Der Maschsee-Mörder: Die neuen Vorwürfe (Teil 2)
Shownotes
Im Mai 2025 wird Alexander K. nach zwölf Jahren Freiheitsentzug entlassen. Über TikTok lernt er eine Frau kennen und zieht zu ihr nach Düsseldorf. Nur wenige Monate später erhebt sie schwere Vorwürfe gegen ihn: Er soll sie gewürgt, bedroht, in der gemeinsamen Wohnung festgehalten, mit einer Säge verletzt und an eine Duscharmatur gefesselt haben. Alexander K. weist die Anschuldigungen vollständig zurück und spricht von einer gegen ihn inszenierten Intrige.
Das erwartet euch:
- Wie überprüft ein Gericht zwei gegensätzliche Darstellungen?
- Warum eine fortgesetzte Beziehung und eine verspätete Anzeige nicht automatisch gegen die Glaubhaftigkeit einer Aussage sprechen?
- Wie unterscheiden sich Freiheitsberaubung und Geiselnahme?
- Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Sicherungsverwahrung in Betracht?
- Was kann Führungsaufsicht leisten und wo liegen ihre Grenzen?
Hinweis: Das Strafverfahren ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Folge noch nicht abgeschlossen. Für Alexander K. gilt die Unschuldsvermutung. Unsere Darstellung beruht auf der öffentlich zugänglichen Berichterstattung über das laufende Verfahren und ersetzt insbesondere nicht die unmittelbare Beweisaufnahme vor dem Landgericht Düsseldorf.
Ihr habt Fragen zur Folge, möchtet uns eure Gedanken zum Fall mitteilen oder habt Anregungen für kommende Folgen? Dann schreibt uns gerne. Ihr findet uns auf Instagram und TikTok unter @hinterderrobe oder erreicht uns per E-Mail unter hinterderrobe@gmail.com. Wir freuen uns auf eure Nachrichten und den Austausch mit euch.
Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]
Transkript anzeigen
00:00:00: Als Alexander K. im Mai, nach zwölf Jahren freikommt begegnet ihm eine Frau die seine Vergangenheit kennt und ihm trotzdem eine zweite Chance gibt.
00:00:10: Nur wenige Monate später wird er erneut festgenommen und steht wegen schwerer Gewaltvorwürfe wieder vor Gericht.
00:00:16: Was soll in ihrer gemeinsamen Wohnung geschehen sein?
00:00:19: Und hätte der Staat es verhindern können?
00:00:40: Wir möchten heute mit etwas beginnen, das uns ehrlich gesagt selbst ein bisschen sprachlos gemacht hat.
00:00:53: Wir haben mit unseren Podcast-Folgen inzwischen mehr als fifteen Tausend Downloads erreicht und damit hätten wir nach nicht einmal vier Monaten wirklich nicht gerechnet.
00:01:02: Ja, wir haben gedacht dass in den ersten Monaten bestimmt nur unsere Familien und Freunde zuhören würden?
00:01:07: Ja, das stimmt!
00:01:08: Und besonders freuen wir uns über eure Kommentare und Nachrichten, die wir alle lesen.
00:01:13: Also vielen, vielen Dank dass ihr diesen Podcast so unterstützt.
00:01:16: Dem stieß sie mich an!
00:01:18: Wenn du uns weiter unterstützen möchtet hinterlassst uns gerne eine fünf Sterne Bewertung.
00:01:22: damit helft dir uns noch mehr Menschen mit unserem Podcast zu erreichen.
00:01:26: Ja Sascha bevor wir in den Fall starten habe ich doch eine ganz andere Frage an dich, die ich dir auch noch nie gestellt habe...
00:01:32: Ich bin gespannt?
00:01:33: ...ja, ich dachte wegen der Schwere des Fals starte ich mal mit der Frage ob du mich eigentlich gegoogelt hast, bevor wir unser erstes richtiges Date hatten.
00:01:43: Nein also auf die Idee bin ich damals nicht gekommen.
00:01:46: aber wenn du schon so fragst, hast Du mich denn gegooogelt?
00:01:50: Ja ich bin da deutlich gründlicher vorgegangen.
00:01:53: Ich wusste ja erstmal nur deinen Vornamen, wusste aber auch dass du Richter bist und wo du arbeitest und damit warst du dann ziemlich leicht zu finden und damit wusste ich dein Nachnamen und kurze Zeit später wusste wie deine Brüder heißen und was die beruflich machen beziehungsweise damals noch studiert haben.
00:02:14: Und das Schwierigste war dann eigentlich bei unserem ersten Date auch darauf zu achten, dass ich so wirke als würde ich die Sachen gerade zum ersten Mal hören und auch zu sortieren.
00:02:26: weiß ich das gerade offiziell oder ist es nur durch meine Recherche an mich gelangt?
00:02:32: Also liebe Hörerinnen und Hörern, das höre ich grade wirklich zum ersten mal.
00:02:37: Ich muss dir sagen, mir ist es damals überhaupt nicht aufgefallen.
00:02:40: Also das hast du sehr gut gespielt!
00:02:43: Ja, da war ich offenbar sehr überzeugend.
00:02:45: Das warst du definitiv?
00:02:47: Es ist aber auch natürlich interessant, dass du aus der ersten Hand hören.
00:02:52: Ja, heute lässt sich über eine kurze Suche eben sehr schnell erstaunlich viel über einen Menschen herausfinden.
00:02:59: Bei der späteren Partnerin vor Alexander Karl lag das Problem allerdings nicht darin dass sie seine Vergangenheit nicht kannte.
00:03:06: Sie wusste von seiner Verurteilung und wollte ihm trotzdem eine zweite Chance geben.
00:03:11: was danach geschehen sein soll beschäftigt nun des Landgericht Düsseldorf.
00:03:15: Dann nimm uns doch mal mit in die Vorwürfe.
00:03:17: Noch ein kurzer Hinweis vorab.
00:03:19: Wir nennen die vermeintlich geschädigte bewusst weder mit ihrem tatsächlichen noch mit einem erfundenen Namen, sondern sprechen lediglich von der Frau oder der damaligen Partnerin Alexander Kahrs.
00:03:30: Sie hat im Prozess berichtet dass sie bereits über einen Fake-Account auf TikTok öffentlich bloß gestellt werde.
00:03:36: deshalb möchten wir weder ihre Identifizierung erleichtern noch mit dem Ersatznamen eine weitere Angriffsfläche schaffen.
00:03:44: Am dreißigsten Mai, zwei tausendfünfundzwanzig verlässt Alexander K. die Justizvollzugsanstaltssehende.
00:03:51: Zwölf Jahre zuvor war er wegen des Mordes an Andrea B. verurteilt worden.
00:03:55: Acht Jahre hat er im psychiatrischen Krankenhaus verbracht – anschließend saß er seine restliche Freiheitsstrafe im Gefängnis ab.
00:04:03: Nun ist die Strafe vollständig verböst.
00:04:05: Für die kommenden fünf Jahre soll er unter Führungsaufsicht stehen.
00:04:09: Alexander Card zieht sich nach seiner Entlassung nicht aus der Öffentlichkeit zurück.
00:04:13: Auf TikTok tritt er unter der Bezeichnung auf, unter der ihn seit dem ersten Prozess ganz Deutschland kennt – als Maschse-Mörder.
00:04:21: Er veröffentlicht Videos, baut sich eine Community auf und vermarktet Bücher und T-Shirts die auf seine Tat anspielen.
00:04:29: So veröffentlichte er Videos, in denen er Frauen-T-Shirts mit der Aufschrift – ich überlebte ein Date mit dem Maschsee-Mörder und auf der Rückseite in roter Schrift keine Sorge es ist nicht mein Blut überreichte und sie darin präsentierte.
00:04:43: Nach eigenen Angaben erzählte er auf TikTok Zeitweise mehr als eine Million
00:04:47: Aufrufe.".
00:04:48: Dort lernt er im Sommer twenty-fünfundzwanzig eine Frau aus Düsseldorf kennen.
00:04:53: Sie weiß, dass Alexander K wegen Mordes verurteilt wurde.
00:04:57: Aus dem Kontakt wird eine Beziehung und schon bald zieht Alexander K bei ihr ein.
00:05:02: Doch nach ihrer Darstellung verändert sich die Situation.
00:05:05: Alexander K soll zunehmend Alkohol getrunken und zusätzlich Tabletten eingenommen haben.
00:05:11: Die Frau spricht von drei bis vier Flaschen Wodka am Tag – sie fordert ihn auf einen Entzug zu machen!
00:05:17: In der Nacht zum Zwei- und zwanzigsten Dezember, Zweitausendfünfundzwanzig, sagt sie ihm schließlich, dass es so nicht weitergehen könne.
00:05:24: Daraufhin – so schildert sie es später vor Gericht – habe sich Alexander Kar auf Sie gesetzt und sie mit beiden Händen mehrere Sekunden lang gewirkt.
00:05:33: Dabei soll er zu ihr gesagt haben, er hätte sie besser umbringen sollen!
00:05:37: Die Frau kann sich nach ihrer Aussage befreien und ins Wohnzimmer flüchten.
00:05:41: Von dort schickt sie Alexander Kars Mutter ein Video in dem sie von dem Geschehen berichtet….
00:05:46: Die Mutter soll ihr geraten haben, die Polizei zu rufen.
00:05:50: Doch die Frau tut es nicht – sie liebe ihn und habe ihm verziehen", erklärt sie später.
00:05:55: Zwei Tage danach fahren beide gemeinsam zu ihren Eltern und feiern dort Weihnachten.
00:06:00: Nur wenige Tage später soll diese Situation erneut eskaliert sein.
00:06:04: Beim genauen Datum weichen die öffentlich zugänglichen Berichte voneinander
00:06:08: ab.".
00:06:09: Die Anklage ordnet das Geschehen dem ersten Januar zu.
00:06:14: In Berichten über die Aussage der Frau ist dagegen vom siebenundzwanzigsten oder achtundzwz.
00:06:18: Dezember die Rede.
00:06:20: Fest steht bislang nur, was sie über den Ablauf schildert.
00:06:24: Die Frau nimmt mit ihrem Mobiltelefon eine Sprachnachricht für einen früheren Partner auf und schreibt ihm eine Nachricht.
00:06:30: Alexander K. soll dies bemerkt haben und plötzlich hinter ihr gestanden
00:06:34: haben.".
00:06:35: Nach ihrer Aussage habe er erklärt, dass sie ohnehin niemand vermissen werde.
00:06:40: Anschließend soll er das Telefonkabel durchtrennt die Wohnungstür abgeschlossen und sämtliche Schlüssel an sich genommen haben.
00:06:47: Er verlangt ihr Mobiltelefon – er will die Nachricht hören bzw.
00:06:51: sehen und versucht das Gerät mit ihrem Fingerabdruck zu entsperren.
00:06:55: Die Frau zieht ihren Daumen immer wieder zurück.
00:06:58: Daraufhin soll Alexander K eine Säge genommen und versucht haben, ihren Daum damit zu verletzen oder abzutrennen.
00:07:05: Sie erleidet eine Schnittverletzung, außerdem soll er sie geschlagen und erneut mit dem Tod bedroht haben.
00:07:11: Die Frau flüchtet ins Badezimmer und versucht die Tür hinter sich zu schließen.
00:07:16: Alexander K. soll sie gewaltsam geöffnet, die Frau mit einem Bademantelgürtel an der Duscharmatur gefesselt und ihr über einen längeren Zeitraum kaltes Wasser über Kopf- und Körper laufen lassen haben.
00:07:27: Nach ihrer Schilderung dauerte das ungefähr eine halbe Stunde – zeitweise habe sie kaum Luft bekommen!
00:07:34: Dabei soll er auf seine Vergangenheit angespielt und zu ihr gesagt haben, Zitat «Du weißt ja wer ich bin».
00:07:40: Die Gewalt soll einem bestimmten Ziel gedient haben.
00:07:43: Die Frau sollte ihr Mobiltelefon entsperren.
00:07:46: Erst nachdem sie zugesagt habe, ihm Zugriff darauf zu geben, soll Alexander Kasi losgebunden haben.
00:07:53: Nach den Anklagevorwürfen trägt sie neben der Schnittverletzung erhebliche Hemmatoma an Handgelenken am Kopf, am Rücken- und am Gesäß
00:08:01: davon.".
00:08:02: Auch dieses Mai geht sie nicht sofort zur Polizei.
00:08:05: Erst am zehnten Januar-Zwz erstattet sie Anzeige.
00:08:09: Einen Tag später wird Alexander K. am Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen, bei sich soll er mehrere Messer getragen haben – seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
00:08:20: Alexander K weiß die Vorwürfe vollständig zurück!
00:08:23: Das Landgericht Düsseldorf muss nun klären, was sich in der Wohnung tatsächlich ereignet hat.
00:08:28: Sollte es den von der Frau geschilderten Ablauf für erwiesen halten, geht es allerdings um mehr als einzelne Körperverletzungen.
00:08:36: Dann stellt sich insbesondere die Frage ob Alexander K. die Kontrolle über die Frau erlangt und diese Lage ausgenutzt hat, um sie zur Freigabe ihres Mobiltelefons zu zwingen.
00:08:46: Genau deshalb lautet einer der Anklagevorwürfe auf Geiselnahme.
00:08:51: Ja Sascha, bevor wir in die rechtliche Einordnung übergehen möchte ich noch eine Sache ansprechen weil sie mich wirklich fassungslos macht und zwar dass Alexander K. Frauen bei seinen Treffen selbst entworfene T-Shirts geschenkt haben soll.
00:09:05: Ich finde das ist ein hohen Ja, Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten.
00:09:11: Hier wird aus dem tatsächlichen Mord an Andrea B ein Makabra-Witz und aus dem Täter beinahe eine schaurige Berühmtheit und der nicht schon von selbst begreift wie abstoßend und geschmackloß solche T-Shirts sind.
00:09:26: Von dem darf man doch zumindest einen Mindestmaß an Empathie erwarten!
00:09:32: Man muss sich doch nur einen einzigen Moment vorstellen was es für die Angehörigen von Andrea bedeutet solche Bilder zu sehen.
00:09:39: Ihre Ermordung wird hierzu eine True-Crime Geschichte oder einer Prohante gemacht, die andere auf der Brust tragen und für Aufmerksamkeit im Internet benutzen.
00:09:49: Das ist nicht schwarzer Humor und auch keine harmlose Provokation.
00:09:54: das muss für die Angehörigen einfach unerträglich
00:09:58: sein.".
00:09:59: Sehr schön dass du es angesprochen hast.
00:10:00: absolut also.
00:10:03: Sie haben einen geliebten Menschen durch ein entsetzliches Verbrechen verloren und mussten anschließend erleben, wie genau dieses Verbrechnen öffentlich vermarktet wurde.
00:10:12: Rechtlich mag nicht jede geschmacklose Inszenierung verboten sein.
00:10:16: Menschlich und moralisch ist die Grenze hier aber bei weitem
00:10:19: überschritten.".
00:10:19: Ja auf jeden Fall!
00:10:23: Die Vorwürfe kennen wir jetzt und wir wissen dass Alexander K. die Vorwünfe bestreitet.
00:10:28: also
00:10:34: Also das Gericht muss dabei zwei Ebenen klar voneinander trennen.
00:10:38: Zunächst geht es um die Tatsachen, was ist in der Wohnung tatsächlich geschehen und welche der beiden Darstellungen lässt sich durch weitere Beweismittel stützen?
00:10:46: Erst wenn das geklärt ist.
00:10:47: kann das Gerich prüfen welches Straftatbestände erfüllt sein könnten und welche Rechtsfolgen daraus resultieren?
00:10:54: Dann lasst uns gleich mit einem Umstand beginnen, der wahrscheinlich auch bei vielen höheren und höherern Fragen ausgelöst hat.
00:11:01: Die Frau berichtet von einem massiven Angriff kurz vor Weihnachten und feiert nur wenige Tage später gemeinsam mit Alexander Kahr und ihrer Familie das Weihnachtsfest – wie geht ein Gericht mit einem solchen Verhalten nach dem behaupteten Tat um?
00:11:16: Also das Gericht darf diesen Widerspruch nicht ausblenden.
00:11:19: Wenn sich die Frau, also die ehemalige Partnerin von Alexander K., nach dem behaupteten Angriff weiterhin freiwillig mit ihm aufhielt und gemeinsam mit ihm Weihnachten verbrachte kann die Verteidigung daraus Zweifel an ihrer Schilderung ableiten.
00:11:33: Sie kann fragen deshalb sollte sie bei einem Mann bleiben der sie nur wenige Tage zuvor gewirkt und mit den Tod bedroht haben soll?
00:11:41: Diese Frage ist durchaus zulässig.
00:11:43: Problematisch wäre nur, daraus eine feste Erwartung an das Verhalten eines Gewaltopfers zu machen.
00:11:52: Es gibt kein typisches Verhalten, an dem sich die Wahrheit einer Aussage ablesen ließe.
00:11:57: Menschen können eine Beziehung trotz eines Übergriffs fortsetzen – den Partner entschuldigen auf eine einmalige Entgleisung hoffen oder den Versuch unternehmen nach außen Normalität aufrechtzuerhalten.
00:12:11: Hinzu können emotionale Abhängigkeit, Schaben oder Angst vor den Folgen einer Trennung kommen.
00:12:19: Die Frau hat ihr Verhalten vor Gericht damit erklärt dass sie Alexander K zu diesem Zeitpunkt noch geliebt und ihm verziehen habe.
00:12:26: Damit ist die Auffälligkeit aber nicht automatisch ausgeräumt – das Gericht muss prüfen ob diese Erklärung zu ihrer damaligen Situation.
00:12:36: Vor allem muss es nach Anheizpunkten suchen, die nicht erst nach dem Ende der Beziehungen entstanden sind.
00:12:42: Hier könnte eben dieses Video an Alexander Kahrs Mutter entscheidend werden.
00:12:46: Wann wurde es aufgenommen und versandt?
00:12:48: Was berichtete die ehemalige Partnerin von Alexander Kaderin?
00:12:53: Waren Verletzungen oder eine besondere emotionale Verfassung erkennbar?
00:12:57: Und wie reagierte die Mutter von Alexander kahr darauf?
00:13:00: Bestätigt das video dass Die ehemalige Partnerin schon unmittelbar nach dem behaupteten Angriff von einem Würgen und einer Todesdrohung berichtete, würde es ihre spätere Aussage stützen.
00:13:13: Es könnte dem Einwand entgegenwirken sie habe die Vorwürfe erst nach der Trennung erfunden.
00:13:18: Das Video würde für sich genommen aber noch nicht beweisen das der Angriff tatsächlich so stattgefunden hat wie geschildert.
00:13:25: Es könnten lediglich zeigen dass Ihre heutige Schilderung auf eine zeitnahe Äußerung beruht.
00:13:32: Das gemeinsame Weihnachtsfest und das Video wären deshalb keine Beweise, die sich gegenseitig aufheben.
00:13:40: Beides wären jedoch Umstände, wie das Gericht zusammen mit den übrigen Erkenntnissen bewerten
00:13:44: müsste.".
00:13:45: Nach der Anklage soll es wenige Tage später zu einem zweiten, noch schwereren Geschehen gekommen sein.
00:13:52: Als Tatdatum wird in der veröffentlichten Anklagedeerste Januar-Zweißundsechsundzwanzig genannt.
00:13:58: In einzelnen Berichten über die spätere Aussage der Frau ist dagegen vom siebenundzwannzigsten oder achtundzwanzechsten Dezember die Rede – woher diese Abweichung stammt, ist bislang nicht öffentlich geklärt.
00:14:10: Ausgangspunkt soll eine Nachricht oder Sprachnachricht gewesen sein, die die Frau an einen früheren Partner geschickt habe.
00:14:17: Alexander K. soll darauf eifersüchtig reagiert und Zugriff auf ihr Mobiltelefon verlangt haben.
00:14:23: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Frau in Folge des behaupteten Tat eine Schnittverletzung sowie erhebliche Blutergüsse an den Handgelenkten am Kopf, am Rücken- und am Gesäß elitten haben – trotzdem erstattete sie erst am zehnten Januar, twenty-sixundzwanzig Anzeige.
00:14:41: Welche Bedeutung haben einmal diese zeitliche Verzögerungen und das bislang nicht eindeutig geklärtet Tatdatum für die Beurteilung ihrer Aussage?
00:14:50: Beides in Punkt, die das Gericht aufklären muss.
00:14:53: zunächst zum Tatdatuum ob ein Geschehen am siebenundzwantzigsten oder achtundzwartzigsten Dezember oder erst am ersten Januar stattgefunden haben soll ist keine völlig niemsächliche Abweichung.
00:15:06: Datum entscheidet ja darüber, wo sich die Beteiligten zuvor aufhielten, wer sie gesehen haben könnte und welche Nachrichten Verbindungsdaten oder sonstigen digitalen Spuren sich dem Geschehen zuordnen lassen.
00:15:19: Es muss deshalb geklärt werden ob die ehemalige Partnerin von Alexander K selbst unterschiedliche Angaben gemacht hat, ob Anklage- und Aussage möglicherweise verschiedene Abschnitte betreffen oder ob lediglich die Berichterstattung ungenau ist.
00:15:36: Solange wir das nicht wissen, wäre es falsch darin bereits ein Widerspruch in ihrer Aussage zu sehen.
00:15:43: Auch die verspätete Anzeige kann in beide Richtungen Bedeutung gewinnen.
00:15:47: Die Verteidigung kann fragen weshalb die Frau nach einem derart schweren Angriff noch mehrere Tage wartete und ob ihre Darstellungen dieser Zeit durch Gespräche mit anderen Personen beeinflusst worden sein könnte.
00:15:59: Außerdem können sichtbare Verletzungen mit zunehmendem Zeitablauf abheilen und objektive Spuren in der Wohnung verändert oder beseitigt werden.
00:16:07: Umgekehrt ist eine späte Anzeige gerade bei Gewalt innerhalb einer Beziehung nicht ungewöhnlich, wenn die Frau tatsächlich bedroht worden sein sollte könnte das erklären weshalb sie zunächst schwieg.
00:16:19: auch Gefühle für den Partner Angst vor den Folgen oder auch die Sorge, ihr werdet wegen seiner Bekanntheit oder ihrer fortgesetzten Beziehung nicht geglaubt können eine Rolle spielen.
00:16:30: Entscheint ist deshalb mich allein wann sie zur Polizei ging sondern was sich für die Zeit davor noch verstellen lässt.
00:16:38: Das Gericht wird insbesondere prüfen müssen ob ihre Verletzungen fotografiert oder ärztlich dokumentiert wurden Ob Sie sich anderen Personen anvertraute und ob Nachrichten Standortdaten oder sonstige Spuren in der Wohnung zu ihrer Schilderung passen.
00:16:56: Ebenso wichtig ist ihre erste Aussage bei der Polizei.
00:16:59: enthielt sie bereits die wesentlichen Einzelheiten, diese später vor Gericht schilderte oder kamen entscheidende Bestandteile erst nach und nach hinzu.
00:17:08: Erst aus diesem Vergleich kann das Gericht ableiten welches Gewicht der verzögerten Anzeige tatsächlich zukommt.
00:17:14: Eintag nach der Anzeige wurde Alexander K. dann am Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen, bei der Festnahme hatte er Messer, Stahlkugeln eine Schleuder und eine Kralle im Gepäck.
00:17:26: seitdem befindet er sich in der Untersuchungshaft.
00:17:29: bis hierhin kennen wir allerdings nur den Anklagevorwurf und die Darstellung der Frau.
00:17:34: Alexander K selbst bestreitet sie Übergriffe aber vollständig.
00:17:39: Es stehen sich damit nicht nur unterschiedliche Erinnerungen an einzelne Details gegenüber, Alexander K. behauptet die Frau habe das gesamte Geschehen gegen ihn konstruiert.
00:17:50: Wie erklärt er dem Gericht was in dieser Beziehung stattdessen passiert sein soll?
00:17:54: Ja also Alexander K beantwortete diese Frage zum Prozessauftrag mit einer rund zweistündigen Einlassung.
00:18:01: dabei bestritt der die Vorwürfe nicht nur in den einzelnen Punkten sondern vollständisch.
00:18:05: Er sagte, ich habe echt nichts gemacht und erklärte an der Darstellung seiner ehemaligen Partnerin sei nicht ein Wort wahr.
00:18:13: Von den Anschuldigungen sei er vollkommen überrascht worden.
00:18:17: Zum ersten Vorfall räumte er nach dem Prozessberichten lediglich eine kurze körperliche Auseinandersetzung ein.
00:18:23: Seine damalige Partnerin habe nach ihm geschlagen.
00:18:26: Er habe sich dagegen gewährt woraufhin sie vom Bett gerutscht sei.
00:18:30: Ein Würgen und die ihm zugeschriebene Todesdrohung bestreitet er
00:18:33: vollends.".
00:18:35: Gegen ihre Darstellung führte außerdem an, dass sie anschließend bei ihm geblieben sei und beide noch gemeinsam Weihnachten verbracht hätten.
00:18:42: Und den zweiten ja wesentlich schweren Übergriff soll es nach seiner Einlassung überhaupt nicht gegeben haben.
00:18:49: Er habe sie weder mit einer Segel verletzt noch gefesselt oder unter kaltes Wasser gesetzt.
00:18:55: Die Badezimmertür die er angeblich zerstört haben soll, habe ihn nach der Rückkehr von einer Reise kaputt vorgefunden.
00:19:02: Stattdessen stellt Alexander Cardi Vorwürfe als Teil einer gezielten Intrige dar.
00:19:07: Nicht er habe seine Partnerin kontrolliert und eingeschrichtert, vielmehr habe sie versucht sein Leben systematisch zu zerstören!
00:19:15: Seine Darstellung, nicht er sei der Täter eines erneuten Gewaltdelikts, sondern selbst das Ziel einer geplanten Kampagne bleibt ja sehr allgemein.
00:19:25: Solange er nicht erklärt, worin diese Intrige bestanden haben und welches Ziel seine damalige Partnerin damit verfolgt haben soll – also welche konkreten Vorgänge hat Alexander Khadem Gericht dafür genannt?
00:19:38: Er behauptete unter anderem, seine damalgische Partnerin habe ihm Psychopharmaka ins Essen gemischt.
00:19:44: Außerdem soll sie seine Mutter gegen ihn aufgebracht und gezielt die Online-Community zerstört haben, die er sich nach seiner Entlassung aufgebaut hatte.
00:19:53: Alexander K schilderte sich als jemanden der nach seiner Freilassung im Internet erheblichem Hass ausgesetzt gewesen sei.
00:20:01: Zeitweise habe er hunderte Drohungen am Tag gehalten.
00:20:04: Seine damalige Partnerin habe diese Situation ausgenutzt und schließt sich auch sein persönliches Umfeld gegen ihn beeinflusst.
00:20:11: Nach seiner Darstellung sind die neuen Vorwürfe also nicht isoliert entstanden.
00:20:15: Sie sollen der Höhepunkt einer länger angelegten Manipulation gewesen sein, aber für diese Behauptungen, Nachrichten, Zeugen oder sonstige überprüfbare Anhaltspunkte benennen konnte gibt sich aus der bisherigen öffentlichen Berichterstattung allerdings nichts.
00:20:31: Ebenso ist bisher nicht bekannt wie er die Verletzungen erklärt welche seine damalige Partnerin nach Angaben der Staatsanwaltschaft aufgewiesen haben soll.
00:20:41: Auffällig ist damit, dass Alexander K. zwar ein alternatives Bild der Beziehung zeichnet aber nach dem bislang für öffentlichen Stand keinen vollständigen eigenen Ablauf wie den zweiten Vorfall schildert.
00:20:54: Seine Verteidigung besteht im Kern darin, dass das von ihr beschriebener Geschehen nicht stattgefunden habe und ihre gesamte Darstellung erfunden sei.
00:21:03: Das Gericht muss also nicht nur entscheiden, wer überzeugender wirkt.
00:21:07: Es muss untersuchen welche Bestandteile bei der Darstellung sich unabhängig von den Beteiligten überprüfen lassen.
00:21:16: Welche Beweismittel sind denn bislang bekannt und was könnten sie über die beiden Versionen aussagen?
00:21:23: Die öffentlich bekannte Beweislage lässt sich im Moment in Ich würde jetzt mal sagen, vier Bereiche unterteilen.
00:21:29: Also die Verletzung der Frau das Video an Alexander Kahrs Mutter mögliche digitale Spuren und mögliche Spuren in der Wohnung.
00:21:38: Das klingt zunächst nach einer ganzen Reihe objektiver Beweismittel.
00:21:42: Wir müssen aber vorsichtig bleiben Denn über die konkreten Ermittlungsergebnisse ist bisher nur sehr wenig bekannt.
00:21:49: Beginnen wir mit den Verletzungen.
00:21:51: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die ehemalige Partnerin von Alexander K eine Schnittverletzung und erhebliche Blutergüsse an den Handgelenken, am Kopf, am Rücken oder am Gesäß aufgewiesen haben.
00:22:03: Solche Verletzung könnten grundsätzlich zu ihrer Schilderung passen.
00:22:07: Sie beweisen für sich genommen aber weder wann und wo durch sie entstanden sind noch wer sie verursacht hat.
00:22:14: Maßgebend wird deshalb sein Wann die Verletzungen erstmals dokumentiert wurden, wie sie aussahen und ob ein medizinischer Sachverständiger etwas zu ihrer möglichen Entstehung sagen kann?
00:22:45: Welche Fragen muss das Gericht bei einem solchen Video klären?
00:22:48: Zunächst muss feststehen, dass das Video tatsächlich in dieser Nacht aufgenommen und unverändert versandt wurde.
00:22:55: Das lässt sich möglicherweise über Dateidaten den Nachrichtenverlauf und das Empfangsgerät der Mutter von Alexander K. überprüfen.
00:23:02: Danach kommt es auf den Inhalt an.
00:23:05: Beschreibt die ehemalige Partnerin darin bereits das Würgen oder die Drohungen?
00:23:10: sind Verletzungen erkennbar, wirkt ihre Schilderung spontan Bleibt sie eher allgemein.
00:23:16: Auch die Mutter von Alexander K könnte dazu befragt werden, wann sie das Video erhielt und weshalb Sie der Frau also der ehemaligen Partnerin geraten haben.
00:23:25: soll die Polizei zu hoffen Das Video wäre allerdings keine Aufnahme der behaupteten Tat.
00:23:31: Es könnte deshalb nicht unmittelbar beweisen dass Alexander K sie gewirkt hat.
00:23:36: Sein Beweiswert lege vor allem darin dass sie den Vorwurf möglicherweise schon unmittelbar nach dem angeblichen Geschehen erhoben hat und nicht erst, nachdem die Beziehung gescheitert war.
00:23:50: Beim zweiten Vorbefrügt dann das Mobiltelefon in den Mittelpunkt.
00:23:54: Nach der Aussage, der ehemaligen Partnerin soll gerade der Zugriff auf dieses Telefon der Grund für das Festhalten und die Gewalt gewesen sein.
00:24:03: Damit müssten sich zumindest Teile ihrer Darstellung digital überprüfen lassen – nämlich gab es tatsächlich die Nachricht an ihren früheren Partner, wann wurde sie versandt?
00:24:14: Wurde anschließend mehrfach versucht, das Telefon zu entsperren?
00:24:19: Und gibt es Nachrichten oder Anrufe aus den Tagen danach?
00:24:23: Daneben müsste auch die Wohnung selbst Spuren hinterlassen haben.
00:24:26: Die Frau spricht ja von einem durchtrennten Telefonkabel, einer gewaltsam geöffneten Badezimmertür, einer Säge und einem Bademantelgürtel mit dem sie gefesselt worden sein soll.
00:24:38: Was könnten solche Spuren tatsächlich
00:24:40: beweisen?".
00:24:41: Sie können vor allem zeigen ob ihre Geschichte mit dem Zustand der Wohnung vereinbar ist.
00:24:46: Eine beschädigte Badezimmertür oder ein frisch durchtrenntes Kabel würden einzelne Teiljährer Aussage stützen.
00:24:54: An der Säge oder am Götel könnten Fingerabdrücke, Blut-, Hautpartikel- oder DNA gesichert worden sein.
00:25:03: Selbst dann müsste aber jeweils geklärt werden wie und wann diese Spuren entstanden sind.
00:25:08: In einer gemeinsam bewohnten Wohnung ist es zunächst nicht ungewöhnlich dass sich an Gegenständen Spuren beider Personen befinden.
00:25:15: Bei den Hennidaten geht etwas Ähnliches.
00:25:18: Eine Nachricht an den früheren Partner könnte das von ihr geschilderte Eifersuchtsmotiv nachvollziehbar machen, sie würde aber noch nicht beweisen dass Alexander K anschließend gewalttätig wurde.
00:25:29: Entsperrversuche gelöschte Nachrichten Standortdaten oder eine längere Unterbrechung der Kommunikation könnten das Bild ergänzen.
00:25:40: Ob solche Daten gesichert wurden und was sie ergeben haben, ist bisher allerdings nicht öffentlich bekannt.
00:25:46: Die Spuren könnten ihre Schilderung also stützen, müssten jedoch immer im Zusammenhang bewertet werden.
00:25:52: Nun geht es hier aber nicht um einen Angeklagten der zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
00:25:58: Alexander K wurde bereits wegen Mordes verurteilt.
00:26:02: Auch damals bestritt er die Tat und beschuldigte stattdessen seine damalige Freundin, eine Darstellung der das Gericht am Ende nicht gefolgt ist.
00:26:10: Darf das Gerich daraus zumindest ableiten dass die Schilderung der heutigen geschädigten glaubhafter sein könnte als seine erneute vollständige Zurückweisungen der Vorwürfe?
00:26:21: Also dieser Gedanke ist menschlich nachvollziehbar, recht nicht gesehen wäre ein solcher Schluss aber gefährlich.
00:26:28: Die frühere Verurteilung beweist zunächst nur dass Alexander Cardi damalige Tat begangen hat.
00:26:33: sie beweist für sich aber nicht das auch die neuen Vorwürfe zu treffen.
00:26:38: ebenso wenig wird die Aussage der damaligen Partnerin also jetzt in unserem Fall allein deshalb glaubhafter weil sie einen bereits verurteilt Mörder belastet.
00:26:49: Andernfalls würde ein vorbestrafter Mensch in jedes neue Verfahren praktisch ja mit einer Schuldvermutung starten.
00:26:57: Auch sein Einlassungsverhalten im ersten Prozess darf nicht einfach nach dem Motto bewertet werden, damals hatte die Verantwortung zu Unrecht eine andere Frau zugeschoben.
00:27:06: also tut das heute wieder.
00:27:08: Das Gericht muss seine jetzige Einlassung an den Beweisen dieses Verfagens messen An möglichen Verletzungen Nachrichten Videos Handydaten Spuren in der Wohnung und den Aussagen weiterer Zeugen.
00:27:22: Bedeutung gewinnt die frühere Verurteilung an anderer Stelle, dazu kommen wir aber gleich noch.
00:27:27: Für die vorgelagerte Frage ob er die neuen Taten überhaupt begangen hat ersetzt sie jedoch kein Beweis.
00:27:34: Sollte das Gericht den von der damaligen Freundin beschriebenen Ablauf für Erwiesenheiten stellt sich anschließend die Frage nach der rechtlichen Einordnung.
00:27:44: Ich hätte jetzt zuerst an eine Freiheitsbaraubung gedacht.
00:27:47: Angeklagt ist Alexander K., aber unter anderem wegen Geiselnahme.
00:27:52: Ja, der Gedanke einer Freiheitsbrauben liegt natürlich nahe.
00:27:55: Eine Freiheitsberaubung kann bereits vorliegen wenn jemand eingesperrt gefesselt oder auf sonstige Weise daran gehindert wird einen Ort zu verlassen.
00:28:03: Die Geisennahme ist dagegen ein eigenständiger und wesentlich schwererwiegender Straftatbestand.
00:28:08: Dafür müsste der Täter das Opfer so unter seine Kontrolle bringen dass stabile Zwangslage entsteht, dazu kommen wir aber gleich noch.
00:28:17: Und diese Lage muss er anschließend ausnutzen um das Opfer oder ein anderer Menschen durch die Dorung mit dem Tode oder einer schweren Verletzung seinen bestimmten Verhalten zu zwingen.
00:28:27: Sind diese zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt tritt die gleichzeitig verwirklichte Freiheitsberaubung rechtlich gesehen hinter der Geiselnahme zurück und wird nicht noch einmal gesonnert bestraft.
00:28:39: Aber wie kann ein Geschehen zwischen zwei Partnern in einer gemeinsamen Wohnung überhaupt eine Geiselname sein?
00:28:46: Bei diesem Begriff denkt man doch zunächst eher an eine Entführung oder einen Banküberfall.
00:28:52: Ich verstehe was du meinst, also der Begriff Geiselnahme lässt zunächst an eine entführte Person denken mit deren Leben gedroht wird um von Angehörigen Behörden oder der Polizei etwas zu erzwingen, Lösegeld oder so Juristisch ist der Tatbestand aber weiter.
00:29:09: Auch das Opfer selbst kann zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden.
00:29:13: Voraussetzung ist zunächst, dass der Täter die körperliche Herrschaft über einen Menschen erlangt.
00:29:18: Er muss eine Lage schaffen in der das Opffer seiner Kontrolle ausgeliefert ist.
00:29:22: Diese Lage muss er anschließend nutzen um das Opfe etwa durch Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung zur Handlung, Duldung und Unterlassung zu zwingen.
00:29:32: Der Grundhatbestand sieht deshalb eine Freien Strafe von mindestens fünf Jahren
00:29:39: vor.
00:29:57: Damit wären Opfer und genötigte Personen aber ein- und dieselbe Person.
00:30:02: Reicht es für eine Geiselname bereits aus, jemanden festzuhalten und gleichzeitig zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen?
00:30:11: Oder vielleicht der Hintergrund meiner Frage – wenn jetzt jemand beraubt wird dann kann er ja auch für einen kurzen Moment festgehalten werden bis er das Geld beispielsweise übergibt.
00:30:23: Aber das wäre ja keine Geiselnahme!
00:30:26: Ja, ich weiß was du meinst.
00:30:27: Das ist eine sehr gute Frage, die du gerade gestellt hast.
00:30:30: und nein!
00:30:31: Gerade in einem solchen zwei Personenverhältnis wird der Tabestand der Geisennahme einschränkend ausgelegt.
00:30:37: Anderenfalls könnte aus sehr vielen Freiheitsberaubungen oder schweren Nötigungen automatisch eine Geisename mit einer Mindestfreien Strafe von fünf Jahren werden.
00:30:47: Deshalb muss sich zunächst eine sogenannte stabile Bemächtigungslage entwickelt haben.
00:30:53: Der Täter muss das Opfer also so weit unter seine Kontrolle gebracht haben, dass diese Lage für die anschließende Nötigung eine eigenständige Bedeutung erhält.
00:31:03: Es günnigt nicht ohne Weiteres wenn dieselbe Gewalt gleichzeitig dazu dient das Opfert zu überwältigen und sofort die verlangte Handlung durchzusetzen wie in deinem Beispiel – die Person wird für kurze Zeit festgehalten oder danach wird das Geld übergeben.
00:31:17: Das würde nicht ausreichen!
00:31:19: Im vorliegenden Fall wird es daher auf die genaue Abfolge ankommen.
00:31:24: Sollte sich bestätigen, dass die ehemalige Partnerin von Alexander K bereits gefesselt und an der Dusche fixiert war und Alexander K diese gefestigte Zwangslage anschließend ausnutzte um das Entsperren des Telefons zu erreichen könnte das für eine Geisenname sprechen.
00:31:41: Das geht umso mehr wenn er ihr dabei mit dem Tod oder einer schweren Verletzung gedroht haben sollte.
00:31:47: Der behauptete Einsatz der Säge am Daumen und die Äußerung willst du, dass ich dich töte?
00:31:52: Könnten in diesem Zusammenhang entscheidend sein.
00:31:55: Für die Geiselnahme kommt es hier also entscheidender darauf an ob sich eine bereits geschaffene Zwangslage nachweisen lässt, die Alexander K. anschließend zum Entsperren des Mobiltelefons ausgenutzt haben soll.
00:32:07: So ist es!
00:32:08: Daneben wirft ihm die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vor, wodurch könnte sich eine einfache Körperverlettung hier zu einer gefährlichen Körperverleihung qualifizieren.
00:32:20: Im Betracht kommt zunächst die Sege als gefährliches Werkzeug.
00:32:23: Sollte Alexander K. die Säge tatsächlich am Daumen der ehemaligen Partnerin angesetzt und sie damit verletzt haben diese Schnittverletzungen, lege dieser Einordnung sehr nahe.
00:32:33: Auch das behauptete Würgen und das Geschehen in der Dusche könnten rechtlich relevant sein.
00:32:38: Eine Körperverletzung ist ebenfalls gefährlich, wenn sie durch eine Behandlung begangen wird die nach den konkreten Umständen geeignet ist das Leben des Opfers zu gefährden.
00:32:48: Dafür muss als Opfer also hier die ehemalige Partnerin nicht tatsächlich in dem Gefahr gebracht worden sein.
00:32:55: Entscheidend wäre ob die Konkrete Art und Dauer des Würgens oder fixieren unter laufenden Wasser Generell lebensgefährlich sein konnten.
00:33:04: Der bisher aus der öffentlichen Berichterstattung bekannte Sauffalt gibt für eine konkretere rechtliche Einordnung wenig her, es bleibt also abzuwarten welche Varianten das Gericht im einzelnen Heranz sieht.
00:33:14: Das Gericht müsste zunächst ohnehin feststellen welche Handlungen tatsächlich bewiesen sind.
00:33:18: erst danach kann es entscheiden ob nur eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung vorliegt.
00:33:24: Sollte das Gericht die Übergriffe als erwiesen ansehen, müsste es sich aber noch mit einer Frage beschäftigen, die uns bereits im ersten Teil ausführlich begegnet ist.
00:33:34: der Schuldfähigkeit von Alexander K. Im damaligen Prozess ging das Landgericht Hannover davon aus, dass seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert war.
00:33:45: Diese Feststellung gilt jedoch nicht automatisch für sein gesamtes weiteres Leben.
00:33:49: sie bezog sich auf seinen psychischen Zustand im Jahr zwölf und auf die damalige Tat.
00:33:56: Für die neuen Vorwürfe benötigt des Landgerichts Düsseldorf deshalb eine eigenständige psychiatrische Begutachtung.
00:34:03: Was müsste der Psychiater Brut achten?
00:34:06: Der psychiatrische Sachverständige muss zwei Fragen untersuchen, die leicht miteinander vermischt werden.
00:34:11: Rechtlich aber streng zu trennen sind!
00:34:13: Die erste Richter dem Blick zurück auf die mutmaßlichen Tatzeitpunkte im Dezember twenty-fünfundzwanzig und Januar zweitausendzechsundzwantzig war Alexander K., damals in der Lage das Unrecht seines Handelns zu erkennen und sich entsprechen diese Einsicht zu steuern.
00:34:27: Davon hängt seine Schuldfähigkeit und damit auch die mögliche Bestrafung ab.
00:34:32: Die zweite Frage richtet den Blick nach vorn, welche Gefahr könnte künftig von ihm ausgehen?
00:34:37: Dabei geht es nicht um seine Schuld an den angeklagten Taten sondern um eine Prognose.
00:34:43: Der psychiatrische Sachverständige untersucht dafür unter anderem seine psychische Entwicklung mögliche Störungen, seinen Umgang mit Alkohol und Medikamenten, sein Verhalten nach der Entlassung und die Frage ob bestimmte Risikofaktoren weiterhin bestehen.
00:35:00: Rechtlich kann diese Prognose dafür entscheiden sein, ob das Gericht neben einer Freiheitsstrafe eine Maßregel zum Schutz der Allgemeinheit anordnet.
00:35:08: Etwa erneut die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
00:35:11: Beide Fragen – also die vergangenheits- und zukunftsbezogenen Fragen – können zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen.
00:35:18: Ein Mensch kann bei einer Tat voll schuldfähig und trotzdem für die Zukunft gefährlich sein.
00:35:24: Umgekehrt bedeutet eine verminderte Schuldfähigkeit nicht automatisch dass von ihm künftig erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
00:35:34: Nein, die
00:35:54: damalige Begutachtung bezog sie auf Alexander Karst Zustand im Jahr zwölf und auf eine völlig andere Tat.
00:36:02: Seitdem sind mehr als dreizehn Jahre vergangen.
00:36:04: Er befand sich lange im Maßregelvollzug, wurde dort behandelt und anschließend den Strafvollzug verlegt.
00:36:10: Im Jahr zweitausendundzwanzig wurde die psychiatrische Unterbringung beendet weil nach der damaligen fachlichen Bewertung keine psychische Störung um strafrechtlichen Sinne festgestellt werden konnte welche die Fortdauer der Unterbringer getragen hätte.
00:36:23: Schon deshalb dachte das neue Gericht nicht schlicht sagen, damals war seine Schuldfähigkeit vermindert also war sie es diesmal ebenfalls.
00:36:32: Eine psychiatrische Diagnose kann fortbestehen sich verändern oder in ihrer konkreten Auswirkung an Bedeutung verlieren.
00:36:40: vor allem führt selbst eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung nicht automatisch zu einer verminderten Schuldfähigkeit.
00:36:46: Entscheint ist immer ob sie sich bei der konkreten Tat so stark auswirkte, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt war.
00:36:55: Die früheren Gutachten bleiben trotzdem relevant – Sie können zeigen welche Auffälligkeiten damals bestanden wie sie behandelt wurden und wie sich Alexander K. während der Unterbringung entwickelte.
00:37:08: Sind aber nur ein Teil der neuen Begutachtungen nicht deren Ergebnis!
00:37:12: Nach der Aussage seiner ehemaligen Partnerin soll Alexander K. in dieser Zeit außerdem erhebliche Mengen Alkohol, drei bis vier Flaschen Wodka täglich getrunken und Tabletten genommen haben – auch das könnte für sein Zustand bei den behaupteten Übergriffen eine Rolle spielen –.
00:37:30: reicht ein solcher Konsum für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus?
00:37:35: Auch das lässt sich nicht allein aus der behaupteten Menge ableiten.
00:37:39: Der Sachverständige müsste zunächst klären, was Alexander K tatsächlich konsumiert hatte in welcher Dosierung und mit welchen konkreten Auswirkungen.
00:37:47: dabei können Blutwerte Zeugenaussagen Nachrichten ärztliche Unterlagen und auch sein Verhalten während des Geschehens eine Rolle spielen.
00:37:58: war sein Handeln.
00:37:58: zielgerichtet konnte er auf das verhalten der Frau reagieren.
00:38:02: soll er die Wohnung verschlossen, das Telefon verlangt und seine ehemalige Partnerin erst nach ihrem Versprechen freigelassen haben.
00:38:10: Solche Umstände könnten auf planvolles Verhalten hindeuten – sie schließen eine erhebliche Beeinträchtigung aber nicht automatisch aus.
00:38:18: Ebenso beweist ein hoher Alkohol- und Medikamentenkonsum für sich genommen noch keine verminderte
00:38:23: Schuldfähigkeit.".
00:38:25: Der Sachverständige liefert dem Gericht dafür die medizinischen und psychiatrischen Grundlagen.
00:38:30: Die rechtliche Entscheidung trifft aber allein die Strafkammer, sie muss feststellen ob eine relevante psychische Störung oder einen Rauschzustand vorlag und ob dadurch bei den konkreten Handlungen die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben oder erheblich vermindert war.
00:38:47: Davon getrennt muss der Sachverständiger beurteilen welche Rückschlüsse sich für die Zukunft ziehen lassen.
00:38:53: Dabei darf er weder allein auf den Mord von zwei Tausend Zwölf noch alleine auf die neuen Vorwürfe abstellen.
00:39:00: Er muss die gesamte Entwicklung betrachten, die neuen Taten dürfen in die Prognose zudem nur dann als tatsächlich begangen einfließen wenn das Gericht davon überzeugt ist.
00:39:09: Das Gutachten kann damit zwei ganz unterschiedliche Folgen haben.
00:39:13: Es kann sich auf die Höhe einer möglichen Strafe auswirken und zugleich Erkenntnisse darüber liefern, ob von Alexander K weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen.
00:39:24: Gerade diese zweite Frage führt zu einer Rechtsfolge, die im aktuellen Verfahren bereits im Raum steht über die wir aber in diesem Verfahrenskomplex bislang noch gar nicht gesprochen haben – die Sicherungsverwahrung.
00:39:38: Unter welchen Voraussetzungen könnte das Gericht sie im Falle einer Vorurscheilung anordnen?
00:39:44: Also die Sicherungsverwahrung wird Leben einer Freitstrafe angeordnet und grundsätzlich erst nach deren Verbüßung vollzogen.
00:39:50: Über ihre Voraussetzung haben wir bereits in früheren Folgen gesprochen, deshalb hier nur der entscheidende Maßstab.
00:39:56: Es muss sich um eine entsprechend schwere Straftat – etwa gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung handeln.
00:40:06: Vor allem aber muss die Gesamtwürdigung ergeben, dass der Täter zu erheblichen Straftaten neigt und deshalb auch im Zeitpunkt des Urteils noch für die Allgemeinheit gefährlich ist.
00:40:16: Dabei unterscheidet sich die Sicherungsverwahrung deutlich von der früheren Unterbringung Alexander Kars in einem psychiatrischen Krankenhaus – Die Unterbringing knüpfte an seinen psychischen Zustand dessen Zusammenhang mit der Tat und die daraus folgende Gefährlichkeit an.
00:40:31: Für die Sicherungserwahrung ist dagegen weder eine psychische Erkrankung noch eine vermindete Schuldfähigkeit erforderlich.
00:40:37: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob von dem Täter aufgrund eines verfestigten Hanges auch künftig erhebliche Straftaten zu erwarten sind?
00:40:46: Trotzdem dürften die damalige Verurteilungen wegen Mordes und die nun erhobenen schweren Gewaltvorwürfe bei der Prüfung eine wichtige Rolle spielen.
00:40:54: oder könnte Sicherungsverwahrung bei Alexander K. im Falle einer erneuten Verurteilung damit tatsächlich in Betracht kommen?
00:41:03: Die kurze Antwort lautet Ja, eine Sicherungs-Verwahrungen könnte grundsätzlich in Betrag kommen.
00:41:09: Alexander K wurde bereits wegen Moris zu zwölf Jahren Freitstrafe verurteilt und befand sich acht Jahre am psychiatrischen Krankenhaus und anschließendem Strafvollzug.
00:41:18: Damit könnten wichtige Formellevoraussetzungen bereits erfüllt sein.
00:41:22: Es müsste allerdings auch wegen der jetzt angeklagten Taten zu einer Verurteilung von mindestens zwei Jahren kommen.
00:41:28: Ob diese Schwelle erreicht wird, hängt davon ab welche Vorwürfe das Gericht als Erwiesen ansieht und wie es die rechtlich einordnet.
00:41:36: Entscheint wäre dann auch die Gefährlichkeitsbrugnose.
00:41:39: Das Gericht müsste aufgrund einer umfassenden Würdigung zu der Überzeugung gelangen, dass bei Alexander K. ein verfestigter Hang zur erheblichen Straftaten besteht und von ihm weiterhin eine erhebbliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
00:41:53: Dabei wären unter anderem die frühere Tat, seine Entwicklung während des langjährigen Freizeitzugs sein Verhalten nach der Entlassung – und sofern sie bewiesen werden – den neuen Taten zu
00:42:04: berücksichtigen.".
00:42:06: Die frühere Mordverurteilung allein genügt dafür nichts.
00:42:10: Im Falle einer Verurteilung könnte die Sicherungserwahrung also ernsthaft in Betracht kommen, ob ihre hohen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind muss das Gericht jedoch eigenständig
00:42:20: feststellen.".
00:42:21: Nach seiner Entlassung im Mai twenty-fünfundzwanzig blieb Alexander K allerdings nicht ohne staatliche Begleitung und Kontrolle – für fünf Jahre wurde die Führungsaufsicht angeordnet.
00:42:33: Was bedeutet Führungsaussicht und wie sieht sie konkret aus?
00:42:39: Führungsaufsicht setzt nach der Entlassung eines Vorurteiltens an.
00:42:42: Sie soll einen verurteilten Menschen beim Übergang in ein Leben außerhalb des Vollzugs unterstützen, und zugleich das Risiko neuer Straftaten begrenzen.
00:42:50: Dafür gibt es eine Führungen-Aufsichtsstelle die das Verhalten überwacht.
00:42:54: Daneben wird ein Bewegungshelfer bestellt den Betroffenen betreut und etwa bei der Suche nach einer Wohnung oder einer Arbeitsstelle oder einer geeigneten Behandlung unterstützen kann.
00:43:05: Das Gericht kann außerdem konkrete Weisungen erteilen, der Betroffene kann beispielsweise verpflichtet werden sich regelmäßig zu melden seinen Wohnungswechsel anzuzeigen bestimmte Personen oder Orte zu meiden auf Alkohol und Drogen zu verzichten sich kontrollieren zu lassen oder therapeutische Termine wahrzunehmen.
00:43:25: welche Vorgaben gelten richtet sich nach den Risiken des jeweiligen Einzelfalls
00:43:30: Und weshalb wurde die Führungsaufsicht bei Alexander K. angeordnet?
00:43:34: Wird eine Freistafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten vollständig verbüßt, tritt mit der Entlassung grundsätzlich automatisch die Fährungsauf Sicht ein.
00:43:44: Sie muss in diesem Fall also nicht bereits im ursprünglichen Urteil angeordet worden sein!
00:43:49: Die Führungsaufsicht dient dabei nicht nur der Kontrolle.
00:43:52: Sie soll es ermöglichen, die weitere Entwicklung des Verurteilten nach seiner Entlassung zu beobachten und ihn insbesondere durch die Unterstützung eines Bewegungshelvers in positiver Richtung zu stabilisieren.
00:44:03: Das Gericht prüft allerdings ob die Führungsaussicht ausnahmsweise entfallen kann.
00:44:08: Dafür müsste es erwarten dass die verurteile Person auch ohne diese Begleitung und Kontrolle keine neuen Straftaten begehen wird.
00:44:16: Ist eine solche Günstige Sozialprognose nicht möglich, bleibt es beim gesetzlichen Eintritt der Führungsaufsicht.
00:44:24: Bei Alexander K. sollte die Führungsaussicht nach seiner Entlastung im Mai-Mai-Siebendag insgesamt fünf Jahre andauern.
00:44:32: Als es im Dezember-September zu dem ersten mutmaßlichen Übergriff gekommen sein soll lief sie also erst seit rund sieben Monaten.
00:44:41: Welche Weisungen ihm konkret erteilt worden waren, ist öffentlich nicht bekannt.
00:44:45: Die Behörden hatten lediglich mitgeteilt dass er begleitet beobachtet und kontrolliert werden sollte.
00:44:52: auch regelmäßige Drogentests wurden als mögliche Maßnahme genannt.
00:44:56: damit kommen wir zur öffentlichen Kernfrage.
00:45:00: diesesfalls wenn Alexander K unter Führungsaufsicht stand weshalb konnten die nun angeklagten Taten dadurch nicht verhindert?
00:45:10: Ja, weil die Führungsaufsicht keine lückenlose Überwachung bedeutet.
00:45:15: Die Behörden begleiten und kontrollieren den Betroffenen wissen aber nicht ständig wo er sich aufhält mit wem er zusammen lebt oder was hinter den verschlossenen Türen einer Privatwohnungen geschieht.
00:45:26: sie können auch verstößte und erkennbare Warnsignale reagieren.
00:45:30: dafür müssen solche Entwicklungen aber zunächst bekannt werden.
00:45:33: Die Führungsaufsicht kann das Risiko weiterer Straftaten reduzieren, aber sie kann nicht garantieren dass keine neue Tat geschieht.
00:45:41: Sie erlaubt auch nicht jemanden nach vollständig verbüßter Strafe allein wegen seiner Vergangenheit weiterhin einzusperren.
00:45:48: Ob es bei Alexander K konkrete Warnzeichen gab auf die früher hätte reagiert werden können lässt sich anhand der öffentlich bekannten Informationen nicht beurteilen.
00:45:57: sollten sich die neuen Vorwürfe bestätigen, wäre das daher nicht automatisch der Beweis dafür, dass die Führungsaufsicht fehlerhaft durchgeführt wurde.
00:46:06: Es würde zunächst einmal zeigen, dass auch dieses Instrument Grenzen
00:46:11: hat.".
00:46:14: In
00:46:28: absoluten Ausnahmenfällen ist eine solche Dauerobservation möglich.
00:46:32: Sie ist aber keine gewöhnliche Maßnahme der Führungsaussicht, sondern eine eigenständige polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
00:46:41: Weil eine lückenlose Beobachtung massiv in das Privatleben eingreift reicht eine schwere frühere Straftat dafür alleine nicht aus.
00:46:49: Es müssen aktuelle und konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von der betreffenden Person weiter in die Gefahr schwerster Straftaten ausgeht.
00:46:59: Aussehle muss fortlaufend geprüft werden.
00:47:01: ob die Observation noch notwendig und fälltismäßig ist.
00:47:05: Dass eine solche Maßnahme bei Alexander K. geprüfte oder abgelehnt wurde, ist öffentlich nicht bekannt.
00:47:11: Offenbar lag bei seiner Entlassung jedenfalls keine Gefahrenbewertung vor, die einer rund um die Uhr-Observation rechtlich getragen
00:47:18: hätte.".
00:47:19: Mehr lässt sich ohne Kenntnisse damals den Gutachten und Behördenakten nicht seriös sagen.
00:47:24: Hinzu kommt, auch eine Dauerobservation erfasst in erster Linie das äußerlich wahrnehmbare Verhalten – sie bedeutet aber nicht dass Polizeibeamte das Geschehen innerhalb einer privaten Wohnung ständig überwachen
00:47:36: dürfen.".
00:47:46: Risiken begrenzen.
00:47:48: Sie kann aber nicht garantieren, dass keine neuen Straftaten geschehen.
00:47:53: Ob sich die gegen Alexander K erhobenen Vorwürfe bestätigen und welche Konsequenzen daraus folgen muss nun das Landgericht Düsseldorf entscheiden.
00:48:02: Wir werden den weiteren Prozess aber verfolgen und euch über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
00:48:09: Ja und damit sind wir am Ende unserer heutigen Folge.
00:48:12: Vielen Dank fürs Zuhören
00:48:13: Und wir freuen uns, wenn ihr beim nächsten Mal wieder mit dabei seid.
00:48:16: Beim nächsten Fall, beim nächsten Blick hinter die Robe!
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