WELCOME TO HELL - Gewalt gegen Polizeibeamte

Shownotes

Hamburg, Juli 2017: Der G20-Gipfel verwandelt die Stadt in ein Pulverfass. Brennende Barrikaden, Wasserwerfer im Dauereinsatz und eine Stimmung voller Hass gegen die Polizei. Unter dem Motto „Welcome to Hell“ eskaliert eine Demonstration völlig. Mittendrin: Der 21-jährige Jesse aus Amsterdam. Zwei gezielte Glasflaschenwürfe auf einen Polizisten verändern sein Leben.

Was folgt, ist mehr als ein Strafverfahren. Es ist eine Grundsatzfrage: Wo endet legitimer Protest und wo beginnt Gewalt gegen Menschen in Uniform? Und wie antwortet ein Rechtsstaat darauf?

Zwei Gerichte. Zwei völlig unterschiedliche Urteile. Und eine Diskussion, die weit über diesen einen Fall hinausgeht.

Das erwartet euch:

  • Welche Straftaten hat das Amtsgericht in den Flaschenwürfen gesehen und warum?
  • Was bedeutet Generalprävention und warum denkt ein Gericht bei der Strafe auch an die Gesellschaft?
  • Warum genießen Polizeibeamte im deutschen Strafrecht einen besonderen Schutz?
  • Warum kam das Landgericht zu einem völlig anderen Ergebnis als das Amtsgericht?

Hinweis: Alle Namen wurden geändert. Der Fall beruht auf einer veröffentlichten Entscheidung.

Quelle:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.2017, Az.: 259 Ds 128/17

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Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]

Transkript anzeigen

00:00:00: Juli, zwei-tausendsebzehn.

00:00:02: Hamburg steht im Fokus der Weltöffentlichkeit.

00:00:04: Staats und Regierungschefs aus den wichtigsten Industrie- und Schwellenländern reisen zum G-Zwanzig-Gipfel an.

00:00:10: Doch der Gipfel sorgt nicht nur für politische Schlagzeilen – Tausende Menschen demonstrieren auf den Straßen die Stimmung ist aufgeheizt Und in Teilen der Stadt kommt es zu schweren Ausschreitungen.

00:00:21: Einer dieser Abende sollte schließlich auch die Strafgerichte beschäftigen.

00:00:44: Willkommen zu Hinter der Robbe, der Justiz Podcast.

00:00:46: Mein Name ist Sascha und ich bin Richter am Landgericht.

00:00:49: Und mein Name ist Viktoria, ich bin Rechtspflegerin.

00:00:51: Ihr Sascha lasst uns direkt loslegen!

00:00:53: Ich bin bereit!

00:00:55: Hamburg, sechster Juli, zwei Tausendundsebzehn.

00:00:57: Es ist kurz vor Mitternacht.

00:00:59: Die Stadt steht unter Spannung.

00:01:01: Am nächsten Morgen soll der G-Zwanzig-Gipfel in Hamburg beginnen.

00:01:05: Staats- und Regierungschefs aus aller Welt sind angereist.

00:01:08: Tausende Polizistinnen und Polizisten sind im Einsatz.

00:01:12: Seit Tagen wird über Demonstrationen, Proteste und mögliche Ausschreitungen berichtet.

00:01:16: An diesem Abend zieht eine Demonstation durch den Stadtteil St.

00:01:19: Pauli – Ihr Name Welcome to Hell!

00:01:23: Was als angemeldete Demonstration beginnt, entwickelt sich im Laufe des Abends zu einer Situation die selbst erfahrene Polizeibeamte später als außergewöhnlich gewalttätig und von Hass geprägt beschreiben werden.

00:01:35: Flaschen fliegen, Steine fliegen – Pyrotechnik wird auf Einsatzkräfte geworfen!

00:01:40: Immer wieder Hallensprechkürre durch die Straßen.

00:01:43: Ganz Hamburg hasst die Polizei.

00:01:46: Die ganze Welt hasst sie Polizei.

00:01:48: Hass, Hass, Hasst.

00:01:49: wie noch nie All Cops are bastards.

00:01:52: Schließlich wird die Demonstration aufgelöst, doch die Nacht ist lange noch nicht vorbei.

00:01:57: Mehrere hundert Menschen ziehen anschließend in einem spontanen Aufzug durch die Straßen Hamburgs.

00:02:03: Gegen den Aufzug im Kreuzungsbereich Altoner Straße und Schulterblatt.

00:02:08: Dort versammeln sich weiterhin mehrere Hundert Personen.

00:02:11: Die Kreuzung wird von Straßenlatern und den Scheinwerfern der Polizeifahrzeuge ausgeleuchtet.

00:02:17: Wasserwerfer stehen bereit – die Situation ist angespannt!

00:02:21: Polizeibeamte sichern den Bereich.

00:02:24: Unter ihnen sind auch zwei Beamte, die seit Jahren Demonstration begleiten und schon vieles erlebt haben – doch auch sie werden später sagen, dass die Stimmung an diesem Abend anders gewesen sei.

00:02:34: Aggressiver, feindseliger, gefährlicher!

00:02:38: Aus der Menge fliegen erneut Flaschen in Richtung der eingesetzten Beamten.

00:02:43: Zwischen zweihundert und dreihundert Menschen stehen rund um die Kreuzung.

00:02:46: Mitten unter ihnen befindet sich ein einundzwanzigjähriger Mann aus Amsterdam Jesse.

00:02:52: Er trägt schwarze Oberbekleidung, schwarzespringer Stiefel und dunkle Lederhandschuhe.

00:02:57: Gemeinsam mit etwa zehn bis fünfzehn weiteren schwarz gekleideten Personen steht er am Rand der Menschenmenge.

00:03:03: Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen Polizeibeamte.

00:03:07: Hinter ihnen bewegen sich Passanten auf dem Gehweg entlang – Menschen die mit den Auseinandersetzungen nichts zu tun haben.

00:03:15: Dann greift Jesse nach einer leeren Glasflasche.

00:03:17: Er holt aus und wirft.

00:03:19: Die Flasche fliegt über die Straße, etwa zehn bis zwölf Meter.

00:03:23: Sie trifft einem Polizeibeamten direkt am Helm – die Flaschen zerschält!

00:03:28: Sein Helm wie sie ist heruntergeklappt.

00:03:30: Trotzdem spürt er sofort Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich.

00:03:33: Zwar trägt der Polizeibeamt der Schutzkleidung.

00:03:36: diese schützt dessen Halsbereich bei einem Bewurf aber nur sehr unzureichend.

00:03:40: Wenige Sekunden vergehen Dann greift Jesse erneut zu einer leeren Glasflasche, ein zweiter Wurf.

00:03:46: Wieder fliegt die Flasche auf die gegenüberliegende Straßenseite und wieder trifft sie ihr Ziel – diesmal am Bein des selben Polizeibeamten!

00:03:54: Auch diese Flaschen zerschält.

00:03:56: Nur weil der Beamte an den Beinen durch seine Schutzkleidung geschützt ist, bleibt er unverletzt.

00:04:02: Der Polizeibeamter hat inzwischen erkannt aus welcher Richtung die Fluschen kamen.

00:04:06: Gemeinsam mit einem Kollegen läuft er auf die Gruppe zu, in der sich Jesse befindet.

00:04:10: Die Polizeibeamten wollen Jesse festnehmen, doch die Situation eskaliert erneut.

00:04:16: Aus der Gruppe heraus versucht eine weitere Person, die Festnahme mit einem Faustschlag gegen einen Polizeibeamt zu verhindern.

00:04:23: Die Beamten setzen ihren Zugriff dennoch fort.

00:04:26: Sie erreichen Jesse – die vorläufige Festnahme wird ausgesprochen.

00:04:30: Doch Jesse lässt sich nicht widerstandslos festnehmen!

00:04:33: Er geht zur Boden, er zieht die Beine an den Körper und nimmt eine Embryonalstellung ein.

00:04:39: Er verschränkt die Arme, er spannt seinen gesamten Körper an.

00:04:42: Mit aller Kraft versucht er zu verhindern, dass seine Arme fixiert und gefesselt werden können.

00:04:47: Mehrere Polizeibeamte müssen eingreifen – nur mit erheblichem Kraftaufwand gelingt es schließlich ihn vom Boden aufzuheben und vom Ort des Geschehens wegzubringen.

00:04:57: Bei der Festnahme erleidet Jesse Selbstverletzungen im Gesicht.

00:05:01: Später schweigt er vor Gericht zu den

00:05:03: Vorwürfen.".

00:05:05: Ja, das ist unser Fall.

00:05:06: Jesse aus Amsterdam musste sich wegen dieses Vorfalls vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten.

00:05:11: Sascha wegen welcher Straftaten wurde er vom Amtsgricht Hamburg verurteilt?

00:05:16: Das Amtsgricht Hamburg sah hier mehrere Straftate als verwirklicht an.

00:05:21: zum einen ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs weil sich Jesse eben aus einer mehreren hundert Personen umfassenden Menschenmenge heraus an Gewalttätigkeiten gegen die Polizeibeamten beteiligte, indem er leere Glasflaschen gezielt auf Polizeibeambte geworfen hatte.

00:05:41: Und nach Auffassung des Gerichts verloren die geworfenen Glasflashen ihre Eignung als gefährliche Werkzeuge nicht dadurch dass der Polizeibeamt Schutzkleidung trug – zumal diese ja auch keinen vollständigen Schutz vor Verletzungen bot!

00:05:54: Und die beiden Flaschenwürfe wertete das Gericht zum anderen als gefährlich Körperverletzung und als besonders schweren Fall des tätigen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

00:06:04: Und weil sich Jesse anschließend gegen seine Festnahme werte, indem er sich versteifte die Arme verschränkte und seine Feststellung verhindern wollte wurde er außerdem wegen Widerstandsgegen-Vollstreckungsbeamtel verurteilt.

00:06:17: Und insgesamt wurde gegen Jesse eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verhängt.

00:06:23: An dieser Stelle kann man vielleicht noch ergänzen, dass die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung beantragt hatte während die Verteidigung auf Freispruch blädierte.

00:06:34: Das Amtsgericht Hamburg ging am Ende also sogar über den Antrag der Staatsanwältschaft hinaus.

00:06:42: doch wie kam das Amtsgricht Hamburg eigentlich zu diesem Strafmass?

00:06:45: Welche Umstände spielten dabei eine Rolle?

00:06:48: Kannst du uns mal mehr zur Strafzumessung erzählen?

00:06:51: Ja, zunächst hat das Gericht die Umstände berücksichtigt, die für Jesse sprachen.

00:06:56: Also er war einundzwanzig Jahre alt – bislang weder in Deutschland noch in den Niederlanden strafrechtlich in Erscheinung getreten und damit nicht vorbestraft.

00:07:06: Außerdem war er familiär eng eingebunden und seinen Angaben zufolge sozial engagiert.

00:07:14: Als niederländischer Staatsangehöriger in einer deutschen Untersuchungshaftanstalt galt er als besonders haftempfindlich.

00:07:21: Strafmildern berücksichtigte das Gericht zudem die bereits erlittene Untersuchungs- und Polizeihaft von mehreren Wochen.

00:07:28: Auch in geringe Maße die Verletzung, die er bei seiner Festnahme davongetragen hatte sowie die Tatsache dass die Folgen für den getroffenen Polizeibeamten letztlich vergleichsweise gering geblieben waren.

00:07:41: Und schließlich ging das Gerich davon aus aus einem spontanen Schluss entstanden sein dürfte und auch von der aufgeheizten Stimmung innerhalb dem Menschenmenge beeinflusst gewesen seien könnte.

00:07:53: Es gab also durchaus einige Umstände, die aus Sicht des Gerichts für den Angeklagten gesprochen haben aber wie wir schon in den vergangenen Podcastfolgen gesehen haben schaut das Gericht natürlich immer in beide Richtungen.

00:08:05: Also schauen uns jetzt als nächstes an was zu Lastendes angeklagt berücksichtigt wurde.

00:08:12: Ja, strafschärfend berücksichtigte das Gericht vor allem dass Jesse gleich mehrere Straftatbestände verwirklicht hatte.

00:08:20: Hinzu kamen dass er nicht nur eine sondern zwei Glasflaschen auf Polizeibeamte war und beide Würfe trafen ihr Ziel.

00:08:29: Außerdem stellte es Gericht auf das erhebliche Verletzungsrisiko ab denn hinter den Polizeibeamtinnen befanden sich ja weitere Personen die ebenfalls hätten getroffen und verletzt werden können Nach Auffassung des Gerichtsqualitat außerdem geeignet, andere Personen aus der Menschenmenge zu ähnlichen Angriffen zu motivieren.

00:08:50: Erschwerend werdete das Gericht auch die geringe Entfernung zu den Polizeibeamten – das waren ja nur zehn bis zwölf Meter –, die das Risikoschwererverletzung erhöhte.

00:09:01: Schließlich berücksichtigte das Gerich die schwarze Kleidung und die getragenen Lederhandschuhe, offensichtlich dazu dienten, eine spätere Identifizierung zu erschweren.

00:09:12: Und bezüglich der Straftatbestandswiderstand gegen Verstrengungsbeamte da wirkte sich auch die Widerstandshandlung gegen die Festnahme zulasten von Jesse aus.

00:09:23: nach den Feststellungen des Gerichts mussten die eingesetzten Polizeibeamten erhebliche Kraft aufwenden um ihn zu fixieren und vom Tat vor Ort zu verbringen.

00:09:31: Bei der Strafzumessung hat das Gericht aber noch in erheblicher Weise generalpräventiver Aspekte berücksichtigt.

00:09:38: Vereinfacht gesagt, Strafen sollen nicht nur auf begangenes Unrecht reagieren sondern auch andere Menschen davon abhalten ähnliche Taten zu begehen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung stärken.

00:09:51: Es hat also auch die gesellschaftliche Bedeutung der Tat in den Blick genommen.

00:09:55: Dabei hat es betont, dass Angriffe auf Polizeibeamte besonders schwerwiegen weil diese den Staat repräsentieren und für die Durchsetzung von Recht- und Gesetzes sorgen.

00:10:06: Und das war damals auch politisch ein sehr großes Thema

00:10:10: Das stimmt, das Gericht verwies dabei auch auf die damals erst kurz zuvor erfolgte Gesetzesänderung.

00:10:16: Der Gesetzgeber hatte es nämlich als wichtiges Anliegen bezeichnet den Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu erhöhen und ein Angriff auf diese als einen Angriff aus Repräsentanten der staatlichen Gewalt bezeichnete.

00:10:30: Angriffe auf Polizeibeambte sollten sich daher – das war die Botschaft des Gerichts – auch deutlich im Strafmaß widerspiegeln.

00:10:38: Am Ende hielt das Gericht für die Flaschenwürfe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen, also für Tat- und Schuldangemessen.

00:10:47: Und für den Widerstand gegen die Festnahme kam noch eine weitere Geldstrafe hinzu, sodass das Gerich am Ende eine Gesamtfreiheitsstrafre von zwei Jahre und sieben Monaten

00:10:55: verhängte.".

00:10:56: Und in der Entscheidung fällt auch auf, dass das Gericht die besondere Rolle der Polizei betont hat.

00:11:01: Genauso wie du es gerade gesagt hast und das ist ja kein Zufall!

00:11:05: In Deutschland gibt es inzwischen mehrere Vorschriften – die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei der Ausübung ihres Dienstes besonders schützen.

00:11:14: Das wirft aber eine grundsätzliche Frage auf Denn warum ist das überhaupt notwendig?

00:11:21: Schließlich gilt doch für jeden Menschen, dass er nicht angegriffen verletzt oder bedroht werden darf.

00:11:26: Warum hat der Gesetzgeber gerade Polizeibeamte so einen Blick genommen?

00:11:30: Der entscheidende Punkt ist aus meiner Sicht die Funktion der Polizei in einem Rechtsstaat.

00:11:36: Polizeibeamt sind diejenigen, die staatliche Entscheidungen im Alltag durchsetzen.

00:11:41: Sie greifen ein... Wenn Straftaten begangen werden, sie sichern Demonstrationen, schützen Opfer vor Streckenhaftbefehle und sorgen dafür, dass gerichtliche Entscheidungen überhaupt wirksam werden können.

00:11:53: Das Besondere dabei ist – Sie suchen sich diese Situation nicht aus!

00:11:57: Wenn es gefährlich wird?

00:11:59: Wenn Konflikte eskalieren oder wenn Menschen aggressiv werden, dann sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte häufig diejenigen, die gerade nicht weggehen können.

00:12:10: Deshalb sagt der Staat, wer diese Aufgabe für die Allgemeinheit übernimmt verdient während dieser Tätigkeit auch ein Besonderungsschutz.

00:12:21: schnell zu einer weiteren Frage.

00:12:23: Denn natürlich muss man in einem Rechtsstaat staatliches Handeln rechtlich und tatsächlich hinterfragen dürfen, polizeiliche Maßnahmen können rechtswidrig sein, Polizeibeamte können Fehler machen Und selbstverständlich darf man darüber diskutieren Man darf demonstrieren und auch gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

00:12:43: Gleichzeitig habe ich manchmal das Gefühl dass in solchen Diskussionen unterschiedliche Dinge miteinander vermischt werden.

00:12:50: Das eine ist die Kritik an der Polizei oder einem konkreten Polizeieinsatz.

00:12:56: Das andere sind Angriffe auf einzelne Polizeibeamte.

00:13:01: und genau da stellt sich für mich die Frage, wo eigentlich die Grenze verläuft?

00:13:06: Meiner Meinung nach verläuft die Grenzen dort, wo die Auseinandersetzung mit einer konkreten polizeilichen Maßnahme oder einer Institution endet und sich gegen den Menschen konkret richtet.

00:13:19: Man kann einen Polizeieinsatz für Rechtswidrigheiten oder auch der Auffassung sein, eine polizeiliche Kontrolle war ungerechtfertigt oder eine Demonstration hätte anders begleitet werden müssen.

00:13:30: Etwas anderes ist es aber wenn einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zum Ziel von Angriffen werden.

00:13:37: Denn dann geht das nicht mehr um Kritik an staatlichem Handeln sondern um Gewalt gegen Menschen die in diesem Moment nichts anderes tun als ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen.

00:13:47: Das Amtsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung, in diesem Zusammenhang eine recht deutliche Formulierung gewählt.

00:13:54: Es hat davon gesprochen, dass Polizeibeamte zunehmend als – und das ist eben ein Zitat aus dem Urteil – freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter angesehen würden.

00:14:05: Sie zeigt sehr deutlich welche Entwicklung des Gerichts damals wahrgenommen hat.

00:14:09: Vor Gericht stand am Ende daher nicht die Frage ob die Demonstration berechtigt war oder ob man die Polizei kritisieren durfte, vor Gericht stand vielmehr die Frage wie der Rechtsstaat auf gezielte Glasflaschenwürfe gegen Polizeibeamte reagiert.

00:14:24: Und genau an diesem Punkt wird die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg besonders interessant denn das Gericht hat sich nicht nur mit den beiden Flaschenwirfen und ihren konkreten Folgen beschäftigt es hat auch ein Gedanken aufgegriffen der weit darüber hinausgeht.

00:14:38: du hast es schon gesagt ausdrücklich gesagt, dass Strafurteile dazu beitragen sollen weitere Rechtsgutverletzungen zu verhindern.

00:14:47: Die Rechtstreuer der Bevölkerung zu stärken und andere Menschen davon abzuhalten ähnliche Taten zu begehen.

00:14:54: Und da würde mich interessieren ob ein Gericht bei der Strafzumessung auch berücksichtigen darf welches Signal ein Urteil an die Gesellschaft haben kann?

00:15:04: Das ist eine sehr gute Frage und ich würde sagen ja das darf das Gericht grundsätzlich tun.

00:15:10: Allerdings gibt es dabei eine ganz wichtige Grenze.

00:15:14: Niemand darf härter bestraft werden, als ist seine persönliche Schuld rechtfertigt.

00:15:19: Das Strafrecht kennt – ich würde mal sagen keine Bauernopfer!

00:15:23: Gerichte dürfen also nicht sagen an diesem Angeklagten statuieren wir jetzt ein Exempel.

00:15:28: Innerhalb des schuldangemessenen Strafrahmens dürfen generell präventive Gesichtspunkte aber durchaus eine Rolle spielen.

00:15:36: Dahinter steckt der Gedanke dass Strafurteile nicht nur auf Vergangenes Unrecht reagieren, sondern auch eine Wirkung für die Zukunft entfeisen sollen.

00:15:45: Das ist übrigens kein ungewöhnlicher Gedanke.

00:15:48: wenn Gerichte etwa Korruption organisierte Kriminalität Hasskriminalität oder Angriffe auf Polizeibeamte bestrafen dann spielt häufig auch die Überlegung eine Rolle wie der Rechtsstaat auf solche Entwicklungen reagieren sollte und nichts anderes hat das Amtsgericht Hamburg hier gemacht und aufgegriffen.

00:16:07: Das Gericht hatte den Eindruck, dass Angriffe auf Polizeibeamte kein bloßes Einzelphänomen mehr sind.

00:16:14: Sondern Teil einer besorgniserregenden Entwicklung.

00:16:18: Deshalb hat das Gericht auch ausdrücklich betont, dass Strafurteile dazu dienen sollen die Rechtstreue der Bevölkerung zu stärken und andere Menschen von vergleichbaren Taten abzuhalten.

00:16:34: Ob es tatsächlich funktioniert?

00:16:36: Darüber kann man natürlich streiten und diskutieren, aber der Gedanke dahinter ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.

00:16:42: Wenn er startauf bestimmte Angriffe nicht deutlich reagiert könnte bei manchen Menschen der Eindruck entstehen ja solche Taten sein letztlich nicht besonders gravierend Und genau diesem Eindruck soll das Strafrecht entgegenwirken.

00:16:56: Das kann ich sehr gut nachvollziehen und ich möchte auch noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, denn Polizeibeamte sind Menschen wie wir alle.

00:17:04: Und deshalb nicht unfehlbar.

00:17:06: in seltenen Fällen wird der Vorwurf erhoben dass Befugnisse überschritten oder sogar Straftaten begangen wurden.

00:17:14: solche Fälle sorgen dann regelmäßig für große öffentliche Aufmerksamkeit.

00:17:18: Wenn wir heute so viel über den besonderen Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sprechen, stellt der Rechtsstaat dann auch besondere hohe Anforderungen an ihr eigenes Verhalten?

00:17:29: Absolut.

00:17:30: Und das hat einen ganz einfachen Grund.

00:17:32: Polizeibeambte verfügen über Befugnisse die tief in die Rechte anderer Menschen eingreifen können.

00:17:39: Sie dürfen wie bereits gesagt Person kontrollieren durchsuchen, festhalten, Wohnungen betreten oder auch in bestimmten Situationen unmittelbaren Zwang anwenden.

00:17:48: Das sind erhebliche staatliche Eingriffsbefugnisse.

00:17:51: Gerade deshalb unterliegt polizeiliches Handeln einer Vielzahl von Kontrollen und wenn diese Befugnisse überschritten werden kann das natürlich auch für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten strafrechtliche Konsequenzen haben.

00:18:05: Wenn ein Polizeibeamter zum Beispiel rechtswidrige Gewalt anwendet kann er sich strafbar machen, das wäre eine Körperfletzung im Amt.

00:18:14: Hinzu kommen dann auch disciplinarrechtliche Maßnahmen die sogar bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reichen können.

00:18:21: und jetzt zum entscheidenden Punkt der besondere Schutz der Polizei bedeutet nicht dass Polizeibeamte über dem Gesetz stehen.

00:18:30: gerade weil sie besondere Befugnisse haben ist ihr Handeln rechtlich besonders eng eingebunden und kontrollierbar.

00:18:38: Das ist ja eigentlich ein sehr rechtsstaatlicher Gedanke, denn der Staat sagt auf der einen Seite wir schützen diejenigen, die Recht und Gesetz durchsetzen.

00:18:47: Gleichzeitig sagt er aber auch wer diese besonderen Befugnisse erhält muss sich selbst in besonderem Maße an Recht und Gesetze halten.

00:18:56: Ganz genau super auf den Punkt gebracht finde ich!

00:18:59: Bevor wir gleich zu unserem Fazit kommen, müssen wir aber noch einen Blick auf den weiteren Verlauf des Verfahrens werfen.

00:19:05: Denn mit dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg war die Sache noch nicht beendet.

00:19:09: Jesse hat gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, sodass sich anschließend auch das Landgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen musste.

00:19:18: Hat das Land Gericht Hamburg die Entscheidung des Amtesgerichts bestätigt oder ist es zu einer anderen Bewertung gekommen?

00:19:26: Jesse noch zu zwei Jahren und sieben Monaten Freitstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, kam das Landgericht Hamburg später zur einer deutlich milderen Bewertung und verhängte eine Bewährungsstrafe.

00:19:37: Das Amtsgericht Hambock hatte ja sehr stark diesen generell präventiven Aspekt betont – es wollte deutlich machen dass Angriffe auf Polizeibeamte schwerwiegendes Unrecht darstellen und der Rechtsstaat darauf spürbar reagieren müsse.

00:19:51: Das Landgerichts Hamburg hingegen schaute, stärker auf Jesse als Person.

00:19:56: Also das Amtsgericht Hamburg hat natürlich auch sich mit Jesse als Personen beschäftigt aber gesagt dieser genereibpräventive Aspekt der wurde noch mal besonders betont und das Landgericht Hamburg hatte dann darauf abgestellt dass Jesse noch sehr jung und nicht vorbestraft ist und bereits langen untersuchungshaft gesessen hat.

00:20:13: die Wurfungskammer also das Land Gerich Hamburg kam zum Ergebnis dass eine Bewährungsstrafe ausreiche um auf die Tat angemessen zu reagieren.

00:20:28: Und genau deshalb ändert dieser Fall vielleicht auch daran, dass ein funktionierender Rechtsstaat nicht selbstverständlich ist – hinter ihm stehen Menschen, die diese Aufgaben täglich übernehmen oft in schwierigen und manchmal auch in gefährlichen Situationen.

00:20:42: Ja, vielen Dank fürs Zuhören.

00:20:50: Und wir würden uns darüber freuen von euch an der fünf Sterne Bewertung zu bekommen

00:20:53: und ihr findet uns auch auf Instagram unter hinter der Robe und da würden wir uns freuen wenn ihr uns folgt!

00:21:00: Wir freuen uns wenn ihr beim nächsten Mal wieder dabei seid beim nächsten Fall beim nächsten Blick hinter die Robe.

00:21:05: Tschüss.

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