und Gerichte überhaupt bevor etwas passiert?
00:01:11: Genau darüber sprechen wir heute!
00:01:12: Wir schauen uns einen Fall aus Offenburg an, der viele Menschen erschüttert hat Aber wir wollen nicht nur rekonstruieren, was passiert ist.
00:01:18: Uns interessiert vor allem die Frage welche Handlungsmöglichkeiten der Rechtsstaat vor einer solchen Tat überhaupt hat und wo seine Grenzen liegen?
00:01:26: Denn im Nachhinein scheint vieles offensichtlich!
00:01:28: Die wirklich
00:01:38: schwierige Frage ist aber – Was wusste man vorher?
00:01:41: Und was durfte man auf dieser Grundlage tun?
00:01:44: Schauen wir uns zunächst einmal an, was wird zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sicher wissen?
00:01:49: Denn dieser Fall ist ja noch sehr aktuell und genau deshalb laufen die Ermittlungen auch auf Hochtouren.
00:01:54: Vieles ist inzwischen bestätigt, anderes dagegen noch nicht – und genau diese Unterscheidung ist nämlich wichtig!
00:02:01: Denn gerade nach schweren Gewalttaten entstehen sehr schnell Spekulationen.
00:02:06: Unsere Aufgabe ist es aber zwischen dem zu unterscheiden, was gesichert ist.
00:02:13: Fest steht zunächst.
00:02:14: Am Montagmorgen des sechsten Juli, im Nordosten von Offenburg fallen mehrere Schüsse in einem Wohngebiet.
00:02:22: Anwohner hören die Schüssen, setzen Notrufe ab und innerhalb weniger Minuten sind Polizei, Rettungsdienst- und Feuerwehr mit einem Großaufgebot vor Ort.
00:02:31: Die Einsatzkräfte finden einen dreidreißigjährigen Mann tot in einer Hofeinfahrt.
00:02:36: Wenige Meter entfernt liegt eine dreistigjährige Frau mit schwerstem Schussverletzung.
00:02:41: Sie wird sofort in ein Krankenhaus gebracht, verstirbt dort jedoch kurze Zeit später.
00:02:45: Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus dass der Mann zunächst mehrfach auf seine ehemalige Partnerin geschossen und sich anschließend selbst getötet hat.
00:02:56: Bekannt ist außerdem das die beiden die sich in einer geflüchteten Unterkunft in Schutterwald kennengelernt haben zuvor eine Beziehung geführt hatten.
00:03:04: diese war allerdings bereits vor mehreren Monaten beendet worden.
00:03:08: was genau nach der Trennung passierte ist, wissen wir bislang nicht im Detail.
00:03:13: Nach den bisherigen Erkenntnissen soll es jedoch zu mehreren polizeilichen Einsätzen bzw auch Anzeigen gekommen sein.
00:03:20: Im Raum stehen Vorwürfe wegen Beleidigungen, übler Nachrede und Stalkings – der Mann war den Ermittlungsbehörden deshalb bereits bekannt allerdings nicht vorbestraft.
00:03:30: Am Tatort beginnt anschließend die Spurensicherung.
00:03:33: Kriminaltechniker sichern unter anderem Spuren und eine Schusswaffe, ein Tag später teilen Polizei- und Staatsanwaltschaft außerdem mit das auch im Auto des Mannes eine weitere Schusswarfe gefunden wurde.
00:03:45: Nach aktuellem Stand verfügte er weder über eine Waffenbesitzkarte noch über einen Waffenschein – woher diese Waffen stammen und auf welchem Wege an sie gelangt ist gehört deshalb ebenfalls zu den Fragen, die derzeit untersucht
00:03:58: werden.".
00:03:59: Damit sind wir auch bei den Punkten, die bislang noch offen sind.
00:04:02: Welchen genauen Ablauf hatte die Tat?
00:04:05: Gab es unmittelbar davor noch ein Gespräch oder einen Streit zwischen den beiden?
00:04:09: Welches Motivstand dahinter?
00:04:11: Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Auswertung von Spuren, Handydaten und Zeugenaussagen?
00:04:17: Und welche Bedeutung haben die Vorfälle, die sich bereits nach der Trennung ereignet haben sollen?
00:04:23: All das ist derzeit noch Gegenstand der
00:04:25: Ermittlung.".
00:04:26: Und deshalb müssen wir auch die weiteren Ermittlungen abwarten, bis wir konkret wissen was passiert ist.
00:04:31: Es ist auch gar nicht so ungewöhnlich dass Polizei und Staatsanwaltschaft zu vielen dieser Fragen derzeit noch gar nichts sagen können.
00:04:38: Ermittlungsbehörden veröffentlichen Informationen nicht sofort sondern erst dann wenn sie belastbar überprüft sind und eben ihre Bekanntgabe die Ermittlung nicht gefährdet.
00:04:49: Aussagen von Zeugen müssen abgeglichenen Spuren ausgewertet und einzelne Erkenntnisse miteinander in Einklang gebracht werden.
00:04:56: Deshalb bleiben viele Details zunächst bewusst unter Verschluss.
00:04:59: Das schützt nicht nur Ermittlungen, sondern auch die Rechte aller Beteiligten und verhindert dass vorschnell falsche Schlüsse gezogen
00:05:05: werden.".
00:05:06: Und genau an dieser Stelle hatte ich sofort einen Gedanken den wahrscheinlich auch viele andere hatten.
00:05:11: nachdem derzeitigen Ermittlungsstand soll der Mann ja zunächst auf seine ehemalige Partnerin geschossen und sich anschließend selbst getötet haben.
00:05:19: wenn das so ist könnte man Doch eigentlich sagen, der mutmaßliche Täter lebt jetzt nicht mehr.
00:05:25: Gegen ihn kann es kein Strafverfahren mehr geben also müsste der Fall doch juristisch abgeschlossen sein.
00:05:31: Tatsächlich ist das aber nicht so.
00:05:33: obwohl gegen einen Verstorbenen am Ende weder Anklage erhoben noch ein Urteil gesprochen werden kann laufen die Ermittlungen trotzdem weiter und zwar mit erheblichem Aufwand.
00:05:43: kannst du uns einmal erklären warum das gemacht wird?
00:05:46: Ja diese Frage ist absolut nachvollziehbar.
00:05:49: Tatsächlich höre ich sie nach solchen Fällen immer wieder.
00:05:52: Nach dem Motto, der mutmaßliche Täter ist tot also kann man die Akte doch schließen.
00:05:56: aber so funktioniert das Strafverfahren nichts.
00:05:59: Aber weniger weil es der Bevölkerung egal ist was passiert ist sondern eher deshalb Weil der Mut maßliche täter ohnehin nicht mehr belangt werden kann.
00:06:10: ja dass natürlich rechts.
00:06:11: Also auch wenn der mutmaßliche Täter verstorben ist, hat die Staatsanwaltschaft zunächst einmal die Aufgabe den Sachfalt vollständig aufzuklären und zwar unabhängig davon ob am Ende überhaupt noch Anklage erhoben werden kann.
00:06:23: Die Ermittlungen dienen nämlich nicht nur dazu jemanden vor Gericht zu bringen sie dienen vor allem dazu herauszufinden was tatsächlich passiert ist.
00:06:32: Deshalb darf sich die Staatsanwaltschaft auch nicht einfach auf den ersten Eindruck verlassen.
00:06:36: Selbst wenn vieles darauf hindeutet, dass der Mann geschossen und sich anschließend selbst getötet hat, muss das bewiesen werden!
00:06:44: Es muss geklärt werden – war er tatsächlich der Schütze?
00:06:47: Hat wirklich niemand sonst
00:06:48: geschossen?!
00:06:49: Gab es möglicherweise einen Mithäter oder jemanden, der die Tat unterstützt oder vorbereitet hat?
00:06:54: Woher stammen die Waffen?
00:06:56: Hat sie ihm vielleicht jemand überlassen und sich dadurch selbst strafbar gemacht?
00:07:00: Erst wenn diese und viele weitere Fragen beantwortet sind, lässt sich der Sachverhalt rechtlich sauber einordnen.
00:07:06: Man muss sich das Ganze wie ein großes Puzzle vorstellen – die Ermittler versuchen zunächst jedes einzelne Puzzleteil zusammenzutragen.
00:07:12: Deshalb werden Zeugen vernommen, Handydaten ausgewertet, Video-Aufnahmen gesichert….
00:07:18: Die Schusswaffen werden kriminaltechnisch untersucht.
00:07:21: Die Rechtsmedizin klärt durch die Obduktion, beispielsweise genaue Todesursache und kann häufig auch Rückschlüsse auf den Ablauf der Tat ziehen.
00:07:31: Ballistische Gutachten untersuchen unter anderem aus welcher Waffe geschossen wurde und aus welche Richtung die Schüsse abgegeben wurden.
00:07:39: Schmauchspuren können Hinweise darauf liefern wer eine Waffe abgefeuert oder unmittelbar mit ihr handiert hat.
00:07:46: Und erst wenn dieses Gesamtbild steht und sich – das ist jetzt ein ganz wichtiger Punkt Keine Anhaltspunkte für weitere Beteiligte oder andere Straftaten ergeben, wird das Verfahren gegen den Verstorbenen wegen seines Todes eingestellt.
00:08:00: Sollten sich in Gegenhinweise auf andere Beteilligte ergeben etwa wegen Beilfe oder eines Verstoßes gegen das Waffengesetz werden diese Verfahren selbstverständlich weitergeführt.
00:08:11: Und noch ein Aspekt ist sehr wichtig, die Ermittlung, die nicht nur dem Strafverfahren sondern auch der Aufklärung für die Angehörigen.
00:08:18: Gerade nach einer so schweren Tat besteht ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren was genau passiert ist.
00:08:25: Auch wenn diese Erkenntnisse den Verlustnicht ungeschehen machen können sind sie für viele Hinterbliebener ein wichtiger Schritt um das Geschehen überhaupt begreifen und verarbeiten zu können.
00:08:35: Deshalb ist eine gründliche Aufklärung auch dann von großer Bedeutung, wenn gegen den mutmaßlichen Täter später kein Strafverfahren mehr geführt werden
00:08:43: kann.".
00:08:44: Ich finde das darf man tatsächlich nie unterschätzen!
00:08:47: Juristen müssen im Fall rechtlich aufarbeiten – viele Interbliebenen beginnt aber ein ganz anderer Prozess.
00:08:53: Sie müssen lernen mit einem Verlust weiterzuleben und dabei kann Gewissheit manchmal wichtiger sein als jede juristische Bewertung.
00:09:01: Nicht jede Frage wird sich beantworten lassen.
00:09:03: Aber jeder Antwort, die gefunden werden kann, nimmt ein Stück dieser Quänen in Ungewissheit und genau deshalb ist eine gründliche Aufklärung auch Ausdruck von Respekt gegenüber den Opfern und ihren
00:09:13: Angehörigen.".
00:09:14: Zu dieser Aufklärung gehört aber auch die Frage, was sich eigentlich schon vor der Tat abgespielt hat.
00:09:20: Und ich glaube an diesem Punkt denken viele Hörerinnen und Hörern genau das Gleiche – wenn doch schon Vor-der-Tat von Stalking die Rede gewesen sein soll und die Polizei offenbar bereits mit den Beteiligten zu tun
00:09:32: hatte.".
00:09:33: Warum ist da nichts passiert?
00:09:35: Diese Frage liest man nach solchen Fällen fast immer in den Kommentarspalten und ehrlich gesagt kann ich sie auch nachvollziehen.
00:09:42: Denn für viele klingt Stalking erst einmal ganz eindeutig, da akzeptiert jemand nicht das was die andere Person möchte.
00:09:50: Schreibt immer wieder Nachrichten taucht plötzlich vor der Wohnung oder sogar am Arbeitsplatz auf oder versucht über Freunde Kontakt aufzunehmen.
00:09:59: Da denkt man doch automatisch dass muss strafbar sein, wenn jemand so in das Leben eines anderen eingreift.
00:10:06: Aber genau an dieser Stelle lohnt sich ein Blick ins Strafgesetzbuch denn juristisch ist Stocking eben nicht alles was wir umgangssprachlich als Stocking bezeichnen richtig?
00:10:16: Genau!
00:10:17: Das Strafrecht spricht von der sogenannten Nachstellung und die Voraussetzungen sind deutlich enger als viele vermuten.
00:10:24: Nicht jede unerwünschte Nachricht ja nicht jedes aufdringliche Verhalten erfüllt automatisch den Straftatbestand der Nachstellung.
00:10:33: Das Gesetz nennt zwar verschiedene Handlungen, die eine Nachstellung darstellen können – dazu gehören etwa und das sind jetzt wirklich nur wenige Beispiele, die ich benenne.
00:10:41: Das beharliche Aufsuchen der räumlichen Nähe, das Wiederholte kontaktieren sei es eben direkt oder über Dritte oder auch Bedrohungen.
00:10:50: Entscheint ist aber dass man sich nicht nur eine einzelne Handlung anschaut sondern eben das Gesamtverhalten Und dieses Gesamtverhalten muss geeignet sein, die Lebensgestaltung des Opfers nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
00:11:05: Es reicht also nicht dass es Verhalten ja lästig oder unangenehm ist – das Strafrecht setzt eine gewisse Erheblichkeit voraus!
00:11:14: Das kann beispielsweise der Fall sein wenn jemand aus Angst seine Wohnung nicht mehr verlassen möchte den Arbeitsweg ändert ständig Begleitung organisiert, seine Telefonnummer wechselt oder sich sogar gezwungen sieht, um zu ziehen.
00:11:28: Ob diese Schwelle erreicht ist muss aber immer anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
00:11:33: In unserem Fall soll es so gewesen sein, dass die Frau seit Anfang zweitausendfünfundzwanzig drei Mal Anzeige gegen den mutmaßlichen Schützen erstattete.
00:11:42: Unter anderem im Zusammenhang mit Nachstellungen, Beleidigungen, Bedrohung und Verläumdung.
00:11:48: Zuletzt ging im März zweitausendsechsund zwanzig von einer weiteren Frau eine Anzeigen wegen Stockings gegen den Mutmaßlichen Täter bei der Polizei ein – und trotzdem gab es keine Verurteilung!
00:11:59: Wie kann das sein?
00:12:01: Ich vermute, das hat in solchen Fällen vielfach mit der schwierigen Beweisführung zu tun.
00:12:06: Viele dieser Handlungen finden ohne neutrale Zeugen statt.
00:12:09: Ob jemand tatsächlich bewusst aufgelauert hat oder ob es sich um eine zufällige Begegnung gehandelt hat lässt sich im Nachhinein oft nur schwer feststellen.
00:12:18: Deshalb sind solche Verfahren häufig auch sehr aufwendig.
00:12:21: Die Täter nutzen ja auch häufige Situationen, in denen die Opfer alleine sind damit es eben keine Zeugen gibt
00:12:28: Und umso wichtiger sind eben auch die Beweismittel.
00:12:30: Das können Chatverläufe, Anruflisten, Screenshots, Fotos, Videoaufzeichnungen oder Aussagen von Nachbarn, Freunden und Arbeitskollegen sein.
00:12:44: Häufig gibt es sich das anscheinende Gesamtbild nämlich erst aus vielen einzelnen Indizieren.
00:12:50: Ich vermute dass die Ermittlungen in soweit noch nicht abgeschlossen waren.
00:12:54: Eines dürfen wir bei derartig gelagerten Filmen nicht vergessen Die ganzen Vorfälle rund um die Nachstellung beurteilen wir heute mit dem Wissen, dass es später zu einer tödlichen Gewalttat gekommen ist.
00:13:05: Polizei und Staatsanwaltschaft mussten ihre Entscheidungen aber auf Grundlage dessen treffen was ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannt war Und was ich damals eben tatsächlich nachweisen ließ.
00:13:17: Jetzt haben wir darüber gesprochen wann Stocking überhaupt strafbar ist Aber in diesem Zusammenhang stellt sich eigentlich sofort die nächste Frage Nehmen wir einmal an, ich bin selbst betroffen.
00:13:28: Ich werde ständig kontaktiert verfolgt oder habe Angst vor meinem Ex-Partner.
00:13:33: Welche Möglichkeiten hab' ich da überhaupt?
00:13:35: Denn viele glauben wahrscheinlich man könne nur abwarten bis etwas Schlimmeres passiert.
00:13:40: aber das stimmt so nicht richtig?
00:13:43: Nein!
00:13:44: Unser Rechtssystem kennt eine ganze Reihe von Schutzmöglichkeiten sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrechts.
00:13:50: Man muss allerdings unterscheiden welchem Zweck dieser Maßnahmen dienen und wer überhaupt darüber entscheidet.
00:13:56: Der erste Schritt wird häufig eine Strafanzeige sein.
00:13:59: Dadurch erfahren Polizei und Staatsanwaltschaft überhaupt erst von den Vorfällen und können Ermittlungen aufnehmen.
00:14:05: Je früher sich ein Gesamtbild ergibt, desto besser lässt dich später auch beurteilen ob bereits Straftaten vorliegen und wie gefährlich die Situation möglicherweise ist.
00:14:15: In vielen Fällen bleibt es aber nicht bei der bloßen Aufnahme einer Anzeige.
00:14:19: Die Polizei kann beispielsweise eine sogenannte Gefährderansprache durchführen, dabei sucht sie das Gespräch mit der betroffenen Person also dem möglichen Täter und macht sehr deutlich dass sein Verhalten bekannt ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
00:14:34: Das ersetzt zwar kein gerichtliches Verbot hat in der Praxis aber durchaus eine präventive Wirkung.
00:14:41: Hier soll es ja so gewesen sein, dass die Polizei in allen Fällen unmittelbar Gefährderansprachen mit den mutmaßlichen Täter führte.
00:14:49: Kommt ihr später zu einer Verurteilung oder wird ein Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt?
00:14:55: Können Gerichte außerdem Weisungen und Auflagen erzahlen – dazu gehören zum Beispiel Kontaktverbote oder die Anordnung bestimmte Orte oder Personen zu meiden.
00:15:05: Wer sich daran nicht hält muss mit weiteren straffheitlichen Konsequenzen
00:15:09: rechnen.".
00:15:10: Und daneben gibt es noch einen Bereich, den viele gar nicht kennen – nämlich den zivilrechtlichen Schutz.
00:15:15: Der hat mit einem Strafverfahren zunächst einmal gar nichts zu tun.
00:15:19: Nach dem Gewaltschutzgesetz kann sich eine betroffene Person direkt an das Familiengericht wenden, das Gericht kann dann beispielsweise anordnen dass der andere keinen Kontakt mehr aufnehmen darf, sich der Wohnung oder dem Arbeitsplatz nicht mehr nähern darf oder bestimmte Orte meiden muss.
00:15:35: in manchen Fällen kann das Gerich sogar entscheiden dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss obwohl beide dort noch wohnen.
00:15:42: Dafür muss man nicht erst das Ende eines Strafverfahrens abwarten.
00:15:47: Ziel ist, vielmehr möglichst schnell Schutz für die betroffene Person zu
00:15:51: schaffen.".
00:15:52: Genau und weil es hier um den Schutz vor weiteren Übergriffen geht können solche Entscheidungen häufig sehr kurzfristig getroffen werden also in dringenden Fällen sogar im Wege einer einzweiligen Anordnung.
00:16:03: Das Gericht prüft dann auf Grundlage der vorliegenden Informationen ob ein solcher Schutz erforderlich ist Und verstößt jemand später gegen eine gerichtliche Anordnung bleibt das nicht folgendlos.
00:16:13: Je nach Art der Entscheidung kommen Ordnungsmittel oder eben eine mögliche Strafbarkeit im Betracht.
00:16:20: ein gerichtliches Verbot ist also keineswegs nur eine ja unverbindliche Empfehlung
00:16:26: und ein wichtiger Hinweis, der vielleicht noch nicht so bekannt ist für einen solchen Antrag beim Familiengericht braucht man kein Anwalt.
00:16:33: diesen Antrag kann man direkt Amtsgericht stellen und kann dort einfach zur Rechtsantragsstelle gehen.
00:16:39: Dort sitzen Rechtspflegerinnen und Rechtspflege in den meisten Bundesländern und nehmen die Anträge direkt auf, sodass da vielleicht auch nochmal die Schwelle ein bisschen niedriger ist für manche diesen Schritt zu
00:16:52: gehen.".
00:16:53: Ja, genau solche Möglichkeiten standen grundsätzlich auch in diesem Fall im Raum.
00:16:58: Nach den bisher bekannten Informationen soll die Polizei intensive Gespräche mit der getöteten Frau geführt haben.
00:17:05: Beamte hätten ihr gegenüber Verhaltenshinweise gegeben und angeregt einen Annäherungsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwirken.
00:17:13: Nach Kenntnis der Polizei hat die Frau dies aber nicht beantragt.
00:17:17: also das Amtsgericht Ofenburg hat mitgeteilt dass dort kein Gewaltschutzverfahren anhängig gewesen sei.
00:17:23: Und warum sie sich dagegen entschieden hat, wissen wir nicht und darüber möchten wir auch nichts spekulieren.
00:17:28: Eine weitere Schutzmöglichkeit wäre fast in Vergessenheit geraten.
00:17:32: In Deutschland kann die elektronische Fußfessel bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt angeordnet werden.
00:17:38: Auf diese Weise können geschädigten Personen gewarnt werden wenn sich der Potenzialität einer festgelegten Schutzzone nähert.
00:17:46: Die Anordnung eines elektronischen Fußfessels kann im Einzelfall die gefährdete Person viel besser schützen weitere Annäherung oder Angriffe frühzeitig verhindern als ein reines Kontakt- oder Annährungsverbot.
00:18:01: Jetzt ist es ja so, dass in der Berichterstattung zu diesem Fall immer wieder einen Begriff fällt den wir an dieser Stelle ebenfalls kurz einordnen möchten nämlich der Begriff Femizid.
00:18:11: Kannst du uns einmal erklären wann man von einem Femizin spricht?
00:18:16: Mit Femicit gemeint ist die Tötung einer Frau eines Mädchens aufgrund ihres Geschlechts.
00:18:22: Besonders häufig wird der Begriff verwendet, wenn Frauen von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner getötet werden und die Tat beispielsweise mit Besitzdenken, Kontrollverlust oder der Weigerung zusammenhängt eine Trennung zu akzeptieren.
00:18:38: Dahinter steht die Annahme, dass Frauen nicht selten gerade deshalb Opfer einer Straftat werden, weil sie sich aus einer Beziehung lösen oder den Erwartungen des Täters nicht mehr entsprechen.
00:18:49: Wichtig ist auch das es Einheitliche rechtliche Definition des Begriffs Femizid in Deutschland bislang nicht gibt.
00:18:57: Es handelt sich vielmehr um einen gesellschafts- und kriminalwissenschaftlichen Begriff, der auf geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauenaufmerksamachen und verdeutlichen soll dass solche Taten nicht lediglich als Beziehungsthaten oder Familiendrahmen verharmlost werden.
00:19:17: Das Bundeskriminalamt hat im Jahr ist erstmals ein Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt veröffentlicht und damit den Versuch unternommen sich dem Phänomen anhand polizeilicher Daten anzunähern.
00:19:30: Gleichzeitig weiß das Bundeskriminalamt aber selbst darauf hin, dass Femizide bislang nicht gesonder deiner polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden weil die konkrete Tatmotivation dort nicht systematisch dokumentiert wird.
00:19:46: Auffällig ist allerdings, dass nach den Zahlen des Bundeskriminalamts mehr als achtzig Prozent der Opfer tödlicher Partnerschaftsgewalt Frauen sind.
00:19:56: Allein im Jahr zwanzundzwanzig wohnen insgesamt dreihundertacht Frauen-Opfer versuchter oder vollendender Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Partnerschaftswahl.
00:20:05: Femicide sind in Deutschland ja kein eigener Straftatbestand.
00:20:09: Stattdessen werden solche Taten, wie jede andere vorsätzliche Tötung auch nach den Vorschriften über Mord- und Totschlag beurteilt.
00:20:17: In der politischen Diskussion wird aber immer wieder gefordert, den Femicid als eigenständigen Straftaatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
00:20:25: Glaubst du das sinnvoll ist?
00:20:27: Das ist letztlich eine rechtspolitische Frage die man unterschiedlich beantworten kann.
00:20:32: Die Befürworter argumentieren, dass ein eigener Straftatbestand die besondere Dimension geschäftsspezifischer Gewalt sichtbar machen und verhindern würde, dass solche Taten als bloße Beziehungsdrahmen wahrgenommen werden.
00:20:47: In einigen europäischen Ländern zum Beispiel Italien, Koazien, Malta und Zypern gibt es einen solchen Straftaatbestand bereits.
00:20:55: aus rein strafrechtlichen Sicht muss man allerdings sehen das vorsätzliche Tötungsdelikte in Deutschland bereits sehr streng sanktioniert werden.
00:21:03: Liegen Mordmerkmale vor, sieht das Gesetz zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor?
00:21:08: Die entscheidende Frage ist deshalb weniger ob eine Tat bestraft wird sondern wie sie rechtlich eingeordnet wird.
00:21:15: Ob ein eigener Straftatbestand darüber hinaus einen praktischen Mehrwert hätte oder vor allem eine symbolische Wirkung entfalten würde, wird deshalb unterschiedlich beurteilt.
00:21:26: Das ist letztlich eine Frage der Gesetzgeber beantworten muss.
00:21:29: Wenn wir jetzt noch einmal auf den Fall in Offenburg zurückkommen, in den Medien wurde sehr schnell ihr Begriff Femizid verwendet.
00:21:36: Kann man das zu dem jetzigen Zeitpunkt überhaupt schon sagen oder wäre eine solche Einordnung noch verfrüht?
00:21:42: Ich werde bei einer solchen Einordnung des konkreten Falls sehr vorsichtig!
00:21:46: Ob es sich tatsächlich um ein Feminizid handelt lässt sich anhand der bislang bekannten Informationen nicht sicher beurteilen.
00:21:53: Dafür müsste man die Tatmotive genau kennen Und genau diese sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
00:21:59: Wir sollten deshalb nicht vorschnell eine Einordnung treffen, sondern abwarten welche Erkenntnisse die Ermittlung ergeben.
00:22:06: Ein weiterer Punkt, der in diesem Fall viele beschäftigt hat sind die Schusswaffen.
00:22:10: Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der mutmaßliche Täter weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein besessen haben.
00:22:18: Gleichzeitig wurden nach der Tat offenbar zwei Schusswerfen sichergestellt – eine am Tatort und eine im Auto.
00:22:25: Und damit stellt sich natürlich sofort die Frage wie kommt jemand, der offenbar gar keine waffenrechtlichen Erlaubnis hat überhaupt an eine Schusswafe?
00:22:34: Zunächst muss man unterscheiden.
00:22:35: Viele sprechen von einem Waffenschein, obwohl sie eigentlich die Waffenbesitzkarte meinen.
00:22:40: Die Waffen-Besitzkate berechtigt grundsätzlich dazu erlaubnispflichtige Schusswaffen zu besitzen – ein Waffenschnein ist etwas anderes!
00:22:49: Er laubt eine SchussWaffe in der Öffentlichkeit zu führen und wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erteilt.
00:22:56: Die allermeisten legalen Waffen Besitzer haben deshalb zwar eine Waffenbessizkarte aber gerade keinen Waffensein.
00:23:03: Sollte es sich bestätigen, dass der mutmaßliche Täter weder über eine Waffenbesitzkarte noch über ein Waffenschein verfügte stellt sie natürlich sofort die Frage woher die Waffen stammen.
00:23:13: Genau das ist auch Gegenstand der laufenden Ermittlungen so dass derzeit ja nichts Konkretes und soweit gesagt werden kann.
00:23:19: Und wenn sich herausstellt, dass jemand ihm diese Waffen bewusst überlassen oder sogar beschafft hat dann könnte das doch auch für diese Personen strafrechtliche Folgen haben.
00:23:29: Ganz genau.
00:23:30: Je nachdem wie die Waffen in seinem Besitz gelangt sind, kommen unterschiedliche Straftaten mit Tracht.
00:23:35: Das kann zunächst einmal ein Verstoß gegen das Waffengesetz sein.
00:23:38: Wenn jemand nämlich erlaubnenspflichtige Schusswaffen unerlaubt besitzt überlässt oder damit handelt, kann das strafbar sein.
00:23:45: Darüber hinaus müssen ihre Mitglieder aber auch prüfen ob eine andere Person wirklicherweise wusste wofür die Waffe bestimmt waren.
00:23:52: Sollte jemand die später unterstützt oder gefördert haben könnten, je nach den konkreten Umständen desfalls sogar Beteiligungsdelikte wie Beihilfe oder Anstiftungen im Raum stehen.
00:24:05: Dafür gibt es bislang allerdings keine öffentlichen Anhaltspunkte.
00:24:08: Genau deshalb wären diese Fragen derzeit sorgfältig untersucht!
00:24:12: Das zeigt auch noch einmal, warum sich die Ermittlungen eben nicht nur auf den eigentlichen Tatablauf beschränken.
00:24:18: Es geht nicht nur darum was am Tartag passiert ist sondern auch darum wie es überhaupt dazu kommen konnte und dazu gehört eben auch die Frage auf welchem Weg die Waffen in die Hände des mutmaßlichen Täters gelangt sind.
00:24:31: aber ganz abgesehen davon Bei mir ist es so, je länger ich mich mit diesem Fall beschäftigt habe, desto mehr hatte ich das Gefühl, dass es eigentlich gar nicht nur um Offenburg geht.
00:24:41: Dieser Fall steht stellvertretend für ein Problem, das uns nach fast jeder schweren Beziehungstat
00:24:47: begegnet.".
00:24:48: Danach liest man immer dieselben Kommentare – warum hat niemand etwas gemacht?
00:24:52: Warum wurde der Täter nicht vorher eingesperrt?
00:24:54: Warum greift der Staat immer erst ein, wenn's zu spät
00:24:57: ist?".
00:24:58: Diese Fragen sind verständlich.
00:25:00: Wer von einer solchen Tat erfährt, wünscht sich natürlich dass sie hätte verhindert werden können.
00:25:05: aber genau an diesem Punkt wird deutlich in welchem Spannungsfeld sich ein Rechtsstaat bewegt.
00:25:10: Wir haben heute viel über Strafanzeigen das Gewaltschutzgesetz Kontaktverbote und viele andere Schutzmöglichkeiten gesprochen.
00:25:18: Das sind alles ganz wichtige Instrumente.
00:25:21: Aber reicht es überhaupt aus?
00:25:24: Oder anders gefragt Kann das Recht allein solche Taten verhindern?
00:25:29: Ich glaube, genau hier muss man ehrlich sein.
00:25:31: Das Recht kann sehr viel leisten – aber eben nicht alles!
00:25:35: Der Staat kann Anzeigen aufnehmen, Gefährder ansprechen, Kontakt- oder Annegungsverboten anordnen, Wohnungen zuweisen und unter bestimmten Voraussetzungen die Untersuchungsaft vollziehen.
00:25:47: All das sind wichtige Instrumente und sie verhinderen wahrscheinlich auch viele Eskalationen.
00:25:53: Keines dieser Instrumente kann garantieren, dass ein Mensch sich an Recht und Gesetz hält.
00:25:59: Ein gerechtliches Kontaktverbot schützt nur denjenigen der bereit ist gerichtliche Entscheidung zu respektieren.
00:26:04: Wer sich bewusst darüber hinweg setzt, kann trotz eines Verbots eine Straftat begehen.
00:26:10: Das klingt ernüchternd – ist aber die Realität!
00:26:12: Deshalb wäre es auch falsch nach jeder einzelnen Tat automatisch zu schließen das sie bestehenden Gesetze versagt haben.
00:26:19: Man muss immer fragen waren die gesetzlichen Voraussetzungen für weitergehende Maßnahmen überhaupt erfüllt und hätte eine solche Maßnahme die Tat tatsächlich verhindert.
00:26:30: Das lässt sich im Nachhinein oft gar nicht sicher beantworten!
00:26:34: Und vielleicht müssen wir den Blick deshalb noch etwas weiterfassen.
00:26:38: Wenn wir ernsthaft darüber sprechen wollen, wie solche Taten verhindert werden können dürfen wir nicht erst ansetzen wenn Polizei oder Gerichte eingeschaltet werden.
00:26:47: bei mir fängt es schon damit an wie wir als Gesellschaft Beziehung kommentieren in der ein Teil Gewalt ausübt und das möchte ich hier gar nicht auf den Fall beziehen weil wir dazu überhaupt nichts wissen.
00:26:58: Ich möchte es im Allgemeinen Einmal ansprechen, denn man braucht nur einmal unter einem entsprechenden Bericht auf Social Media die Kommentarspalte öffnen und man findet immer die gleichen Fragen.
00:27:09: Warum ist sie dann nicht einfach gegangen?
00:27:11: Was hat sie denn gemacht dass er so ausgeflippt ist?
00:27:14: oder es gibt immer zwei Seiten einer Geschichte?
00:27:18: Diese ganzen Fragen greifen aus meiner Sicht zu kurz, denn sie richten den Blick fast ausschließlich auf das Verhalten des Opfers.
00:27:25: Vielleicht sollten wir viel häufiger die umgekehrte Frage stellen – warum akzeptiert ein Mensch nicht dass eine Beziehung beendet ist?
00:27:32: Warum meint jemand weiterhin über einen Menschen bestimmen zu dürfen?
00:27:36: Warum wird aus Zurückweisungen Besitzdenken oder Kontrolle?
00:27:40: Genau dort setzt Prävention eigentlich an.
00:27:43: Nicht erst, wenn Polizei oder Gerichte eingeschaltet werden müssen, sondern viel früher in der Erziehung, in der Schule und wie wir über Beziehungen sprechen.
00:27:51: Und auch darin deutlich zu machen, dass ein Nein eben ein Nein ist!
00:27:55: Und keine Aufforderung es immer wieder zu
00:27:58: versuchen.".
00:27:59: Ja das ist ein ganz wichtiger Punkt den du gerade angesprochen hast.
00:28:03: Und zu den Präventionsmaßnahmen gehören auch noch Beratungsstellen, Hilfsangebote für Betroffene Täterprogramme für Menschen, die lernen müssen mit Trennung, Eifersucht oder Kontrollverlust anders umzugehen.
00:28:15: Das bedeutet alles aber nicht, dass der Staat keine Verantwortung trägt!
00:28:18: Im Gegenteil – Polizei und Justiz müssen die Möglichkeiten ausschöpfen, die ihnen das Gesetz gibt.
00:28:25: Aber wir werden solche Taten auf Dauer nicht allein mit Strafrecht verhindern.
00:28:29: Wenn wir wirklich etwas verändern wollen, müssen wir auch darüber sprechen welche Haltung wir als Gesellschaft ermitteln Dass Liebe nichts mit Kontrolle zu tun hat, dass niemand einen Anspruch auf einen anderen Menschen hat und das das Ende einer Beziehung akzeptiert werden muss – auch wenn es schmerzt.
00:28:46: Ja, das ist ganz wichtig!
00:28:48: Der Rechtsstaat trägt eine enorme Verantwortung aber die Verantwortung endet eben nicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten.
00:28:56: Auch wir als Gesellschaft tragen Verantwortung, indem wir zum Beispiel Betroffene nicht anprangern sondern unterstützen und problematisches Verhalten auch als genau das benennen.
00:29:06: Das sehe ich genauso!
00:29:06: Was denkt ihr?
00:29:08: Wo sollte der Rechtsstaat eurer Meinung nach die Grenze ziehen?
00:29:12: Sollte er früher in das Leben eines Menschen eingreifen dürfen wenn sich eine Eskalation abzeichnet – auch wenn das stärkere Eingriffe in Grundrechte bedeuten würde?
00:29:21: oder findet ihr dass die heutigen gesetzlichen Hürden genau richtig sind?
00:29:26: Und vielleicht noch eine zweite Frage.
00:29:28: Was wäre aus eurer Sicht der wichtigste Baustein, um solche Taten künftig möglichst zu verhindern?
00:29:35: Sind es strengere Gesetze mehr Präventionen, mehr Aufklärung und vielleicht schon in Schulen oder etwas ganz anderes?
00:29:44: Schreibt uns eure Gedanken gerne auf Instagram.
00:29:46: wir sind zu finden unter hinter der Robe.
00:29:48: Wir lesen eure Nachrichten und Kommentare wie immer mit großem Interesse.
00:29:52: Und zuletzt möchten wir den Angehörigen für diese schwere Zeit ganz viel Kraft wünschen.
00:29:57: Vielen Dank, dass ihr heute wieder mit dabei wart!
00:29:59: Wir freuen uns, wenn ihr das nächste Mal wieder dabei seid beim nächsten Fall, beim nächsten Blick hinter die Robbe.
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