Tödliche Fehleinschätzung
Shownotes
Ein vierjähriges Mädchen stirbt an Weihnachten. Was wie ein tragischer Krankheitsverlauf aussieht, wird später zu einem Fall für die Strafjustiz.
Das erwartet euch:
- Warum wird aus einer Fehlentscheidung ein Strafverfahren?
- Wo endet elterliche Freiheit und wann wird eine Überzeugung gefährlich?
- Wie urteilt ein Gericht über Eltern, die ihr eigenes Kind verloren haben?
- Und fühlt sich dieses Urteil am Ende gerecht an?
Hinweis: Der Fall beruht auf einer veröffentlichten Entscheidung.
Quelle:
- LG Hannover, Urteil vom 11.02.2015, Az.: 39 Ks 1362 Js 80554/10
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Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]
Transkript anzeigen
00:00:00: Es ist Heilig Abend.
00:00:01: Im Wohnzimmer eines Bauernhauses versammelt sich eine Familie zur Bescherung, Kinder sitzen gespannt vor den Geschenken und mitten drinnen ein vierjähriges Mädchen – sie kann nicht mehr laufen, ihr Vater trägt sie in das Zimmer.
00:00:14: Die Geschenke liegen bereit doch sie wird keines mehr
00:00:16: auspacken.".
00:00:37: Willkommen zu hinter der Obe der Justiz Podcast!
00:00:40: Wir erzählen echte Fälle aus die Justiz, erklären rechtliche Entscheidungen und sprechen darüber was Entscheidungen mit Menschen machen.
00:00:47: Mein Name ist Sascha, ich bin Richter am Landgericht.
00:00:49: Und ich bin Victoria und Rechtspflegerin.
00:00:52: Der Fall über den wir heute sprechen ist schwer auszuhalten und hat uns persönlich sehr bewegt.
00:00:56: Wenn ihr also merkt dass euch das nicht gut tut dann setzt die Folge lieber aus und hört bei der nächsten wieder rein.
00:01:02: Ja wie immer sind unsere Fälle anonymisiert und beruhen auf veröffentlichten Entscheidungen.
00:01:07: Die Namen haben wir geändert.
00:01:09: Ein kleines Mädchen, nicht einmal zwei Jahre alt hat ständig Durst.
00:01:13: Sie trinkt und dringt – sie muss immer wieder zur Toilette!
00:01:16: Die Eltern werden aufmerksam und machen selbst einen Test mit einem Urinteststreifen.
00:01:22: Das Ergebnis?
00:01:23: Zu viel Zucker im Urin.
00:01:24: Die Eltern gehen zum Arzt und noch am selben Tag erhalten sie den Anruf des Arzes mit dem Ergebnis.
00:01:30: Der Blutzucker ist viel zu hoch, verdacht auf Diabetes….
00:01:33: das Kind müsse sofort in eine spezialisierte
00:01:35: Klinik.".
00:01:36: Doch die Eltern zögern.
00:01:38: Sie suchen zunächst andere Wege, andere Antworten.
00:01:41: Der Schulmedizin stehen sie skeptisch gegenüber.
00:01:43: Erst als das Jugendamt eingeschaltet wird und der Druck steigt, bringen sie das Mädchen ins Krankenhaus.
00:01:49: Die Diagnose ist eindeutig.
00:01:51: Diabetes Typ I – eine Autoimmunerkrankung bei der die Bauchspeicheldrüse kein Insulin mehr produziert.
00:01:58: Eine Heilung ist nicht möglich!
00:02:00: Ohne lebenslange Insulin.
00:02:01: zuvor steigt der Blutzucker immer weiter an.
00:02:04: Ohne Behandlung führt das unweigerlich zum Tod.
00:02:07: Die Eltern tun sich mit der Diagnose ausgesprochen schwer und lehnen eine sofortige Insulingabe im Klinikum ab, dies wird von den Ärzten auch akzeptiert mit dem Hinweis dass eine Insulingabe auch noch in den nächsten sixen dreißig Stunden erfolgen könne.
00:02:21: Die Eltern fahren nach Hause und vereinbaren einen Termin bei einem homöopathisch ausgerichteten Arzt.
00:02:26: Doch noch am selben Nachmittag sprechen zwei Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich bei den Eltern vor, und verlangen dass dem Mädchen eine sofortige Insulingabe ermöglicht werden solle.
00:02:37: Doch die Eltern entscheiden sich zunächst den Termin beim homöopatisch aus gerichteten arzt wahrzunehmen der die Diagnose am nächsten Tag bestätigt.
00:02:45: Daraufhin begeben sich die Eltern in die Klinik, in der das Kind und die Mutter stationär aufgenommen werden.
00:02:51: Die Eltern werden geschult – sie lernen wie sie Insulin spritzen, den Blutzucker kontrollieren und worauf Sie achten müssen.
00:02:58: Sie erfahren dass nicht nur unter Zuckerungen gefährlich sind sondern auch Überzuckerung vor allem die sogenannte Keto-Azidose eine lebensgefährliche Übersäuerung des Körpers die durch Insulinmangel entsteht.
00:03:10: Auf den Vorschlag der Mutter, das Kind einer Rohkosttherapie zu unterziehen, erklärt die Behandelne Ärztin erneut, dass eine Insulinbehandlung zwingt notwendig sei.
00:03:19: Die Eltern sind letztlich bereit sich in diese Notwendigkeit einzufinden.
00:03:23: In der Folgezeit spritzen sie regelmäßig Insulin, messen den Blutzuckerwert und kontrollieren die Nahrungsmittelzufuhr.
00:03:30: Eine optimale Blutzukereinstellung gelingt zwar nicht – die Versorgung ist aber insoweite genügen, daß sich das Mädchen körperlich und geistig normal und unauffällig entwickelt!
00:03:40: Dennoch bleiben Zweifel.
00:03:41: Die Mutter wendet sich an einen rechtsextremistischen Arzt, der den Eltern die von ihm erfundene germanische neue Medizin näher bringt und die Erkrankung auf ein Wasserkonflikt zurückführt.
00:03:52: Da das Kind in eine See gefallen sei, müsse dieses Schockerlebnis aufgearbeitet und dadurch aufgelöst werden.
00:03:58: Zwar geht er ebenfalls von einer Insulinpflichtigkeit aus doch behauptet er dass bei Auflösungen des biologischen Konflikts diese überwunden werden könne.
00:04:06: Die Eltern versuchen daraufhin, ihrer Tochter positive Erfahrungen mit Wasser zu vermitteln und gehen mit ihr mehrfach ins Schwimmbad.
00:04:13: Eine Verbesserung tritt jedoch nicht ein – zwar versorgen sie ihre Tochter in den folgenden Jahren wie sie es gelernt haben, doch eine regelmäßige ärztliche Betreuung, wie sie medizinischer Standard wäre, erfolgt nicht.
00:04:25: Das Kind wird keinem Facharzt mir vorgestellt.
00:04:27: Die Rezepte holt der Vater in einer Fachpraxis, in der er wahrheitswidrig behauptet das Kind werde in einer Spezialklinik
00:04:34: betreut.".
00:04:35: Dann kommt Weihnachten, in der Familie breitet sich ein Infekt aus.
00:04:40: Die Eltern, Verwandte und andere Kinder sind krank.
00:04:43: Und am XXIII.
00:04:44: Dezember beginnt sich auch der Zustand des Mädchens zu verschlechtern.
00:04:48: Sie erbricht sich, wirkt müde und trinkt auffallend viel.
00:04:51: In der Nacht werden die Symptome stärker doch die Eltern gehen davon aus dass auch sie lediglich an einem krippalen Infekt leidet.
00:04:58: Am Morgen des vierundzwanzigsten Dezember ist das Kind kaum noch ansprechbar.
00:05:02: Es ist extrem schwach, will nur noch liegen, hat eine trockene Zunge und kann kaum noch sprechen.
00:05:07: Der Blutzuckerwert liegt über dem was das Gerät messen kann – also deutlich über Vierhundert Milligramm pro D-Ziliter.
00:05:14: Ein normaler Blutzuckerswert liegt ungefähr zwischen siebzig und hundertvierzig Milligramms pro D ziliter.
00:05:20: Trotz vorhandener Teststreifen messen Sie den Ketonwert im Urin nicht.
00:05:24: Die Eltern spritzen mehrfach Insulin, doch der Wert sinkt nicht.
00:05:28: Sie gehen davon aus dass das Insulin aufgrund des krippalen Infekts zeitversögert wirkt und holen keine ärztliche Hilfe.
00:05:35: Was sie nicht erkennen?
00:05:36: ihr Kind zeigt längst die typischen Anzeichen einer Keto-Azidose.
00:05:40: Extrem hoher Blutzucker starker Durst große Urinmengen erbrechen Austrocknung und zunehmende Schwäche.
00:05:47: Am Abend wird das Mädchen zur Bescherung in das Wohnzimmer getragen.
00:05:50: Sie reagiert nicht auf die Geschenke, beteiligt sich nicht mehr am Geschehen und liegt schließlich auf dem Schoß ihrer Mutter.
00:05:56: Gegen einundzwanzig Uhr erleidet sie einen Herzkreislaufstillstand und ihre Atmung setzt aus.
00:06:01: Der Vater beginnt sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen – der Notarzt wird alarmiert.
00:06:06: Das Mädchen kann zunächst reanimiert werden doch die Schäden sind bereits zu schwer.
00:06:10: Es wird ein Blutzucker von sevenhundfünfzig Milligramm pro D-Ziliter gemessen.
00:06:15: Ein extrem lebensbedrohlicher Zustand!
00:06:18: Das Blut ist stark übersäuert, die Organe versagen.
00:06:21: Am fünfundzwanzigsten Dezember um sechzehn Uhr werden die lebensehaltenen Maßnahmen beendet – das Mädchen stirbt im Beiser in ihrer Eltern.
00:06:30: Bevor wir uns jetzt die rechtliche Seite anschauen Sascha, du bist ja auch richtig da.
00:06:34: Sind Fälle für dich anders bei denen es um Kinder geht?
00:06:37: Ja auf jeden Fall!
00:06:38: Wenn Kinder betroffen sind wird einem oft besonders deutlich wie verletzlich diese Menschen sein können und wie abhängig Kinder von den Entscheidungen der Erwachsenen um sie herum sind.
00:06:48: aber gleichzeitig darf ich mich natürlich von diesen Emotionen nicht leiten lassen muss stets eine rechtlich tragfähige Entscheidung fällen.
00:06:56: Aber auf der menschlichen Ebene gehen mir solche Fälle immer nahe.
00:06:59: Wir sprechen hier ja nicht darüber, dass die Eltern etwas aktiv getan haben sondern eher darüber, das sie eben nichts veranlasst haben.
00:07:07: Wie haben sich denn die Eltern hier strafbar gemacht?
00:07:11: Also die Eltern haben sich hier straffbar gemacht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
00:07:15: und von einer fahr lässigen Tötungen unterlassen spricht man wenn jemand trotz einer rechtlichen Pflicht zum Eingreifen nicht handelt dadurch der Tod eines Menschen eintritt und dieser bei pflichtgemäßen Handeln vermeidbar gewesen wäre.
00:07:28: Und ab wann wird dann nichts tun strafbar?
00:07:31: Also, ab wann reicht es nicht mehr aus einfach abzuwarten.
00:07:35: Ein bloßes Abwarten reicht strafrechtlich gesehen dann nicht mehr raus, wenn sich eine ja konkrete erkennbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit so verdichtet hat dass ein sofortiges Handeln erforderlich ist.
00:07:50: und hier war das ebenso.
00:07:51: spätestens am Morgen des vierundzwanzigsten Dezember war dieser Punkt erreicht.
00:07:57: Das Kind zeigte extrem hohe Blutzuckerwerte, also über dem Messbereich deutlich über vierhundert Milligramm pro Dezilliter.
00:08:04: Es hatte starken Durst, musste massiv Wasser lassen, zeigten deutliche Anzeichen einer Dehydrigerung.
00:08:11: Also es hatte eine trockene Zunge und konnte kaum noch sprechen.
00:08:14: Es hat sich erbrochen und war einfach erheblich schwach.
00:08:17: Und in dieser Kombination entspricht dies einer schweren Keto-Azidose Und unterscheidet sich deutlich von einem bloßen grippalen Infekt.
00:08:25: Zudem blieb ja auch die Vergabe von Insulin wirkungslos und die Eltern verfügten über grundlegende Kenntnisse der Erkrankung ihrer Tochter, sodass das hätte auffallen müssen?
00:08:36: Genau!
00:08:36: Das sind zwei wichtige Gesichtspunkte, die du gerade angesprochen hast.
00:08:39: In dieser Gesamtsituation mussten die Eltern erkennen dass ein akut lebensbedrohlicher Zustandvorlag und unverzüglich ärztliche Hilfe erforderlich war.
00:08:51: Und spätestens ab diesem Zeitpunkt war ein weiteres Abwarten nicht mehr vertretbar und damit auch strafrechtlich relevant.
00:08:58: Und die Eltern handelten dann dadurch Sorgfaltspflichtwidrig, dass sie die unbedingt erforderliche notärztliche Behandlung nicht veranlasst haben?
00:09:06: So ist es!
00:09:07: Das Gericht wirft den Eltern übrigens nicht nur vor, dass Sie die akute Situation am vierundzwanzigsten Dezember falsch eingeschätzt haben.
00:09:16: Zusätzlich gibt es noch weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen waren.
00:09:20: Die Eltern hätten schon vorher mehr dafür tun müssen, um mit der Erkrankung ihrer Tochter richtig umgehen zu können.
00:09:27: Sie haben ihre Tochter nicht dauerhaft von spezialisierten Diabetesärzten oder einer entsprechenden Fachklinik betreuen lassen – obwohl gerade bei Kindern mit Diabetes eine solche regelmäßige Betreuung zum medizinischen Standard
00:09:40: gehört.".
00:09:41: Und die Betreuung dient ja auch nicht nur dazu, das Insulin richtig einzustellen oder Werte zu kontrollieren.
00:09:47: Dort werden die Eltern hier auch geschult und sensibilisiert für genau diese Anzeichen.
00:09:53: Absolut!
00:09:53: Also sie lernen fortlaufend welche Risiken und Symptome die Erkrankungen mit sich bringt also auch die Risiken einer Keto-Azidose, woran man gefährliche Situation erkennt und wie man in einem Notfall reagieren muss.
00:10:06: Ja, in den Weihnachtsfeiertagen hatte die Familie ja Besuch von weiteren Verwandten.
00:10:11: Warum trifft gerade Eltern die Pflicht, ärztliche Hilfe zu holen und nicht die weiteren Verwanden?
00:10:18: Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens setzt immer voraus, dass dem Täter eine besondere Rechtspflicht trifft, den tatbestattlichen Erfolg hier also den Tod des Kindes zu verhindern.
00:10:29: Und diese Pflicht nennt man Garantenstellung.
00:10:32: Man unterscheidet zwei Arten von Garantenstellungen.
00:10:36: den Beschützergarant und den Überwachungsgarant.
00:10:39: Der Beschützagerant ist verpflichtet, ein bestimmtes Rechtsgut insbesondere Leben und Gesundheit vor Gefahren zu schützen.
00:10:47: Diese Beschützelgarantenstellung ergibt sich typischerweise aus engen persönlichen Beziehungen oder besonderen Vertrauensverhältnissen zum Beispiel Eltern gegenüber Kindern, Ehepartner untereinander oder Personen die die tatsächliche Obhut über einen Kind übernehmen, Lehrer erzieher.
00:11:03: Und der Überwachungsgarant ist verantwortlich dafür Gefahren abzuwehren, die von einer bestimmten Gefahrenquelle ausgehen.
00:11:12: Betrifft zum Beispiel Tierhalter.
00:11:14: Der Tierhaltern muss ja dafür Sorge tragen dass ein Tier niemanden verletzt oder den Betreiber in der Baustelle der ja auch gewisse Sicherungsmaßnahmen treffen muss.
00:11:23: Hier waren die Eltern also Beschützer Garanten.
00:11:25: Ihre Garantestellung ergibt sich ja unmittelbar aus der älterlichen Sorge, diese verpflichtet für das Leben und die Gesundheit ihres Kindes zu sorgen und es auch vor Gefahren zu
00:11:35: schützen.".
00:11:36: Ja und gleichzeitig war dieser Schutzpflicht der Eltern auch besonders konkret ausgeprägt.
00:11:40: Die Eltern wussten dass ihre Tochter an einem insulinpflichtigen Diabetes Typ eins litt.
00:11:46: Also eine Erkrankung Unbehandelt, lebensbedrohliche Zustände wie eine Keto-Azidose hervorrufen kann.
00:11:53: Was genau wird denn von Eltern erwartet in solch einer Situation?
00:11:57: Ja, von den Eltern wird in einer solchen Situation erwartet dass sie im Rahmen ihrer älterlichen Sorge alles Erforderliche tun um Leben und Gesundheit ihres Kindes zu schützen.
00:12:08: Sie waren also hier gehalten ihre Tochter mit genügend Insulin zu versorgen Und nicht nur unter Zuckerungen sondern ebenso auch massive Überzuckerung zu verhindern.
00:12:17: Sie mussten eben typische Warnzeichen einer Keto-Azidose erkennen und das Ganze auch richtig einordnen.
00:12:24: Gerade natürlich auch vor dem Hintergrund ihrer Kenntnisse bezüglich dieser Erkrankungen, sie hatten sich ja zumindest durch eigenes Einlesen mit der Erkankung beschäftigt und kannten die grundsätzlichen Risiken.
00:12:34: Ja, und spätestens am Morgen des vierundzwanzigsten Dezember lagen bei ihrer Tochter ja dann mehrere eindeutige Symptome vor.
00:12:41: Eben der extrem hohe Blutzuckerwert, starker Durst, groß Urinmengen, deutliche Dehydrierungen erbrechen und eine erhebliche Schwäche.
00:12:51: Und das Ganze konnte man nicht einfach als grippalen Infekt bewerben sondern es war ein akuter Notfall!
00:12:58: Hier befanden sich die Eltern an einem Punkt, an dem klar war jetzt müssen wir handeln.
00:13:03: Und in einer solchen Situation wird von den Eltern erwartet dass sie im Urin ihrer Tochter eine Ketonmessung vornehmen und auch ärztliche Hilfe hinzuziehen bei positivem Befund damit das Kind auch notärztlich versorgt werden kann.
00:13:17: Die Eltern haben ja Insulin gegeben.
00:13:20: spricht es nicht dafür dass sie sich gekümmert haben?
00:13:23: Grundsätzlich Ja.
00:13:24: Die Eltern haben ja dem Blutzucker gemessen und auch wiederholt Insulin gespritzt.
00:13:28: Das Problem ist hier aber, dass das allein nicht ausreicht.
00:13:32: Der Zustand des Kindes verbesserte sich trotz der Verabreichung von Insulin nicht.
00:13:37: Also der Blutzugger blieb extrem hoch also deutlich über den Messbereich und auch der körperliche Zustand versteht hätte sich gleichzeitig weiter deutlich.
00:13:46: Und das war für die Eltern ein Wahnsignal!
00:13:50: Dann reicht es nicht mehr aus einfach abzuwarten oder nur selbst zu handeln, hier bestand die ganz konkrete Pflicht, die Situation als Notfall zu erkennen und unverzüglich ärztliche Hilfe zu holen.
00:14:02: Und die Eltern haben aus Sicht des Gerichts nicht das Richtige getan, als es eben darauf
00:14:08: ankam.".
00:14:09: Jetzt ist es ja so dass die Eltern eine gewisse Skepsis gegenüber der Schulmedizin haben.
00:14:14: Welche Rolle spielt dieses Skepsiss?
00:14:16: Also darf man der SchulMedizin eigentlich misstrauen?
00:14:20: Also die Skepsis gegenüber der Schulmedizin spielt hier eine ganz zentrale Rolle, weil sie eben auch erklärt warum die Eltern die Situation so eingeschätzt haben wie Sie es getan haben.
00:14:31: Ja und grundsätzlich ist es ja auch legitim medizinische Entscheidungen zu hinterfragen oder alternative Ansätze in Betracht
00:14:38: zu ziehen.
00:14:39: Ja also Eltern dürfen sich auch informieren nachfragen und sich auch eine eigene Meinung bilden.
00:14:44: das ist ja Teil ihrer Selbstbestimmung.
00:14:46: jetzt kommt das große aber.
00:14:48: Es lag eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit der Tochter vor.
00:14:52: Die Eltern bewegten sich nicht in einer Grauzone, sondern es lag eine Situation vor die medizinisch eindeutig war.
00:14:59: Es lagen ja typische schwerwiegende Symptome an Arketoacidosis vor als ein Zustand, der unbehandelt tödlich verläuft.
00:15:08: Und die Überzeugungsbildung der Eltern führte dazu dass diese Akutegefahr nicht mehr richtig wahrgenommen bzw falsch bewertet wurde.
00:15:17: Diese eindeutigen Warnsignale wurden einfach ausgeblendet beziehungsweise misinterpretiert.
00:15:23: Sie haben das Ganze als skripalen Infekt eingeschätzt und haben darauf vertraut, dass der Zustand ihrer Tochter sich verbessern wird.
00:15:32: Aber unabhängig davon stellt sich ja auch noch eine entscheidende Frage nämlich die ob das Kind hätte gerettet werden können wenn die Eltern ärztliche Hilfe geholt hätten.
00:15:43: Das ist bei Unterlassungsdelikten immer zu prüfen quasi Kausalität.
00:15:48: Also man stellt sich die Frage, wäre er tot bei Vornahmen der gebotenen Handlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben?
00:15:56: Und das Gericht hat jetzt festgestellt – Das Kind hätte die Stoffwechselentgleisung mit an sicherheitgrenzener Wahrscheinlichkeiten überlebt, wenn es im Laufe des hierhin zwanzigsten Dezember also bis zum Abend ärztlich behandelt worden wäre.
00:16:12: Solange das Kind ansprechbar und bei Bewusstsein war Und das war ja über weite Teile des Tages der Fall, hätte die Keto-Azidose durch die üblichen notfallmedizinischen Maßnahmen innerhalb weniger Stunden wandelt werden können.
00:16:25: Also durch die Zufuhr von Flüssigkeit über Infusionen, die Gabe von schnell wirkenden Insulin um eben den Mangel an Insulin auszugleichen.
00:16:34: Für die fahrlässige Tötung durch Unterlassen reicht das alles ja noch nicht aus.
00:16:38: Wir müssen uns jetzt auch mit der Frage beschäftigen, ob die Eltern überhaupt erkennen konnten wie lebensgefährlich diese Situation tatsächlich war?
00:16:47: Also konnten Sie erkennen bzw.
00:16:49: vorhersehen dass Ihre Tochter sterben könnte wenn sie keine ärztliche Hilfe einholen?
00:16:55: Hier müssen wir ein wenig differenzieren zwischen der sogenannten Objektiven und Subjektivenvorhersehbarkeit.
00:17:00: Bei der Objektive Vorhersehmigkeit stellt man sich die Frage, ob die Eltern hätten erkennen können wie gefährlich die Situation ihrer Tochter tatsächlich war.
00:17:10: Und der Grund hierfür liegt in der Erkrankung selbst!
00:17:14: Die schwere Ketoazidosis ist keine harmlose Begleiterscheinung von Diabetes sondern ein akut lebensbedrohlicher Zustand.
00:17:22: Wenn im Körper über längere Zeit Insulin fehlt kann der Zucker nicht mehr richtig verarbeitet werden.
00:17:27: Das heißt, der Körper übersäuert zunehmend und diese Übersäuerung greift schließlich lebenswichtige Organe an.
00:17:34: Irgendwann funktionieren Herz-, Kreislauf- und andere Organen nicht mehr wirklich bis es dann schlussendlich zu einem Multiorganversagen und zum Tod
00:17:41: kommt.".
00:17:42: Und was hat das mit der subjektiven Vorhersehbarkeit auf sich?
00:17:46: Da muss man sich die Frage stellen ob die tödliche Folge dessen dass keine ärztliche Hilfe herbeigeholt wurde für die Eltern in der konkreten Situation am vierundzwanzigsten Dezember auch subjektiv vorhersehbar war.
00:18:01: Und dieser eben beschriebene Verlauf ist bei einer unbehandelten Keto-Azidose medizinisch bekannt und typisch!
00:18:10: Die Eltern mussten jetzt nicht jede medizinische Einzelheit verstehen, sie hätten aber wissen müssen dass eine unbe Handelte Keto Azidoze tödlich enden kann.
00:18:19: Genau darauf wird bei Diabetes-Schulungen auch in Informationsmaterialien oder im Umgang mit der Erkrankung immer wieder hingewiesen.
00:18:27: Jetzt haben wir ja darüber gesprochen, dass die Eltern sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht haben und auch warum.
00:18:35: was mich allerdings ein wenig überrascht hat war das trotz dieses schweren Vorwurfs die Eltern nur in Anführungszeichen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurden.
00:18:47: Ganze wurde auch noch zur Bewährung ausgesetzt.
00:18:50: Da frage ich mich, wie das zusammenpasst?
00:18:52: Kannst du das mal
00:18:53: erklären?".
00:18:54: Also wenn man sich jetzt nur das Ergebnis anguckt, wirkt es in der Tat überraschend.
00:18:58: Ein Kind stirbt und im Urteil stehen dann acht Monate auf Bewährungen.
00:19:02: Und dass aber?
00:19:03: zu verstehen muss man sich anschauen, wie da Strafrecht Fälle bewertet und worauf es bei der Strafzumessung ankommt.
00:19:10: Ein wichtiger Punkt ist erst einmal den Strafrahmen selbst!
00:19:14: Bei der fahrlässigen Tötung sagt er Gesetzgeber Das kann bestraft werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freitstrafe bis zu fünf Jahren.
00:19:22: Das heißt, wenn durch eine fahrlässige Tötung beispielsweise einhundert oder zweihundert Menschen versterben dann kann der Täter maximal nur fünf Jahre Freitstrafe bekommen.
00:19:32: und das wirkt auch viel erstaunlich wenig, wenn man bedenkt dass ein Mensch gestorben ist.
00:19:37: Und interessant ist auch der Vergleich zur anderen Delikten wie zum Beispiel zur Körperverletzung.
00:19:41: Wenn also der Täter dem Geschädigten eine Ohrfeige verpasst, dann macht er sich ja wie in Körperverletzung strafbar.
00:19:47: Und da ist das Strafmaß exakt gleich als bei der fahrlässigen Tötung.
00:19:52: Also auch Geldstrafe oder maximal fünf Jahre Freistrafe.
00:19:56: Bei einer gefährlichen Körperverlättigung, wenn jetzt ein Gegenstand noch bei der Körperverlechzungs-Tat benutzt wird, liegt der Strafraum bei sechs Monaten bis zehn Jahren.
00:20:07: Aus diesem Vergleich wird deutlich dass das Strafrecht nicht nur auf das Ergebnis schaut, also auf den Tod des Kindes sondern maßgeblich darauf wie es zu diesem Ergebnis gekommen ist.
00:20:17: Wichtig ist auch der Verschuldensgrad, also ob der Täter vorsätzlich oder fahrlässig handelte – also seine innere Haltung wird dann beim Strafmaß mit berücksichtigt.
00:20:27: Beim Vorsatz nimmt der Täter den Erfolg zumindest billigengekauft und bei der Fahrlässigkeit will der Tater den Erfolg gerade nicht, er sieht zwar die Gefahr vertraut aber ernsthaft darauf da schon nichts passieren
00:20:40: wird.".
00:20:41: Dann kommt es auch beim Straft mass noch auf die Frage an ob jemand etwas aktiv getan hat oder ob nur ein Unterlassen vorlegt.
00:20:48: das unterlassen wird nämlich im strafrecht anders bewertet als ein aktives tun.
00:20:53: Wer aktiver auf einen anderen Menschen einschlägt, verwirkt sich ein deutlich intensiveres Unrecht als jemand der ja pflichtwidrig nicht eingreift.
00:21:02: Und bei Unterlassungsdelikten besteht dann immer die Möglichkeit einer
00:21:05: Strafmederung.".
00:21:07: Das bedeutet das ein fahrlässiges Verhalten mit tödlichem Ausgang milder bestraft werden kann als eine vorsätzliche Körperverletzung ohne tödliche Folgen?
00:21:16: So
00:21:16: ist es!
00:21:17: Was auch interessant ist in solchen Fällen werden Verfahren häufig auch einfach nur eingestellt oder eingestellt gegen Geldauflage.
00:21:25: Oder man hat die Möglichkeit, von der Strafe abzusehen und von der Straße sieht man dann ab wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben so schwer sind dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.
00:21:39: das wird regelmäßig beim Tod vom nahen Angehörigen bejaht denn der Vorwurf für den Tod eines Nahen An gehörigen verantwortlich zu sein kann man nicht anderweitig aufwiegen, und das wird ein Leben lang verfolgen.
00:21:52: Ja gerade dein letzter Punkt ist für mich auch ausschlaggebend.
00:21:56: Dennoch habe ich nicht damit gerechnet als ich das erste Mal das Urteil gelesen hab, dass dabei eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung rauskommt.
00:22:06: Denn natürlich ist es immer leicht rückblickend die Sache zu betrachten.
00:22:11: aber beim Lesen habe ich mir gedacht, als sie die Diagnose noch nicht hatten und die Symptome festgestellt haben, da haben sie einen Urin-Test gemacht.
00:22:19: Und jetzt wissen Sie, dass Ihre Tochter an Diabetes erkrankt ist?
00:22:26: Es sind ähnliche Symptomen festzustellen und Sie machen diesen Urintest nicht!
00:22:31: Wie kam das Gericht in diesem Fall zu diesem Strafmaß?
00:22:34: Das Gericht geht bei der Strafzumessung immer in zwei Schritten vor.
00:22:38: Erstens wir gucken uns den Strafrahmen an also den gesetzlichen Rahmen innerhalb dessen sich die Strafe bewegen darf.
00:22:44: Das haben wir gerade besprochen.
00:22:46: Da wir ein Unterlassungsdelikt haben, also eine fahrlässige Tötung durch unterlassen hat sich der Strafrahmen verschoben.
00:22:54: Also wie liegen irgendwo zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von jetzt nicht fünf Jahren sondern drei Jahren und neun Monaten?
00:23:03: Das erkläre ich jetzt auch nicht im Weitagen weil das würde glaube ich den Rahmen hier sprengen.
00:23:08: Und im zweiten Schritt gucken wir uns dann an wo wir in diesem Rahmen konkret liegen.
00:23:14: Was ist als angemessen anzusehen?
00:23:17: Und hierfür gucken wir uns eben die Umständes einzufalls an.
00:23:20: Also alles, was für und gegen den Täter spricht!
00:23:25: Ja eine ganze Reihe von Punkten sprechen zugunsten der Eltern.
00:23:29: also beide haben in der Haupthandlung ein sehr weitreichendes Geständnis abgelegt.
00:23:34: sie waren zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft.
00:23:36: Sie bereuen ihr pflichtwidriges Verhalten ernsthaft.
00:23:39: Sie sind vom Tod ihrer Tochter selbst schwer getroffen und leiden bis heute darunter.
00:23:44: Die Tat liegt bereits länger zurück, auch der Verlauf der Ermittlungen war für die Eltern zusätzlich psychisch belastend.
00:23:52: Das Verfahren wurde zunächst eingestellt, dann wurden sie wieder aufgenommen und dann kam es zur Anklagerhebung.
00:23:58: Unwichtig ist das auch, es handelt sich hier um eine unbewusste Fahrlässigkeit.
00:24:02: Also die Eltern haben die Gefahr gerade nicht erkannt.
00:24:08: War das kein aktives Tun, was die Eltern an den Tag gelegt haben?
00:24:12: Sondern es war ein pflichtwidriges Unterlassen.
00:24:14: Und was spricht gegen die Eltern?
00:24:16: Da das Gericht gesagt ... Die Eltern haben über einen langen Zeitraum hinweg.
00:24:24: Also vom Morgen ... bis zum Abend des XXIV.
00:24:26: Dezember, die Situation bei ihrer Tochter falsch eingeschätzt.
00:24:31: Die Eltern haben eindeutige und klare Symptome einer lebensbedrohlichen Ketoazidoso übersehen – obwohl sie dies hätten tun können und auch müssen!
00:24:40: Sie haben in dieser Zeit keine ärztliche Hilfe geholt, obwohl genau das das Leben des Kindes gerettet
00:24:45: hätte.".
00:24:46: Besonders wichtig ist auch dass die Eltern ja über längere Zeit hinweg also Im Grunde, seit der Diagnose des Diabetes bei ihrer Tochter im September.
00:24:57: keine regelmäßige fachärztliche Betreuung durch eine kinderdiabetologische Fachpraxis oder Fachklinik in Anspruch genommen haben, obwohl das ja bei diabeteserkrankten Kindern medizinischer Standard ist?
00:25:10: Ja da hast du absolut recht!
00:25:12: Die Eltern waren also nicht ausreichend auf solche Situationen vorbereitet.
00:25:16: Hätten sie ärztliche dann werden sie geschult und dafür sensibilisiert worden, auf Anzeichen eine Keto-Azidose zu achten.
00:25:24: Diese Sache gerecht zu bewerten und auch entsprechend zu
00:25:27: agieren.".
00:25:28: Ja das stimmt.
00:25:29: hinzukommt ja auch noch dass die Eltern in einem rechtsextremen völkisch nationalmilieu sozialisiert sind.
00:25:35: Sie sind in einer Art Gemeinschaft aufgewachsen.
00:25:38: der Vater hat die Viking Jugend besucht.
00:25:41: Sie führten einen Aussteigerleben und hatten Skepsis gegenüber der Schulmedizin.
00:25:47: Zum Beispiel waren auch ihre insgesamt sechs Kinder nicht geimpft.
00:25:51: Also sie sind mit einer ganz anderen Ideologie groß geworden und Sie haben die Wahnsignale anders bewertet und waren ja auch überzeugt davon, dass sie gerade richtig handeln.
00:26:01: berücksichtigt das Strafrecht, dass Menschen in einem anderen Weltbild großgeworden sind?
00:26:07: Ja also die Herkunft, die Prägung und auch die Weltanschauungen können natürlich berücksichtig werden aber sie entbinden grundsätzlich nicht von strafrechtlicher Verantwortung.
00:26:17: Der Grund liegt darin, dass die fahrlässige Tötung nicht verlangt, dass jemand tatsächlich erkannt hat was passiert.
00:26:24: Es reicht das er es hätte erkennen können und müssen.
00:26:29: Und genau deshalb hat das Gericht hier auch so viel Wert auf die Schulungen, die Informationsmaterialien und die Möglichkeit einer fachärztlichen Betreuung gelegt.
00:26:38: Das heißt also, die Überzeugungen der Eltern erklären möglicherweise warum sie so gehandelt haben.
00:26:44: Aber Sie erklären eben nicht, warum sie nicht verantwortlich sein sollen.
00:26:48: Genau!
00:26:49: Wer Verantwortung für ein Kind übernimmt muss sich einen objektiven Maßstäben messen lassen auch dann wenn die eigene Überzeugung etwas anderes sagt.
00:26:57: Ja, interessant.
00:26:58: Und warum wurde die Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt?
00:27:01: Wovon ist das abhängig?
00:27:03: Also Bewährung bedeutet erstmal, die Freitstrafe wird nicht vollstreckt wenn das Gericht erwartet dass der Verurteilte künftig straffrei bleibt.
00:27:11: diese Erwartungen nennt man positive Sozialprognose.
00:27:14: Da hier die Eltern zu einer Freitrafe von acht Monaten verurteilt wurden Diese also unter einem Jahr liegt wird in aller Regel bei Annahme an der positiven Sozialproknose bejaht.
00:27:25: Das Gericht würde ich dann alle Umstände der Person und des Lebensumfelds.
00:27:30: Also etwa Vorstrafen, Lebensverhältnisse, Beruf, Familie und auch das Verhalten nach der
00:27:35: Tat.".
00:27:36: Und wann liegt eine günstige Sozialprognose dann vor?
00:27:40: Ja also eine günste Sozialproknose liegt typischerweise vor wenn der Täter sozial eingebunden ist, beruflich familiär gefestigt und sein Verhalten oder seine Lebensumstände sich erkennbar positiv verändert haben.
00:27:54: Das ist aber anders, wenn sich ein kriminelles Verhalten bereits verfestigt hat.
00:27:59: Zum Beispiel bei einer langjährigen fortgesetzten Deleganz also eine Neigung straffällig zu werden.
00:28:06: Wenn zum Beispiel die fehlende Therapiebereitschaft bei Drogenabhängigen besteht dann kann man nicht mehr von stabilen Bedingungen sprechen.
00:28:14: Und wie ist das in unserem Fall?
00:28:15: Hier geht das Gericht davon aus dass die Eltern ihr Fehlverhalten erkannt haben.
00:28:20: Die verurteilung dient als Warnschuss Und das Gericht geht immer davon aus, dass die Eltern künftig auch ohne Einwirkung eines Strafvollzugs keinerlei Straftaten mehr begehen werden.
00:28:32: Das Gerichtgeht auch davon aus ,dass die Eltern durch das Geschehen bereits massiv belastet sind und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie ihre übrigen fünf Kinder vernachlässigen werden.
00:28:43: Ja und obwohl die Eltern zu einer Bewährungsstraf verurteilt worden sind bleibt ja am Ende Irgendwie ein schwieriges Gefühl zurück.
00:28:50: Denn auf der einen Seite steht natürlich ein schwerer Vorwurf im Raum, also die Eltern haben nicht erkannt wie gefährlich diese Situation um ihre Tochter gerade ist.
00:28:59: Obwohl sie hätten handeln müssen und dieses Unterlassen hat nach den Feststellungen des Gerichts letztlich zum Tod ihres eigenen Kindes geführt.
00:29:09: Und auf der anderen Seite hat man da natürlich Eltern, die ihr eigenes Kind verloren haben die erleben mussten, wie ihre Tochter an Heiligabend vor ihren Augen zusammenbricht und später im Krankenhaus dann auch verstirbt.
00:29:21: Und deshalb stellt sich da vielleicht die schwierigste Frage ... fühlt sich so eine Strafe in dieser Situation überhaupt richtig an?
00:29:30: Ja, das ist keine einfache Frage, die man pauschal mit ja oder nein beantworten kann.
00:29:34: wenn man jetzt auf das Ergebnis schaut also darauf dass ein kleines Kind gestorben ist wirkt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung Vielleicht etwas milde.
00:29:46: Viele würden wahrscheinlich intuitiv erwarten, dass so etwas deutlich härter bestraft werden muss.
00:29:51: Aber wie schon gesagt – das Strafrecht schaut nicht nur auf das Ergebnis sondern auch auf die Frage, wie es dazu gekommen ist und wer die Täter sind?
00:30:02: Hier geht es eben nicht um Eltern, die ihrem Kind bewusst etwas antun wollten.
00:30:06: Das Gericht ist vielmehr davon ausgegangen Ja, die Situation fatal falsch eingeschätzt haben.
00:30:13: Dass sie gehofft haben ihre Tochter werde sich wieder erholen dass sie die Lebensgefahr nicht erkannt haben obwohl Sie sie hätten erkennen können und müssen.
00:30:21: Und ich glaube diese Spannung spiegelt sich auch im Urteil wider.
00:30:26: Das Gericht sagt einerseits ganz klar das es ein schwerer Pflicht der Stoß war worauf der Strafe natürlich auch reagieren muss Aber es sagt eben auch dass diese Eltern durch das Geschehen selbst bereits in einer Weise getroffen worden sind, der jemand kaum mit Worte fassen kann.
00:30:43: Gibt es denn etwas, dass dich an dem Fall besonders beschäftigt?
00:30:47: Mich beschäftigt an diesem Fall vor allem wie schleichend sich diese Situation entwickelt hat!
00:30:52: Das war kein plötzlicher Moment keine spontane Eskalation.
00:30:55: innerhalb weniger Minuten sondern über viele Stunden hinweg verstechtete sich der Zustand dieses Kindes immer weiter und trotzdem blieb die Einschätzung der Eltern im Kern dieselbe Das wird schon wieder.
00:31:08: Das ist nur ein krippaler Infekt!
00:31:10: Genau das finde ich zu bedrückend, dass Menschen manchmal so sehr an einer einmal gefundenen Erklärung festhalten, dass sie die Realität um sich herum nicht mehr neu bewerten – selbst dann nicht wenn die Warnzeichen immer deutlicher werden.
00:31:27: Vielleicht auch weil man Angst vor der Wahrheit hat oder weil man hofft es doch nicht so schlimm ist und man sich nicht vorstellen kann dass gerade das eigentlich keine Lebensgefahr schwebt.
00:31:38: Ja, das kann ich sehr gut nachvollziehen und mit diesen Worten sind wir jetzt am Ende unserer Folge angekommen.
00:31:44: Vielen Dank fürs Zuhören und für eure Zeit!
00:31:46: Und
00:31:47: wir freuen uns über eine Fünf-Sterne-Bewertung.
00:31:49: Wir freuen uns auch wenn ihr nächste Woche wieder dabei seid beim nächsten Fall, beim nächsten Blick hinter die Robe.
00:31:55: Tschüss!
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