Das "Horrorhaus von Soest": Der Prozessauftakt (Teil 1)
Shownotes
Eine vermeintliche Zuflucht soll für eine damals wohnungslose Frau zu einem Ort schwerer Gewalt geworden sein. Im November 2025 entdeckt ein Nachbar die gefesselte Frau auf einer Terrasse und alarmiert die Polizei. Sie wird mit lebensbedrohlicher Unterkühlung ins Krankenhaus gebracht.
Seit dem 12. Oktober 2026 müssen sich zwei Erwachsene und zwei Jugendliche vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Zum Prozessauftakt wird bekannt: Der Polizei liegen Videoaufnahmen vor, die auch weitere Beschuldigte belasten sollen.
Das erwartet euch:
- Warum stehen Jugendliche und Erwachsene gemeinsam vor einer Jugendkammer?
- Weshalb wird der Prozess trotzdem öffentlich begonnen und wie können Betroffene im Verfahren geschützt werden?
- Wie sind die Tatvorwürfe rechtlich einzuordnen?
- Wie unterscheiden sich Täterschaft und Beihilfe?
- Warum wird gegen die damalige Partnerin eines Hauptangeklagten gesondert ermittelt?
Hinweis: Das Strafverfahren ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Folge noch nicht abgeschlossen. Nicht jeder Vorwurf betrifft jeden Angeklagten gleichermaßen. Für sämtliche Angeklagten und weiteren Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Unsere Darstellung beruht auf der öffentlich zugänglichen Berichterstattung über das laufende Verfahren.
Ihr habt Fragen zur Folge, möchtet uns eure Gedanken zum Fall mitteilen oder habt Anregungen für kommende Folgen? Dann schreibt uns gerne. Ihr findet uns auf Instagram unter @hinterderrobe oder erreicht uns per E-Mail unter hinterderrobe@gmail.com. Wir freuen uns auf eure Nachrichten und den Austausch mit euch.
Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]
Transkript anzeigen
00:00:00: Ein Nachbar entdeckt am späten Abend des dritten November, eine gefesselte, teilweise entkleidete Frau auf einer Terrasse und ruft die Polizei.
00:00:09: Was danach bekannt wird für zu einem Erschütternden Verdacht.
00:00:13: Über Monate soll die Frau misshandelt, sexuell erniedrigt und gedemütet worden sein.
00:00:18: Jetzt hat der Prozess vor dem Landgericht Ahnsberg begonnen.
00:00:41: Willkommen zu hinter der Robe Theosids Podcast.
00:00:44: Heute geht es um ein Fall aus Süß in Nordrhein-Westfalen.
00:00:47: In der Presse wird da als das Horrorhaus von Søß bezeichnet.
00:00:51: Seit dem zwölften Oktober, den deswegen vier Angeklagte vor dem Landgericht Ahnsberg stehen.
00:00:56: Wir schauen uns an was ihnen vorgeworfen wird und was beim Prozessauftakt bekannt geworden ist.
00:01:02: Ja noch ein kurzer Hinweis vorab.
00:01:04: in dieser Folge geht es um schwere körperliche und sexualisierte Gewalt die kaum auszuhalten
00:01:10: Das stimmt.
00:01:11: Victoria, was wissen wir über die Frau, die betroffen ist und darüber wie sie in diese Situation geraten sein soll?
00:01:18: Ja, die Betroffene Frau ist nach den bisherigen Berichten, dreiunddreißig Jahre alt leidet unter Autismus und war damals wohnungslos.
00:01:26: ihr sollen Essen- und eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten worden sein doch aus dieser vermeintlichen Hilfe soll eine Situation von Abhängigkeit Angst und Gewalt entstanden sein.
00:01:38: Von Ende Juli bis November zweitausendfünfundzwanzig soll die Frau immer wieder gequält, geschlagen und sexuell erniedrigt worden sein.
00:01:47: Angeklagt sind der neunzwanzigerjährige ausgebildete Krankenpfleger Dennis J., der fünfundzwanzijährige Kevin S sowie zwei Jugendliche im Alter von sechzehn und siebzehn Jahren.
00:01:59: Ihnen werden unterschiedliche Taten- und Tatbeiträge vorgeworfen Und begonnen haben soll die Gewalt damit, dass Dennis J., die damals wohnungslose Frau Ohr feigte – angeblich im Spiel.
00:02:12: Doch er soll so heftig und wiederhol zugeschlagen haben, das sie erhebliche Schwellung und sogar der Knorpelungen davon trug.
00:02:20: Bald darauf soll sie auch gezwungen worden sein Betäubungsmittel einzunehmen... Über die folgenden Monate werden immer neue Misshandlungen und Erniedrigungen geschildert.
00:02:29: Die Frau soll etwa eine benutzte, stark verschmutzte Toilettenbürste in den Mund genommen und längere Zeit dort behalten haben müssen.
00:02:38: Ein anderes Mal soll sie gezwungen worden sein mit verschmutzter Unterwäsche im Mund auf einem Tisch zu tanzen.
00:02:44: Außerdem soll sie mit einem Hochdruckreiniger verletzt worden sein.
00:02:48: Ihr soll mit Zigarettenverbrennungen im Intimbereich zugefügt worden sein.
00:02:53: Zeitweise soll sie im Keller mit Handschellen an einen Heizungsrohr gefesselt gewesen sein und hinzukommen auch Vergewaltigungsvorwürfe.
00:03:02: Am späten Abend des dritten November, zwei tausendfünfundzwanzig entdeckt schließlich ein Nachbar die Frau auf der Terrasse des Nachbarhauses.
00:03:09: Sie ist teilweise unbekleidet ihre Hände sind über ihrem Kopf an einem Holzbalken befestigt und nur ihre Zehnspitzen berühren noch den Boden.
00:03:19: Stundenlang soll sie bereits so gefesselt gewesen sein, der Nachbar alarmiert die Polizei – Die Frau wird befreit und ins Krankenhaus gebracht.
00:03:28: Sie ist lebensbedrohlich unterkühlt und muss intensiv medizinisch behandelt werden.
00:03:34: Und jetzt stehen eben Dennis J. und Kevin S. und die beiden Jugendlichen vor Gericht Dennis J. und Kevin S befinden sich derzeit in Untersuchungshaft, und gleich zum Prozessauftakt wird eine neue Entwicklung bekannt.
00:03:48: Der Polizei ist eine Speicherkarte mit Videoaufnahmen zugespielt worden – darauf sollen Misshandlungen zu sehen sein und neben den Angeklagten auch weitere
00:03:58: Beschuldigte.".
00:04:00: Alle Taten sollen in einem reinen Haus stattgefunden haben, indem Dennis J. mit seiner damaligen Lebensgefährtin – die mittlerweile auch zum Kreis der Beschuldigten gehört und seinen drei Kindern wohnte.
00:04:12: Ja das ist nur ein Ausschnitt dessen was diese Frau durchmachen musste.
00:04:16: Mich machen diese Vorwürfe wirklich fassungslos.
00:04:20: Sollte sich bestätigen dass die Frau durch die angeklagten über Monate solche Gewalt- und Erniedringungen erleiden musste wäre das wirklich erschütternd!
00:04:29: unterstellt sich bei mir die Frage, wie man einem Menschen so etwas antun kann über Monate und das immer wieder.
00:04:37: Ja ich kann mich dem nur anschließen.
00:04:39: also mich erschüttert besonders dass ihre Hilfsbedürftigkeit zu ausgenutzt worden sein soll.
00:04:44: sie braucht Unterstützung und einen sicheren Ort.
00:04:47: wenn man dann hört welcher Gewalt und welche Niedrigungen sie ausgesetzt war lässt ein das auch als Richter nicht unberührt.
00:04:55: Bevor wir uns die einzelnen Tatvorwürfe genauer anschauen, gibt es ja bei den Angeklagten einen Unterschied der für den gesamten Prozess wichtig ist.
00:05:04: Denn zwei sind Jugendliche und zwei sind Erwachsenen – das wirkt sich auf ihre strafrechtliche Beurscheidung Verhandelt wird aber trotzdem gemeinsam vor einer Jugendkammer.
00:05:17: Kannst du uns einmal erklären, warum die Jugendkamma auch für die Erwachsenen zuständig ist und was die gemeinsame Verhandlung für die Angeklagten bedeutet?
00:05:27: Man muss dabei zwei Fragen auseinanderhalten.
00:05:29: Welches Gericht verhandelt und welches Strafrecht wendet dieses Gericht auf den einzelnen Angeklargten an?
00:05:36: Zunächst im gemeinsamen Verfahren Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene können verbunden werden, wenn das zu Erforschung der Wahrheit oder aus anderen wichtigen Gründen geboten ist.
00:05:46: Es reicht also nicht allein dass man mehrere Verfahren ja organisatorisch bequem zusammenlegen könnte – die gemeinsame Verhandlung braucht einen sachlichen Grund.
00:05:57: Den kann es insbesondere geben, wenn mehrere Menschen an dem selben Geschehen beteiligt gewesen sein sollen, denn ihre Handlungen lassen sich möglicherweise nur im Zusammenhang richtig
00:06:07: verstehen.".
00:06:08: Wenn beispielsweise einer einen anderen unterstützt haben soll, muss das Gericht untersuchen.
00:06:13: Was hat der andere getan?
00:06:15: Was musste der Unterstützer davon und welchen Beitrag soll er selbst geleistet haben?
00:06:20: Das sind Fragen die ineinandergreifen.
00:06:23: Hier betreffen die Vorwürfe dieselbe Frau und teilweise dieselben Übergriffe.
00:06:27: Es kommen deshalb auch dieselben Zeugen und Aufnahmen als Beweismitteln im Betracht.
00:06:32: Ein gemeinsames Verfahren ermöglicht, diese Beweise zusammenhängen zu prüfen.
00:06:36: Außerdem kann es verhindern dass die betroffene Frau das selbe geschehen in mehreren Prozessen erneut schildern muss.
00:06:42: Wie die Zuständigkeit müssen wir nun zwei Dinge unterscheiden.
00:06:45: Warum wird am Landgericht verhandelt und warum dort vor einer Jugendkammer?
00:06:50: Das Amtsgericht darf höchstens vier Jahre Freistrafe verhängen.
00:06:54: Ist bei einem Erwachsenen angeklagten, eine höhere Straf zu erwarten, gehört das Verfahren grundsätzlich vor einer großen Strafkammer des Landgerichts.
00:07:01: Werden damit zusammenhängende Vorwürfe gegen Jugendliche gemeinsam verhandelt übernimmt dort wie auch hier die Jugendkammer.
00:07:07: Sie kann also auch über Erwachsene urteilen und ist zugleich auf die besonderen Anforderungen eines Verfahrens gegen Jugendlichen spezialisiert?
00:07:16: Genau!
00:07:18: Bei den Vorwürfen geht es teilweise um dieselben Übergriffe.
00:07:22: Trotzdem macht das für die rechtliche Beurteilung ein Unterschied, ob ein Jugendlicher oder Erwachsener beteiligt gewesen sein soll.
00:07:30: Welche unterschiedlichen Schwerpunkte muss die Jugendkammer dabei berücksichtigen?
00:07:34: Also im Jugendstrafrecht steht der sogenannte Erziehungsgedanke im Vordergrund.
00:07:39: Das Gericht beschäftigt sich deshalb besonders mit der persönlichen Entwicklung des Jugendlichen, seinen Lebensverhältnissen und der Frage wie weitere Straftaten verhindert werden können.
00:07:49: Dabei muss es zunächst auch seine persönliche Reife zum Tatzeitpunkt prüfen – war er nach seiner geistigen und siddlichen Entwicklung überhaupt in den Lage das Unrecht der konkreten Tat zu erkennen?
00:08:02: Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist er dafür strafrechtlich verantwortlich.
00:08:06: Bei den möglichen Konsequenzen gibt es dann ein breitere Spektrum als die erwachsenen strafrechtsüblichen Geld- und Freistrafen.
00:08:13: In Betracht kommen beispielsweise die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, die Betreuung durch einen Betreuungshelfer, Sozialstunden-, Arbeitsleistungen oder die Wiedergutmachung der Schadens.
00:08:25: Auch eine Verwarnung oder ein Jugendarrest sind möglich!
00:08:28: Welche Reaktion angemessen ist, hängt von der Tat und der Person des Jugendlichen ab.
00:08:33: Bei schweren Taten kann eine Jugendstrafe erforderlich sein – also eine Freiheitsentziehung in einer Jugendstrafanstalt.
00:08:40: Sie kommt insbesondere wegen der Schwere der Schuld oder deinem Betracht wenn erhebliche erzieherische Defizite vorliegen die durch mildere Maßnahmen nicht ausreichend aufgefangen werden können.
00:08:52: Der Erziehungsgedanke bedeutet deshalb keineswegs dass schwere Taten ohne empfindliche Konsequenzen bleiben.
00:08:58: Übrigens, als jungliche gelten strafrechtlich die vierzehn bis unter achtzehnjährigen.
00:09:04: Wer achtzehnt aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist gilt als heranwachsender.
00:09:08: Hier kommt dann je nach persönlicher Reife und Art der Tat Jung- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung – und ab einen zwanzig Jahren gilt Erwachsenstrafrechts.
00:09:17: Entscheidend ist also immer jeweils das Alter zu Tatzeit.
00:09:21: Im Erwachenstrafreich bildet dagegen die Schuld des Täters die Grundlage der Strafzumessungen.
00:09:26: Wie schwer wiegt die konkrete Tat und welches persönliche Verschulden trifft ihn?
00:09:31: Auch dort spielen seine Demensverhältnisse und die Auswirkungen einer Strafe aus seiner Zukunft eine Rolle.
00:09:36: Im Jugendstrafrecht ist die gesamte Reaktion aber besonders darauf ausgerichtet, die weitere Entwicklung des jungen Menschen positiv zu beeinflussen und erneuten Straftaten entgegenzuwirken.
00:09:46: Die Jungkammer muss deshalb innerhalb dieses einen Prozesses unterscheiden.
00:09:50: Gegenüber den Jugendlichen wendet sie Jugendstrafrecht an gegenüber den beiden Erwachsenen allgemeine Strafrechts.
00:09:55: Die Erwachsenden werden durch die gemeinsame Anklage, also nicht nach Jugendstrafrecht behandelt.
00:10:00: So lassen sich die zusammenhängenden Vorwürfe gemeinsam aufklären ohne die Unterschiede zwischen den Angeklagten zu übergehen und zugleich kann dieses Vorgehen der betroffenen Frau ersparen dieselben belastenden Erlebnisse in mehreren getrennten Prozessen schildern zu
00:10:13: müssen.".
00:10:19: Betroffene Frau davor geschützt werden kann, in mehreren Prozessen Aussagen zu müssen.
00:10:25: Denn dahinter steckt ja eine erhebliche Belastung.
00:10:28: Sie müsste möglicherweise dieselben Erlebnisse mehrfach schildern sich wieder auf Nachfragen einstellen und erneut mit den Angeklagten konfrontiert werden.
00:10:38: welche Bedeutung hat dieser Schutz bei der Entscheidung die Verfahren gemeinsam zu führen?
00:10:43: Das kann ein wichtiger Grund sein, gemeinsam zu verhandeln.
00:10:46: Gerade nach schweren Gewalt oder Sexualstraftaten kann eine Vernehmung für die betroffenen Personen eine enorme Belastung
00:10:52: sein.
00:10:53: Sie muss nicht an Einzelheiten erinnern, intime Fragen beantworten und möglicherweise einen Gegenwart der Angeklagten über das Erlebte sprechen.
00:11:02: Du hast es ja gerade schon gesagt!
00:11:03: Auch die Vorbereitung auf einen solchen Termin und die Angst davor können belastend sein.
00:11:08: Wenn dieselben Vorgänge anschließend in einem weiteren Prozess erneut aufgearbeitet werden, kann all das wieder auf sie zukommen.
00:11:15: Deshalb gehört zum Opferschutz auch die Frage wie organisieren wir das Verfahren damit ein Mensch seine Aussage machen kann ohne vermeidbar zusätzlich Belasse zu werden?
00:11:24: Ein gemeinsamer Prozess kann dazu beitragen.
00:11:27: Daneben gibt es weitere Schutzmöglichkeiten.
00:11:29: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person beispielsweise von einem anderen Ort ausvernommen werden.
00:11:35: Ihre Aussage wird dann live im Bild und Ton in den Gerichtssaal übertragen.
00:11:40: Das kommt insbesondere im Betracht, wenn eine Vernehmung hingegen ward der Anwesenden ihr wohl ernsthaft gefährden würde.
00:11:46: Sie muss den Angeklagten dann nicht unmittelbar im Saal gegenüber sitzen während Gericht- und Verfahrensbezahligte weiterhin Fragen stellen können.
00:11:53: Die Vorwürfe müssen trotzdem sorgfältig geprüft zu werden und die Verteidigung muss belastende Aussagen hinterfragen können.
00:12:01: Opferschutz bedeutet dabei, die notwendige Aufklärung so schonend wie möglich zu gestalten.
00:12:07: Eine zusätzliche Vernehmung kann erforderlich werden wenn neue Erkenntnisse weitere Fragen aufwerfen aber jede vermeidbare Wiederholung, die wir der betroffenen Person ersparen können ist ein konkreter Beitrag zu ihrem Schutz.
00:12:20: Für die Belastung einer Aussage spielt aber auch eine Rolle, wer dabei zuhört.
00:12:25: Gerade wenn intime Einzelheiten zur Sprache kommen macht es einen Unterschied ob neben den Angeklagten auch Zuschauer und Presse im Saal sitzen.
00:12:35: dazu kommt hier der Schutz der beiden jugendlichen Angeclagten.
00:12:39: Verfahren ausschließlich gegen Jugendliche sind ja grundsätzlich nicht öffentlich.
00:12:43: Die Verteidiger hatten deshalb beantragt die Öffentlichkeit auszuschließen.
00:12:48: Die Jugendkammer hat diese Anträge jedoch abgelehnt, sodass diesen Prozess Journalisten und Zuschauer von Beginn an verfolgen konnten.
00:12:56: Weshalb konnte der Prozess trotz der beiden jugendlichen Angeklagten öffentlich beginnen?
00:13:02: Für die gemischten Verfahren wie hier gibt es eine ausdrückliche Regelung, die besagt dass die Verhandlung grundsätzlich öffentlich ist wenn auch Erwachsene oder Heranwachsende angeklagt sind.
00:13:12: Dass hier zwei Jugendliche mit angeklagt sind, führt deshalb nicht automatisch dazu dass Zuschauer und Presse draußen bleiben müssen.
00:13:19: Die Öffentlichkeit kann allerdings ausgeschlossen werden wenn das im Interesse der Erziehung der jünglichen Angeklagen geboten ist – man muss also konkret prüfen ob ihr Schutz einen Ausschluss erfordert.
00:13:30: Allein zu sagen, dass sie minderjährig sind beantwortet diese Frage noch nicht denn das hat der Gesetzgeber bei der Regelungen bereits berücksichtigt.
00:13:37: Beim Auftakt hat die Jugendkammer die entsprechenden Anträge nach der örtlichen Berichterstattung abgelehnt und auf das erhebliche Informationsinteresse der Allgemeinheit verwiesen.
00:13:46: Aus meiner Sicht absolut richtig!
00:13:48: Zugleich hat sie sich vorbehalten, bestimmte Abschnitte später ohne Öffentlichkeit zu verhandeln.
00:13:54: Das ist wichtig – über die Öffentlichkeit wird nichts zwingt ein einziges Mal für den gesamten Prozess entschieden.
00:14:00: wenn später etwa die persönlichen Lebensverhältnisse oder möglichen Tatbeteiligungen eines Jugendlichen eingehend behandelt werden, kann sich die Frage erneut stellen.
00:14:10: Unternehmen steht natürlich der Schutz der betroffenen Frau – wenn Intime oder andere besonders schutzwürdige persönliche Umstände zu Sprache kommen oder zum Beispiel die Misshandlungsvideos vorgeführt werden, können die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
00:14:24: Das Gericht muss daher jeweils schauen was konkret verhandelt werden soll und welche Schutzvorschriften dafür
00:14:30: gelten.".
00:14:32: Ja, damit wissen wir warum dieser Prozess gemeinsam vor der Jugendkammer stattfindet und trotzdem öffentlich begonnen hat.
00:14:38: Für die Verantwortung der vier Angeklagten sagt das aber noch nichts aus.
00:14:43: Entscheidend bleibt welche Handlungen geben einzelnen Vorgeworfen und später auch nachgewiesen wird.
00:14:49: Welche Delikte stehen hier konkret im Raum?
00:14:52: Und wie unterscheiden sich die Vorwürfe gegen die Einzelnen angeklagten?
00:14:56: Also im Mittelpunkt stehen die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung, der Nötigung und der Vergewaltigung.
00:15:04: Diese Delikte schützen unterschiedliche Bereiche – also die körperliche Unversehrtheit, die Bewegungsfreiheit, die Freiheit der eigenen Entscheidung und die sexuelle Selbstbestimmung.
00:15:15: An den geschilderten Handlungen lässt sich erklären warum hier mehrere Straftatbestände nebeneinander in Betracht kommen.
00:15:24: Also im Hinblick auf die Fesselungen in Keller und eben auch später, also zum späteren Zeitpunkt auf der Terrasse haben wir hier natürlich den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung.
00:15:34: Freiheitsbaraubung bedeutet das eine Menschen die Möglichkeit genommen wird seinen Aufenthaltsort zu verlassen.
00:15:40: dafür braucht es keinen abgeschlossenen Raum.
00:15:42: wer mit Handschälen an einem Heizungsrohr oder einen Balken befestigt ist und sich nicht selbst befreien kann kann ebenfalls nicht mehr weggehen.
00:15:50: Wenn sich diese Fesselungen nachweisen lassen, liegt darin eine konkrete Grundlage für den Vorwurf der Freisberaubung.
00:16:01: Bei den erzwungenen Erniedrigungen geht es um einen anderen Aspekt – die Frau soll zu Handlungen gebracht worden sein, die sie nicht freiwillig vorgenommen hat!
00:16:10: Für eine Nötigung reicht allerdings nicht aus, dass eine Handlung einwürdigend ist.
00:16:14: Entscheint es, ob jemand durch Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu gezwungen wird?
00:16:20: Wenn die Frau zum Beispiel durch Schläge- oder die Androhung weiterer Misshandlungen dazu gebracht worden sein sollte – die Toilettenbürste in den Mund zu nehmen oder auf dem Tisch mit verschmutzter Unterwäsche im Mund zu tanzen – wären die verlangte Handlungen und das eingesetzte Zwangsmittel konkret miteinander verknüpft!
00:16:39: Ein solches Vorgehen wäre auch in der notwendigen Gesamtbetrachtung von Mittel und Speck als verwerflich anzusehen.
00:16:46: Welche Gewalt oder welche Drogen jeweils eingesetzt wurde, muss für die einzelnen Vorwürfe festgestellt werden?
00:16:53: Ja dann kam es zu Schlägen, Ohrfreigen und den Verbrennungen mit Zigaretten im Intimbereich – wie ist das
00:17:02: damit?
00:17:03: Die Schläge-und Berichteten Verbrennung betreffen wiederum Und bei der gefährlichen Körperverletzung, die ich ja gerade schon erwähnt habe kommt es auf bestimmte gefährliche Begehungsweisen an.
00:17:15: Ein Beispiel ist eben der Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs – das muss kein Messer oder ein eigens angefertiges Tatmittel sein.
00:17:22: Entscheint ist ob ein Gegenstand nach seiner Beschaffenheit und seiner konkreten Verwendung erhebliche Verletzungen verursachen kann.
00:17:30: Eine brennende Zigarette mit der eine Menschen gezielt Brandwunden zugefügt werden kann ein solches gefährliches Werkzeug.
00:17:37: Bei dem berichteten Einsatz eines Hochdruckreinigast werden insbesondere der Wasserdruck, der Abstand und die betroffenen Körperstellen zu untersuchen.
00:17:47: Man muss also erklären wie das Gerät eingesetzt worden sein soll und welche Verletzungsgefahr daraus entstand.
00:17:54: Auch dass Zusammenwirken mehrer Personen kann einen körperlichen Angriff gefährlicher machen – wenn einer die Frau festhält und ein anderer sie im bewussten Zusammenwirk schlägt Kann sie sich möglicherweise schlechter wehren oder entziehen?
00:18:08: Auch dann kommt eine gefährliche Körperverletzung im Betracht.
00:18:11: Und dann kam es eben zu der Fesselung auf die Terrasse, bei der die betroffene Frau zum Glück gerettet werden konnte.
00:18:21: Wie ist das einzuordnen?
00:18:23: Das ist natürlich ein besonders gravierender Vorwurf... Hier geht es nicht nur darum, dass die Frau sich nicht entfernen konnte sondern auch darum das über längere Zeit teilweise unbekleidet der Kälte ausgesetzt gewesen sein soll.
00:18:37: Für die rechtliche Bewertung sind deshalb Dauer-, Körperhaltung, Witterung und gesundheitlicher Zustand bedeutsam.
00:18:44: Abhängig von den nachgewiesenen Umständen kann neben der Freiheitsberaubung auch eine das lebengefernene Körperverletzung in Betracht kommen – also ein eigenes Merkmal für eine gefährliche Körperverlättigung lebensgefährdende Behandlungen.
00:18:58: Dafür müsste außerdem geklärt werden, was die jeweils Beteiligten über die gefährlichen Umstände
00:19:04: wussten.".
00:19:05: Und wie sieht das mit den Vergewaltigungsvorwürfen aus?
00:19:09: Also nach der Berichterstattung soll Dennis J., die Frau bei einem Übergriff niedergedrückt beziehungsweise in eine knienende Position am Kinderbett gezwungen
00:19:17: haben
00:19:18: während Kevin S., die vergewaltigt haben soll.
00:19:21: Damit stellt sich neben der sexuellen Handlung selbst die Frage, wie das Vorgehen der beiden zusammenhängen.
00:19:26: wurde die Gewalt gezielt eingesetzt, um den sexuellen Übergriff zu ermöglichen und handelten beide dabei bewusst zusammen.
00:19:33: Kevin S. lässt demgegenüber über seine Verteidigung erklären selbst von Dennis J. Zutat gedrängt und gezwungen worden zu sein.
00:19:40: Das ist zunächst seine Darstellung.
00:19:42: Welche Form dieser behauptete Spangen angenommen haben soll und welche rechtlichen Folgen daraus gegebenenfalls entstehen könnten müsste anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
00:19:53: Der bloße Hinweis auf Druck oder Angst beantwortet diese Frage jedoch noch nicht.
00:20:02: Also bei den beiden Jugendlichen unterscheiden sich die öffentlich berichteten Vorwürfe ebenfalls, einem werden eigene Gewalthandlungen gegen die auf der Terrasse gefesselte Frau zugeschrieben und er soll auch bei der Fesselung einen eigenen Tatbeitrag geleistet haben.
00:20:16: beim anderen werden Nötigungen Beilfe genannt.
00:20:19: Die genaue Zuordnung sämtlicher Einzelvorwürfe können wir aber ohne die vollständigen Anklageschriften nicht wiedergeben.
00:20:26: Gerade deshalb ist es ja auch so wichtig, dass die Beteiligten nicht pauschal zusammengefasst werden.
00:20:32: Für jede einzelne Tat muss feststehen wer selbst gehandelt, wer bewusst unterstützt und welchen Umfang der jeweilige Vorsatz gehabt haben soll.
00:20:41: das mehrere gemeinsam angeklagt sind macht sie nicht automatisch für sämtliche Übergriffe gleichermaßen verantwortlich.
00:20:49: zum Beispiel das berichtete Niedertrücken zeigt worum man nicht einfach nur fragen kann, wer die eigentliche sexuelle Handlung vorgenommen haben soll.
00:20:58: Wenn jemand die Frau gleichzeitig mit Gewalt daran hindert sich zu wehren ist das ein eigener möglicherweise ganz entscheidender Beitrag.
00:21:07: Das Gleiche gilt auch bei körperlichen Übergriffen einer schlägt einen anderer hält fest.
00:21:13: wie unterscheidet man in solchen Situation zwischen einem Mitheter und jemandem der Beihilfe leistet?
00:21:19: Mitgliederschaft bedeutet, dass mehrere eine Straftat gemeinschaftlich begehen.
00:21:24: Dafür muss nicht jeder sämtliche Handlung selbst ausführen – eine Tat kann arbeitszeitlich begangen werden.
00:21:30: Entscheinend ist ob die Beteiligten aufgrund eines gemeinsamen Tatanschlusses zusammenwirken und welche Bedeutung der jeweilige Beitrag dabei hat.
00:21:38: Eine solche Verständigung muss nicht lange vorher ausdrücklich abgesprochen worden sein.
00:21:42: Sie kann auch während des Geschehens entstehen, in dem die Beteiligten erkennen was der andere vorhat und bewusst daran mitwirken.
00:21:50: Das Gericht betrachtet dabei die gesamten Umstände.
00:21:53: Wie umfangreich ist der Beitrag?
00:21:55: Welchen Einfluss hat die Person auf den Ablauf?
00:21:57: Hat sie ein eigenes Interesse an der Tat?
00:22:03: Juristisch spricht man dabei auch von Tatherrschaft oder dem Willen dazu, also davon dass Durchführungen und Ausgang maßgeblich auch vom eigenen Willen abhängen.
00:22:12: Auf das von die angesprochene Beispiel bezogen – wer einen Menschen bewusst festhält damit ein anderer in ihrem Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens schlagen kann kommt selbst als Metheter der Klöperfälzung im Betracht.
00:22:24: er muss dafür nicht zusätzlich zuschlagen.
00:22:26: Auch bei einem sexuellen Übergriff ist es nicht voraussetzung der Metäterschaft, dass jeder selbst die sexuelle Handlung ausführt.
00:22:32: Wenn sich das berichtete Niederdrücken nachweisen ließe, müsse deshalb geprüft werden ob es Teil eines gemeinsam getragenen Übergriffs war.
00:22:41: Allein aus dieser ein beschriebenen Handeln können wir die Abgrenzung aber noch nicht abschließend vornehmen.
00:22:46: Beihilfe liegt dagegen vor wenn jemand vorsätzlich die vorsätzliche Rechtswidrigität eines anderen fördert ohne selbst als Metheter zu handeln.
00:22:55: Auch das kann ein erheblicher Beitrag sein.
00:22:57: Bei viel bedeutet nicht, dass die Unterstützung belanglos gewesen wäre.
00:23:01: Die Abgrenzung hängt vom Gesamtbild ab – nicht einfach davon wer mehr oder weniger Gewalt ausgeübt hat.
00:23:07: Es ist ja so, dass es vier Angeklagte gibt und eine betroffene Frau.
00:23:13: Also ich stelle mir das ganz schwer vor, so detailreich die Situation aufzuklären und das insbesondere wenn In Anführungszeichen nur eine betroffene Frau gibt, die das wiedergeben kann.
00:23:28: Gegen vier angeklagt hat sie sich... Man sieht es ja jetzt schon auch gegenseitig beschuldigen.
00:23:37: wie geht das Gericht davor?
00:23:38: Wie kann man das überhaupt
00:23:40: rekonstruieren?!
00:23:42: Das ist tatsächlich eine anspruchsvolle Aufgabe.
00:23:44: Das Gericht muss die einzelnen Situation möglichst genau rekonstruieren und jede Aussage mit den übrigen Beweisen abgleichen.
00:23:51: Hier könnten die Videos, die auch noch in die Hauptfahndung eingeführt werden sollen besonders helfen.
00:23:56: Stimmen die Schilderungen mit dem erkennbaren Ablauf über ein?
00:23:59: Wo widersprechen sie sich und lassen sich diese Widersprüche aufklären?
00:24:02: Mit dem Videomaterial werden wir uns auch noch an dieser heutigen Folge Konketa beschäftigen.
00:24:07: Und wenn ein Angeklagter einen anderen belastet, muss außerdem geprüft werden ob er damit möglicherweise die eigene Verantwortung kleiner darstellen möchte.
00:24:16: Das macht seine Angaben nicht automatisch falsch verlangt aber eine sorgfältige Prüfung Bei der Vorsetzung.
00:24:22: am zweiten November könnten wir nach der bisherigen Berichterstattung Einlassungen der Angeclagten hören.
00:24:27: Dann wird möglicherweise konkreter welche unterschiedlichen Darstellungen sich gegenüberstehen.
00:24:33: Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir diese Frage in einer gesonderten Podcast-Folge nochmal aufgreifen.
00:24:39: Dann kommen wir noch mal darauf zu sprechen, wer welchen Beitrag geleistet hat.
00:24:45: Besonders schwierig stehe ich mir die Situation vor, indem jemand zwar dabei ist aber selbst weder zuschlägt noch festhält.
00:24:54: für Außenstehende wirkt schon das Zuschauen bei solchen Misshandlungen unerträglich.
00:24:59: Wann wird aus dieser Anwesenheit eine strafbare Unterstützung?
00:25:04: Allein am Tatort zu sein, von einer Tat zu wissen oder sie innerlich zu billigen reicht über Hilfe grundsätzlich nicht.
00:25:11: Das Gericht muss eine tatsächliche Förderung der konkreten Tat feststellen und den Vorsatz diese Tat zu unterstützen.
00:25:18: Unterstützung kann allerdings auch psychisch erfolgen.
00:25:20: wer etwa einen Angreifer bewusst anfeuert oder ihm erkennbar Rückendeckungen gibt und ihn dadurch in seinem Vorgehen bestärkt kann Hilfe leisten.
00:25:29: Auch eine Anwesenheit kann diese Wirkung haben, etwa wenn jemand bewusst als Verstärkung auftritt.
00:25:35: Aber das muss konkret festgestellt werden!
00:25:37: Die brusse Vermutung der Täter werde sich durch die Anderen schon irgendwie bestärkt gefühlt haben genügt nichts.
00:25:43: Für dieses Verfahren bedeutet das – für jeden angeklagten und jeden einzelnen Tatvorwurf muss geprüft werden was er getan hat, was er vom Vorgehen der anderen wusste.
00:25:56: Ein gemeinsamer begangener Übergriff macht niemanden automatisch für weitere eigenmächtige Taten eines anderen verantwortlich.
00:26:03: Das ist keine nebensächliche Abstufung!
00:26:06: Wer lediglich beibeleistet, erhält grundsätzlich einen gegenüber dem Täter gemeldeten Strafrahmen – vor allem aber muss der Schuldspruch die tatsächlich nachgewiesene persönliche Verantwortung abbilden.
00:26:17: Bei der Fesselung auf der Terrasse bleibt für mich eine Frage offen….
00:26:22: Die Frau soll stundenlang teilweise unbekleidet in der Kälte gehangen haben, nach dem Berichtenbestand sogar Lebensgefahr.
00:26:30: Dennis J. soll schlafen gegangen sein, während der Jugendliche das Haus verlassen haben soll.
00:26:36: Wenn ein Mensch so zurückgelassen wird und sich nicht selbst befreien kann, denkt man doch automatisch auch an ein versuchtes Tütungsdelikt.
00:26:44: Warum lesen wir dann bislang vor allem von gefährlicher Körperverletzung?
00:26:51: Die Frage stellt sich bei dieser Schilderung tatsächlich, zumal aus der öffentlichen Berichterstattung auch hervorgeht dass die Frau gestorben wäre wenn der Nachbar sie da nicht entdeckt hätte.
00:27:00: Warum die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe konkret so bewertet hat können wir ohne die vollständige Anklage und ihre Ermittlungsgrundlage nicht beantworten.
00:27:09: Wir können aber erklären worauf es rechtlich ankommt.
00:27:12: Lebensgefahr allein macht eine Handlung noch nicht zu einem versuchten Totschlag oder Mord.
00:27:17: Dafür muss insbesondere Tötungsvorsatz nachweisbar sein.
00:27:20: Das bedeutet nicht, dass jemand den Tod unbedingt erreichen wollte – es reicht wenn er den Tod bedingenden Kauf nimmt!
00:27:27: Hier wäre deshalb zu untersuchen.
00:27:29: Was wussten die Bezahligten über den Zustand der Frau?
00:27:31: Die Wirkung der Kälte und die Dauer der Festedung?
00:27:34: Erkannten sie das sie sterben könnte und nahmen sie das hin als sie die Frau zurückließen betrifft ja insbesondere den Dennis J. Die Gefährlichkeit des Vorgehens ist dafür ein gewichtiges Indiz.
00:27:48: Man darf sie aber nicht automatisch mit Tötungsvorsatz gleichsetzen, das Gericht muss alle Umstände betrachten.
00:27:54: Dabei kann auch die berichtete Ausbildung von Dennis J als Krankenpfleger für die Frage relevant sein welche gesundheitlichen Gefahren er erkennen konnte.
00:28:03: Sie beweist für sich allein aber noch nichts dass er einen möglichen Tod akzeptierte.
00:28:08: Viel versuchten Mordmüsse zusätzlich ein Mordmerkmal vorliegen.
00:28:11: Bei den geschilderten Qualen könnte etwa Grausamkeit zu prüfen sein, dafür müssten der Frau aus gefühloser unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Leiden zugefügt worden seien die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen.
00:28:25: Auch niedrige Beweggründe kämen je nach nachweisbaren Motiv im Betracht, etwa wenn ein möglicher Tod aus dem Bedürfnis heraus hingenommen worden wäre die Frau zu beherrschen oder sie als vermeintlich minderwertig zu behandeln.
00:28:39: Entscheint wäre ob die Beweggrüne nach einer Gesamtwürdigung auf sichtlich tiefster Stufe stehen und besonders verachtenswert sind.
00:28:46: Beides müsste für den jeweiligen Beteiligten konkret festgestellt werden – die Brutalität des Geschehens allein genügt dafür nicht!
00:28:54: Wenn es aber kein Versuch des Tötungsdelikts ist, käme dann noch etwas anderes in Betracht.
00:28:59: Ich denke an die Aussetzung?
00:29:02: Genau!
00:29:02: Die Aussetzung ist auch ein eigener Straftatbestand und durchaus denkbar.
00:29:07: Bei der Aussetzung geht es darum jemanden eine hilflose Lage zu versetzen oder ihn trotz besonderer Beistandspflicht darin zurückzulassen und dadurch konkret in Lebensgefahr oder Gefahren einer schweren Gesundheitsschädigung zu bringen.
00:29:20: Die berichtete Fesselung in der Kälte gibt Anlass auch diesen Tatbestand näher anzuschauen.
00:29:24: Dafür bräuchten wir aber natürlich insgesamt mehr Sachverhaltsangaben und was man auch noch prüfen könnte, wäre ein versuchter Mord oder versuchner Totschlag durch unterlassen.
00:29:35: Wer nämlich durch eine rechtswidrige Fesselung, selbst eine Gefahrschaft kann verpflichtet sein die betroffene Person zu retten.
00:29:43: Erkennt er später eine mögliche tödliche Entwicklung und nimmt sie hin obwohl er noch eingreifen könnte, kann darin ein eigenständiger strafrechtlicher Vorwurf liegen.
00:29:52: Das sind jetzt mögliche rechtliche Ansatzpunkte.
00:29:55: Abschließend bewerten kann, können wir das natürlich ohne konkrete Sachwaltsangaben nichts.
00:30:00: Wir kennen die Anklageschriften nicht und können die konkreten Einzelfowürfe und die dazufuhrliegenden Beweise aus der Berichterstattung nicht vollständig rekonstruieren.
00:30:09: Wenn er weitere Prozesse dazu genaue Erkenntnisse liefert, können mir diese Frage noch einmal gezielt aufgreifen.
00:30:15: Interessant an welche Delikte man noch so denken kann?
00:30:18: Kommen wir aber auf einen anderen Punkt zu sprechen... Inzwischen ist eine weitere Person in den Fokus der Ermittlung gerückt, nämlich die damalige Partnerin von Dennis J. Die betroffene Geschädigte soll in ihr eine Freundin und einer wichtige Bezugsperson gesehen haben – was ist über ihre mutmaßliche Rolle bekannt?
00:30:42: Ein Beihilfeverdacht hatte sich zunächst nicht erhärten lassen.
00:30:45: Durch neue Beweismittel hat sich die Verdachtslage nun offenbar verändert, nun werden ihr auch eigene Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte vorgeworfen, die sie allein und gemeinsam mit anderen begangen haben soll.
00:30:57: Seit dem fünfundzwanzigsten September, zwanzigzechstechsundzwanzisitzende Untersuchungsaft – Sie gehört allerdings nicht zu den vier Angeklagten des bereits begonnenen Prozesses Gegen die vier Angeklagten war der Anklage bereits zugelassen und der Prozess vorbereitet, als sich der Verdacht gegen Frau durch neue Beweise erhärtete.
00:31:14: Bei ihr sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft möglicherweise noch weitere Ermittlungen erforderlich.
00:31:19: Deshalb soll ihre mutmaßliche Beteiligung in einem gesonderten Verfahren aufgearbeitet
00:31:22: werden.".
00:31:30: Gleichzeitig müssen wir unterscheiden zwischen dieser berichteten Vertrauensbeziehung und dem, was der Beschuldigten tatsächlich nachgewiesen werden kann.
00:31:39: Was diese Entwicklung ausgelöst haben soll sind die bereits erwähnten Videoaufnahmen.
00:31:44: Sie könnten also nicht nur für die Vorwürfe gegen die vier Angeklagten wichtig sein sondern auch für die Frage wer darüber hinaus beteiligt gewesen sein soll?
00:31:54: Was wissen wir bis jetzt über das Material?
00:31:57: Nach der Berichterstattung soll es sich um umfangreiches Videomaterial handeln, das mit den mutmaßlichen Taten und dem Haus in Verbindung steht.
00:32:05: Darauf sollen Übergriffe und mehrere beteiligte Personen zu sehen sein – welche Situationen vollständig aufgenommen wurden, welche Ausschritte vorliegen und ob alle Personen eindeutig erkennbar sind wissen wir selbst nichts.
00:32:19: Für die Aufklärung können solche Aufnahmen aber besonders wichtig sein weil sie Handlungen unmittelbar sichtbar machen können.
00:32:25: Bei den unterschiedlichen Tatbeiträgen, über die wir gerade gesprochen haben wäre etwa entscheidend wer übt hier Gewalt aus?
00:32:34: hält jemand die Frau fest?
00:32:36: gibt jemand Anweisung und wie reagieren die anderen.
00:32:40: Dabei kann auch der Ton eine hebliche Rolle spielen.
00:32:43: Äußerungen können Hinweise darauf geben ob jemand das Vorgehen des Anderen versteht sich daran beteiligt oder es unterstützt.
00:32:50: Ein Video kann deshalb mehr zeigen als eine einzelne Gewalthandlung möglicherweise auch das Zusammenwirken der Beteiligten.
00:32:57: Es ersetzt aber nicht die rechtliche Bewertung, die Kamera nimmt Bewegungen und gegebenenfalls Worte auf.
00:33:03: Ob jemand mit einem gemeinsamen Tatentschluss handelt oder bewusst eine fremde Tat unterstützt muss das Gericht daraus und aus den übrigen Beweisen
00:33:11: erschließen.".
00:33:24: Absichten des anderen weiß steht aber nicht als Erklärung daneben.
00:33:28: Gleichzeitig kann der Ablauf natürlich sehr aufschussreich sein, etwa wenn jemand auf eine Aufforderung hin gezielt eingreift.
00:33:37: Wie geht das Gericht damit um?
00:33:39: Wenn eine Aufnahme einer Handlung deutlich zeigt, der Angeklagte ihr aber eine andere Bedeutung gibt.
00:33:47: Dann muss es diese Erklärungen an dem messen was tatsächlich zu erkennen ist und sie mit den weiteren Erkenntnissen abgleichen.
00:33:53: Das Gericht muss weder jede denkbare Erklärung akzeptieren, noch darf es die allein deshalb verwerfen weil die Bilder erschütternd sind.
00:34:00: Nehmen wir als allgemeines Beispiel jemandem der behauptet er habe eine angegriffene Person lediglich festgehalten um einen Streit zu beenden dann wäre zu untersuchen wie hält er sich fests?
00:34:10: Hindert er den Angreifer ebenfalls an weiteren Übergriffen oder erleichtert ihm gerade das Vorgehen?
00:34:15: was sagt er dabei?
00:34:17: Was geschieht unmittelbar davor und danach?
00:34:20: Das sind konkrete Anhaltspunkte, aus denen sich die Bedeutung seines Handelns ergeben kann.
00:34:25: Entscheidend bleibt eine Gesamtbetrachtung – das Gericht entscheidet immer aufgrund seiner Überzeugung von der gesamten Hauptverhandlung nicht allein aufgrund eines herausgelösten Bildes.
00:34:34: Deshalb müssen auch die Grenzen der Aufnahme berücksichtigt werden.
00:34:38: Beginnt sie erst mitten im Geschehen, liegt nur ein Ausschnitt vor?
00:34:41: ist der Ton verständlich lässt sich die Situation zeitlich einordnen Und gibt es Anhaltspunkte, die eine technische Untersuchung erforderlich machen?
00:34:51: Das bedeutet nicht dass hier Manipulationen bekannt werden.
00:34:54: Es sind Fragen, die je nach Beschaffenheit des Materials für seine Bewertungen wichtig wären können.
00:34:59: Die Aufnahmen können außerdem Aussagen über Prüfen helfen.
00:35:03: Sie können eine Schilderung stützen, ihr widersprechen oder zeigen das jemand einen Ablauf nur teilweise wahrgenommen hat.
00:35:12: Auch entlastende Einzelheiten müssen dabei berücksichtigt werden.
00:35:15: Ein Video ist nicht allein deshalb ein Belastungsbeweis, weil es von den Ermittlern ausgewertet wird.
00:35:21: Und selbst wenn eine bestimmte Beteiligung auf einer Aufnahme klar erkennbar wäre dürfte man daraus nicht einfach schließen dass dieselbe Person auch bei allen anderen Übergriffen mitgemacht hat.
00:35:33: wir sprechen hier schließlich über Vorwürfe aus mehreren Monaten während die Videos möglicherweise nur einzelne Situation erfassen.
00:35:41: wie weit dürfen solche Rückschlüsse dann reichen?
00:35:44: jedenfalls nicht so weit, dass der Nachweis einer Tat den Nachweis aller Weiteren ersetzt.
00:35:49: Wer bei einem Übergriff mitgewirkt hat ist damit nicht automatisch an anderen Taten beteiligt gewesen.
00:35:55: Allerdings kann eine Aufnahme auch für andere Vorwürfe Bedeutung gewinnen – sie könnte etwa helfen einen Ort oder eine Person zu identifizieren oder eine Zeugenaussage in einem bestimmten Punkt bestätigen.
00:36:06: Das Gericht muss dann aber nachvollziehbar erklären, welchen Schluss es daraus zieht und warum dieser trägt.
00:36:12: Für die Zuordnung der Tatbeiträge ist deshalb beides wichtig – was zeigt das Material tatsächlich?
00:36:18: Und was zeigt es gerade nicht?
00:36:20: Dass jemand außerhalb des Bildes bleibt beweist zwei Spielen nicht ohne weitere seine Abwesenheit.
00:36:25: Umgekehrt darf eine nicht sichtbare Beteiligung nicht einfach hinzugedacht werden!
00:36:30: Ihr könnt das Material dazu beitragen, die bislang berichteten Rollen genauer auseinanderzuhalten.
00:36:36: Welche Ergebnisse die Auswertung tatsächlich liefert können wir ohne Kenntnis der Aufnahmen nicht beurteilen.
00:36:42: Ihre mögliche Bedeutung geht aber über die Frage hinaus ob ein Übergriff stattgefunden hat.
00:36:47: Sie können auch entscheidend dafür sein wem welche Handlung nachgewiesen werden kann.
00:36:52: Beim Prozessauftakt gab es vor diesem Hintergrund auch ein Rechtsgespräch und berichtet wurde über mögliche Geständnisse.
00:37:00: Was wird in einem solchen Gespräch eigentlich besprochen?
00:37:03: Und ist das bereits eine Verständigung über das Ergebnis des Prozesses?
00:37:08: Nein, ein Rechts- gespräch ist nicht automatisch eine Verstandigung.
00:37:11: Zunächst bedeutet es, dass Gericht und Verfahrensbeteiligte Fragen zum Verfahren erörtern.
00:37:17: Wie stellt sich die Beweislage dar?
00:37:20: Welche rechtlichen Bewertungen kommen in Betracht und welche Konsequenzen könnten neue Erkenntnisse wie jetzt mit dem Videoaufnahmen für die weitere Verhandlung haben?
00:37:29: Hier liegt es nahe, dass die neuen Aufnahmen Gesprächsbedarf ausgelöst haben.
00:37:34: Nach der Berichterstattung könnten beim nächsten Termin zumindest teilweise Geständnisse folgen.
00:37:39: Daraus können wir aber weder schließen das bereits eine förmliche Verständigung zustande gekommen ist noch kennen wir deren möglichen Inhalt.
00:37:47: Dass man miteinander über die Beweislage spricht, heißt also noch nicht dass das Ergebnis ausgehandelt wird.
00:37:54: Trotzdem stellt man sich unter einem Deal schnell vor ein angeklagter Gestädt und bekommt dafür eine bestimmte Strafe zugesagt.
00:38:03: gerade bei diesen schweren Vorwürfen kann das befremdlich wirken.
00:38:08: was darf überhaupt Gegenstand einer solchen Verständigung sein?
00:38:12: Und wo zieht es gesetzt die Grenze?
00:38:14: Das Gericht kann in geeigneten Ferien einen Vorschlag machen und dabei eine Unter-und Obergrenze für die Strafe nennen.
00:38:22: Zustandekommen kann die Verständigung nur, wenn der angeklagt um die Staatsanwaltschaft zustimmen.
00:38:27: Bestandteil einer solchen Verständigung soll dann ein Geständnis sein.
00:38:31: Nicht verhandelbar ist dagegen der Schuldspruch.
00:38:33: – man darf also nicht vereinbaren, obwohl die Voraussetzungen an der Vergewaltigung vorliegen, verurteilen wir nur wegen Körperverletzungen.
00:38:41: welche Straftat nachgewiesen ist, richtet sich nach den Tatsachen und dem Gesetz nicht nach einer Absprache.
00:38:47: Auch die Strafe muss tat- und schuldangemessen bleiben.
00:38:50: – Die Verständigung eröffnet kein beliebigen Rabatt nur damit das Verfahren schneller beendet werden kann.
00:38:56: Außerdem darf eine solche Vereinbarung nicht als geheime Nähmabrede behandelt werden.
00:39:00: – Gespräche, die auf eine Verständigungen zielen unterliegen gesetzlichen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten.
00:39:07: Ihr wesentlicher Inhalt muss in der Hauptfahndung offengelegt werden.
00:39:10: Das soll ermöglichen, dass Öffentlichkeit und Rechtsmittelgericht nachvollziehen können wie das Ergebnis zustande gekommen
00:39:16: ist.".
00:39:17: Und selbst bei einer wirksamen Verständigung bleibt das Gericht zur Aufklärung verpflichtet – ein Geständnis darf nicht ungeprüft zur Grundlage des Urteils gemacht
00:39:25: werden!
00:39:35: Ja, das stimmt alles.
00:39:37: Die offenen Fragen möglicherweise gar nicht beantworten.
00:39:41: Gleichzeitig könnte ein ausführliches Geständnis helfen die Abläufe zu klären und vor allem der betroffenen Frau belastende Schilderung ersparen.
00:39:51: Wie prüft das Gericht ob ein Geständnes trägt?
00:39:54: Und welche Bedeutung kann es für die Strafe
00:39:56: haben?".
00:39:57: Es muss zunächst verstehen was genau eingeräumt wird.
00:40:01: Bestätigt er angeklagte bestimmter Handlungen Räumte auch ein Gewusst zu haben, was die anderen vorhatten.
00:40:07: Oder gesteht er nur einen Teil und bestreitet den Rest?
00:40:11: Anschließend muss das Gericht die Angaben auf ihre Zuverlässigkeit prüfen und mit den übrigen Erkenntnissen abgleichen.
00:40:17: Passen Sie zu den Aufnahmen, zu Verletzungen oder zu anderen Aussagen – gibt es Widersprüche oder wesentliche Lücken!
00:40:23: Auch ein Geständnis im Rahmen einer Verständigung entbindet nicht von dieser Prüfung.
00:40:28: Die Vereinbarung selbst ist kein Beweis für die
00:40:30: Schuld.".
00:40:31: Für die Strafzumessung kann ein Geständnis zugunsten des Angeklagten sprechen.
00:40:36: Welches Gewicht es hat, hängt aber von den Umständen ab.
00:40:39: Ein frühzeitiges umfassendes Geständnis das wesentlich zur Aufklärung beiträgt und belastende Vernehmungen wie jetzt noch von der betroffenen Frau vermeidet, kann anders zu bewerten sein als das späte Einräumen eines ohnehin eindeutig belegten Geschehens.
00:40:55: Auch letzteres ist allerdings nicht automatisch bedeutungslos.
00:40:59: Dabei darf man aus einem Geständnis nicht ohne weiteres Reue ableiten, jemand kann aus Einsicht gestehen aber auch aus Taktischen könnten.
00:41:09: Das Gericht muss unterscheiden was sich tatsächlich feststellen lässt und die Kehrseite ist genauso wichtig – wer schweigt oder die Vorwürfe bestreitet darf dafür nicht bestraft werden.
00:41:20: der Angeklagte muss seine Unschuld nicht beweisen und ist nicht verpflichtet an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.
00:41:26: Eine mögliche Strafmilderung für ein Geständnis darf nicht in eine unzulässige Bestrafung für die Wahrnehmung dieser Rechte umschlagen.
00:41:36: Für dieses Verfahren bleibt deshalb zunächst abzuwarten, ob tatsächlich Geständnisse abgegeben werden und welchen Inhalt sie haben.
00:41:42: Ein Teilgeständnis könnte bestimmte Fragen klären, während die über andere Vorwürfe weiterhin Beweis erhoben werden muss.
00:41:49: Ein möglichst geständnis wäre also weder automatisch einen Schlussstrich unter die Beweisaufnahme noch der Beweis dafür, dass alle Vorwürfe gegen sämtliche Beteiligten zutreffen.
00:42:02: Entscheidend wäre wer was einrollen und ob diese Angaben einer Überprüfungsstand halten.
00:42:10: Was ist denn für den nächsten Termin bislang angekündigt?
00:42:13: Der nächste Verhandlungstag ist nach dem wehrzeiten Stand für im Montag, den zweiten November, Es soll dann über die Inhalte des Rechtsgesprächs informiert werden und es bleibt weiterhin abzuwarten, ob und in welcher Umfang sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern.
00:42:29: Noch offen ist auch wie die betroffene Frau vernommen werden kann – ihre Anwältin hat nach der örtlichen Berichterstattung eine Videovernehmung beantragt.
00:42:37: Damit wird der Schutz vor zusätzlichen Belastungen, über dem wir bereits gesprochen haben im weiteren Verfahren ganz konkret eine Rolle spielen.
00:42:45: Ja, dass Ihre Anwältin eine Videovernehmung beantragt hat macht deutlich wie praktisch unsere Diskussion über den Schutz von Betroffenen ist.
00:42:53: Die betroffene Frau soll zur Aufklärung beitragen können ohne dabei vermeidbaren zusätzlichen Belastungen ausgesetzt zu werden.
00:43:02: Wie das Gericht diese Vernehmungen gestaltet ist deshalb ein sehr wichtiger Punkt für die Fortsetzung.
00:43:08: Wir behalten das Verfahren weiterhin im Blick würde ich sagen.
00:43:11: Genau, das finde ich gut.
00:43:13: Und damit sind wir am Ende unserer heutigen Folge angekommen!
00:43:16: Wir werden den Fall wie bereits gesagt zu gegebener Zeit in unserem Podcast wieder aufgreifen.
00:43:21: Solltet ihr noch irgendwelche Fragen haben könnt ihr uns jederzeit gerne stellen und wenn euch diese Folge gefallen haben sollte freuen wir uns natürlich über eine fünf Sterne Bewertung und darüber dass ihr unseren podcast weiter empfehlt.
00:43:33: Danke, dass ihr heute wieder mit dabei wart.
00:43:35: Wir freuen uns, wenn ihr das nächste Mal wieder dabei seid beim nächsten Fall und beim nächsten Blick hinter die Roge!
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