Sein letzter Wille? - Die Betreuerin als Erbin

Shownotes

Nach einem schweren Schlaganfall Ende 2004 ist Karl auf umfassende Hilfe angewiesen. Eine Berufsbetreuerin wird für ihn bestellt. Wenige Monate später organisiert sie den Termin mit einer ihr bekannten Notarin – und ist bei der Errichtung des Testaments selbst anwesend. Karl setzt sie und einen von ihr vermittelten Mann zu gleichen Teilen als Erben ein.

Doch nach Karls Tod kommen Zweifel auf: War er bei der Testamentserrichtung überhaupt noch testierfähig? Und selbst wenn er es gewesen wäre – kann ein solches Testament trotzdem sittenwidrig sein?

Das erwartet euch:

  • Wann ist ein Mensch testierfähig – und wann nicht mehr?
  • Wie lässt sich der geistige Zustand eines bereits verstorbenen Menschen Jahre später überhaupt noch feststellen?
  • Warum kann selbst ein notarielles Testament sittenwidrig und damit nichtig sein?
  • Welche Bedeutung hatte das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Karl und seiner Berufsbetreuerin?

Hinweis: Die Namen haben wir geändert. Der Fall beruht auf einer veröffentlichten Entscheidung.

Quelle: OLG Celle, Urteil vom 07.01.2021 – 6 U 22/20

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Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]

Transkript anzeigen

00:00:00: Ein schwer kranker Mann, eine Berufsbetreuerin und ein Testament über dreihundertfünfzigtausend Euro in dem ausgerechnet sie und einen von ihr vermittelter Mann als Erben eingesetzt werden.

00:00:11: War das wirklich noch der freie letzte Wille des Mannes?

00:00:14: Und was passiert eigentlich wenn sich Jahre später die Frage stellt ob jemand bei der Errichtung seines Testaments überhaupt noch verstanden hat was er da entschieden hat?

00:00:47: Und mein Name ist Victoria, ich bin Rechtswilligerin.

00:00:51: Bevor wir in unserem heutigen Fall starten noch eine Frage an dich.

00:00:55: Würdest du eigentlich wissen wollen, wenn dich jemand in seinem Testament zum Erben eingesetzt hat?

00:01:00: Nein tatsächlich nicht!

00:01:01: Wenn ich es irgendwann erfahre dann reicht mir das aus.

00:01:04: Ja, mir geht's genau so.

00:01:06: Wobei andersrum finde die Frage fast interessanter.

00:01:10: also ob mich jemand ausdrücklich enterbt

00:01:12: hat Stimmt, das stimme ich jetzt zu.

00:01:18: Bei unserem heutigen Erblasser wussten jedenfalls zwei Menschen ziemlich genau dass sie in einem Testament bedacht wurden.

00:01:24: Ich würde sagen du schilderst uns den Sachverhalt.

00:01:26: Ja Es ist Dezember Zwei-Tausendvier.

00:01:29: Der fünfundsebzigjährige Karl lebt alleine.

00:01:32: er ist nicht verheiratet hat keine Kinder und soweit zunächst bekannt auch keine nahen Angehörigen die sich um ihn kümmern.

00:01:40: Kurz vor Weihnachten kommt Karl ins Krankenhaus.

00:01:43: Eigentlich wegen einer neu aufgetretenen Gangunsicherheit, doch während seines Aufenthalts verändert sich sein Zustand deutlich – er wird zunehmend verwirrt!

00:01:52: Am neunundzwanzigsten Dezember wurde deshalb in eine psychiatrische Klinik verlegt.

00:01:56: Dort machen die Ärzte erneut eine Computertomographie seines Kopfes und entdecken einen frischen Hirninfarkt.

00:02:03: Karl hat einen schweren Schlaganfall erlitten.

00:02:06: Nur wenige Tage später wird das Betreuungsgericht eingeschaltet.

00:02:09: Anfang Januar, dass Amtsgericht Hannover eine Berufsbetreuerin für Karl, Sabine.

00:02:16: Sabine soll sich nicht nur um einen kleinen Teil seines Lebens kümmern – ihr Aufgabenbereich ist sehr weitreichend.

00:02:22: Seine Gesundheit, die Frage wo er lebt, sein Vermögen, seine Wohnung, seine Post und seine rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten.

00:02:31: Karl verbringt anschließend noch mehr als zwei Monate im Krankenhaus.

00:02:35: Am ersten April, zwei Tausendfünf wird er schließlich entlassen.

00:02:39: Aber er kehrt nicht mehr in sein bisheriges Leben zurück.

00:02:41: Er zieht in einen Wohnstift und wird dort auf einer Gerontopsychiatrischen Pflegestation untergebracht.

00:02:47: Und auch jetzt ist sein Gesundheitszustand keineswegs stabil – nur zwei Tage nach seinem Einzug muskal schon wieder ins Krankenhaus!

00:02:54: In den Unterlagen ist von einer zunehmenden Allgemein-Zustandsverschlechterung die Rede.

00:02:59: Etwa einen Monat später, am vierten Mai Zwei-Tausendfünf bekommt Karl Besuch von einer Notarin.

00:03:06: Sie kommt direkt zu ihm in den Wohnstift – Sabine ist auch dabei!

00:03:10: Karl möchte ein Testament errichten.

00:03:12: Die Notarin spricht mit ihm und hält in der Urkunde fest, dass sie sich von seiner Testierfähigkeit überzeugt habe.

00:03:19: Dann erklärt Karl seinen letzten Willen.

00:03:21: Er sagt, dass er weder verheiratet sei noch Kinder habe.

00:03:25: Sein Vermögen beziffert eher auf dreihundertfünfzigtausend Euro und dieses gesamte Vermögensäulen im Falle seines Todes zwei Menschen bekommen.

00:03:33: Die Hälfte geht an Sabine – seine Berufsbetreuerin die erst vier Monate zuvor gerichtlich für ihn bestellt worden ist.

00:03:40: Die andere Hälfe geht an einen Mann namens Frank.

00:03:43: Frank gehört ebenfalls nicht zur Karls-Familie.

00:03:46: Den Kontakt zwischen den beiden hat Sabine

00:03:48: hergestellt.".

00:03:49: Frank übernimmt in der Folge verschiedene Dinge für Karl.

00:03:52: Er geht für ihn einkaufen, erledigt Besorgung, begleitet ihn bei Spaziergängen und zu Arztterminen – und das macht er nicht ehrenamtlich!

00:04:00: Über Jahre stellt Frank dafür Rechnungen, adressiert an Sabine.

00:04:04: Anfangs liegt seine monatliche Pauschale bei rund twohundertsechsundsebzig Euro Netto, später bei mehr als dreihundert Euro netto.

00:04:12: Hinzu kommen beispielsweise Benzinkosten und weitere Auslagen.

00:04:16: So entsteht nach und nach ein kleines Umfeld um Karl.

00:04:19: Auf der einen Seite Sabine, die als Berufsbetreuerin seine wesentlichen Angelegenheiten regelt auf der anderen Seite Frank den Sabine vermittelt hat und er gegen Bezahlung Teile seines Alltags übernimmt.

00:04:31: Und genau diese beiden Menschen stehen nun in Karlstestament je zur Hälfte.

00:04:37: Einige Monate später im November zwei tausend fünf schreibt Sabine an das Betreuungsgericht Karls Gesundheitszustand habe sich zwar erheblich verbessert, trotzdem – so ihre Einschätzung – sei er weiterhin nicht in der Lage seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

00:04:52: Und es sei auch nicht zu erwarten, dass sich das noch einmal soweit ändere, daß er irgendwann keine Betreuung mehr benötige.

00:04:59: Kurz darauf besucht ein Richter Karl zum Zwecke der Anhörung persönlich.

00:05:04: Die richterliche Anhörung verläuft auffällig!

00:05:06: Karl ist zunächst misstrauisch und versteht offenbar nicht richtig, weshalb der Richter überhaupt mit ihm sprechen möchte.

00:05:13: Von seiner Betreuung will er nichts wissen.

00:05:15: Dann fällt der Name seine Betreuerin – Sabines Nachname.

00:05:19: Karl sagt eine solche Frau kenne er nicht!

00:05:22: Erst gegen Ende des Gesprächs kommt Sabine selbst hinzu ….

00:05:25: Und plötzlich reagiert Karl ganz anders….

00:05:28: Er begrüßt sie freudig.

00:05:30: Dabei stellt sich heraus, Karl kennt seine Betreuerin durchaus – allerdings offenbar nur mit ihrem Vornamen.

00:05:37: Der Richter hält nach diesem Gespräch fest, dass zwischen beiden ein gutes Verhältnis bestehe.

00:05:42: Gleichzeitig ist sein Eindruck eindeutig!

00:05:45: Er hält es für ausgeschlossen, das Karl seine Angelegenheiten alleine regeln kann.

00:05:49: Die Betreuung wird deshalb verlängert.

00:05:52: Karl lebt noch mehrere Jahre in dem Wohnstift.

00:05:55: Erst im April-Zw.

00:05:57: stirbt er im Alter von zweiundachtzig Jahren.

00:05:59: Nach Karls Tod, im April zwölf wird das Testament eröffnet.

00:06:04: Sabine beantragt kurz darauf gemeinsam mit Frank einen Erbschein.

00:06:08: Aus ihrer Sicht ist die Sache klar – Karl hatte beide in einem notariellen Testament zu Erben eingesetzt jeweils zur Hälfte.

00:06:16: Doch das Nachlassgericht macht ihnen ein Strich durch die Rechnung Es lehnt den Erbschains Antrag ab weil erhebliche Zweifel darin bestehen dass Karl bei der Errichtung des Testaments überhaupt testierfähig war.

00:06:28: Sabine und Frank legen dagegen Beschwerde ein, aber auch damit haben sie keinen Erfolg.

00:06:34: Das Oberlandesgerichtszelle bestätigt die Entscheidung – besonders auffällig sei, dass es kaum einen nachvollziehbaren Grund dafür gebe, warum Karl ausgerechnet diese beiden Personen zu seinen Erben gemacht haben sollte.

00:06:46: Sabine war seine gerichtlich bestellte Betreuerin, deren Nachnam er später nicht einmal kannte.

00:06:52: Und zu Frank war damals keine besondere persönliche Beziehung

00:06:55: erkennbar.".

00:06:57: Damit steht zunächst fest – einen Erbschein bekommen die beiden nicht.

00:07:01: Da weiterhin unklar ist, wer Karl tatsächlich beerbt hat, bestellt das Amtsgericht Anfangs-.

00:07:18: Sabine und Frank halten dagegen, sie bleiben bei ihrer Auffassung.

00:07:30: Das Testament ist wirksam – und Sie sind Karlserben!

00:07:34: Der Streit landet vor dem Landgericht Hannover.

00:07:37: Dort werden Sabine oder Frank persönlich angehört, mehrere Ärzte und auch die Notarien werden als Zeugen vernommen.

00:07:43: Außerdem beauftragt das Gericht ein Facharzt für Psychiatrie- und Psychotherapie mit einem gutachten zu karlsgeistigen Zustand am Tag der Testamentserrichtung.

00:07:53: Nach jahrelanger Beweisaufnahme entscheidet das Landgericht schließlich gegen Sabine und Frank.

00:07:58: Sabine & Frank gehen in Berufung, und damit muss sich nun erneut dass Oberlandesgericht Zelle mit der Frage beschäftigen ob dieses Testament vom vierten Mai zwei tausend fünf tatsächlich Bestand haben kann.

00:08:10: Ja, das war erstmal der Sachverhalt Und ich finde wenn man diese Geschichte hört bleibt vor allem eine Frage hängen.

00:08:17: Karl war schwer erkrankt.

00:08:19: Er lebte auf einer gerontopsychiatrischen Station.

00:08:22: Für ihn war eine umfassende Betreuung eingerichtet und trotzdem errichtet, wenige Monate später ein Testament über sein gesamtes Vermögen.

00:08:30: Viktoria kannst du uns einmal erklären was mit dem notarialen Testament überhaupt passiert nachdem es errichtete wurde und nachdem der Erblasser verstirbt?

00:08:38: das fällt dir in dein Zuständigkeitsbereich.

00:08:41: Ja das läuft in Deutschland tatsächlich anders ab als man es aus Filmen kennt.

00:08:45: Ein notarielles Testament wird grundsätzlich amtlich verwahrt und zwar beim Nachlassgericht.

00:08:50: Gleichzeitig wird das Testament im zentralen Testamentsregister registriert, und stirbte Erplasser wird das Nachlass Gericht darüber informiert und das Testament wird dann eröffnet.

00:09:02: Die Testamentseeröffnung bedeutet normalerweise nicht, wie es im Film auch öfter zu sehen ist.

00:09:07: Dass sich die ganze Familie in einem Raum versammelt und jemand dann den letzten Willen vorliest.

00:09:13: das Gericht und ganz konkret eben Rechtspflegerinnen und Rechtspflege eröffnen die Urkunde und informieren anschließend die Beteiligten schriftlich über den Inhalt der sie betrifft.

00:09:24: Und genau so kam auch Karls Testament auf den Tisch.

00:09:28: Sabine und Frank waren darin als Erben eingesetzt.

00:09:31: Sabine beantragte anschließend einen Erbschein und bei der Prüfung sind beim Nachlassgericht Zweifel über die Testierfähigkeit entstanden.

00:09:39: Aber was bedeutet das eigentlich genau?

00:09:42: Wann ist ein Mensch testierfähig, wann nicht mehr Sascha?

00:09:45: Also Testierfähigkeit bedeutet zunächst einmal, die Fähigkeit überhaupt wirksam ein Testament errichten, ändern oder wiederrufen zu können.

00:09:55: Und jemand ist nicht testierfägig wenn er wegen einer krankhaften Störungen, seine Geistestätigkeit wegen geisteschwäche oder wegen einer Bewusstseinstörung nicht mehr in der Lage ist die Bedeutung seiner eigenen Erklärung zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln.

00:10:12: Es geht also nicht einfach nur darum ob jemand krank, alt, vergesslich oder betreuungsbedürftig ist.

00:10:21: Entscheidend ist vielmehr ganz konkret versteht dieser Mensch, dass er gerade darüber bestimmt was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschieht.

00:10:29: Versteht er die Tragweiter seiner Entscheidung und kann ja seinen Wählen noch frei danach bilden?

00:10:34: Und genau daran hatte das Nachlassgericht im Zweifel.

00:10:38: Genau!

00:10:39: Und Victoria kannst du uns da vielleicht einmal mitnehmen wie kommt das Nachlasgericht ganz praktisch auf?

00:10:45: Zweifeln an der Testierfähigkeit?

00:10:47: Ja, wie der konkrete erste Hinweis auf die mögliche Testierunfähigkeit beim Nachlassgericht entstanden ist ergibt sich aus der veröffentlichten Entscheidung nicht.

00:10:57: Aber aus der Praxis kann ich sagen wenn ein Erdblasser unter Betreuung stand dann zieht das Nachlass Gericht regelmäßig auch den Betreuungsakt dabei und in dieser befinden sich auch die medizinischen Unterlagen und ärztlichen Einschätzung die erhebliche Zweifel an Karlstestierfähigkeit begründen konnten.

00:11:16: Und mit der Frage der Testierfähigkeit musste sich das Oberlandsgericht Zelle im Hinblick auf den vierten Mai, also den Tag an dem das Testament errichtet wurde.

00:11:28: Genau und das war besonders schwierig weil Karl zu diesem Zeitpunkt längst verstorben war.

00:11:32: Das Gericht konnte ihn nicht mehr untersuchen lassen.

00:11:36: Es musste Jahre später aus Krankenunterlagen, ärztlichen Einschätzungen Zeugenaussagen und einem psychiatrischen Gutachten rekonstruieren, wie Karls geistiger Zustand an diesem ganz konkreten Tag gewesen ist.

00:11:50: Bevor wir uns die Entscheidung des Oberlandsgerichts aber anschauen, noch eine Frage bezüglich das Vermärks der Notarin im Testament.

00:11:58: Bei einem notariellen Testament soll der Notar seine Wahrnehmung zur erforderlichen Geschäftsfähigkeit des Erblasses in der Niederschrift festhalten.

00:12:06: Hat er Zweifel daran?

00:12:08: sollen auch diese vermerkt werden und ist er überzeugt dass die erforderliche Geschäftsfähigkeit fehlt?

00:12:14: Soll er die Beurkundung ablehnen?

00:12:16: In unserem Fall hat Die Notarin aber gerade festgehalten, dass sie sich durch ein Gespräch mit Karl von seiner Testierfähigkeit überzeugt habe.

00:12:26: Wie kann es dann sein, das Das Nachlassgericht Jahre später Sabines Erbscheinsantrag ablehnt?

00:12:32: Weil die Einschätzung der Notarin das Nachlass Gericht nicht bindet!

00:12:36: Die Notarin hält fest welchen Eindruck Sie im Zeitpunkt der Beurkundung von Karl gewonnen hat.

00:12:42: Das ist natürlich ein wichtiges Indiz Aber damit ist die Frage der Testierfähigkeit nicht endgültig entschieden.

00:12:48: Wenn später ein Erbschein beantragt wird und Zweifel daran bestehen, ob der Erblasser bei der Errichtung des Testament tatsächlich testierfähig war – muss das Nachlassgericht diese Frage selbst prüfen?

00:13:00: Denn

00:13:00: ein Erbelschein darf es nur erteilen wenn er überzeugt ist!

00:13:05: Deshalb durfte und musste auch das Nachlasgericht die anderen Erkenntnisse berücksichtigen.

00:13:10: Die medizinischen Unterlagen, kaltes Krankheitsverlauf… und später die fachärztlichen Einschätzungen.

00:13:15: Das nutterliche Testament hat also besonderes Gewicht, aber der vermerkende Notarin macht die Testierfähigkeit nicht

00:13:22: unangreifbar.".

00:13:24: Ich finde das immer wieder erstaunlich und erleichtern auch zugleich, denn selbst wenn jemand in einer schwierigen gesundheitlichen Situation etwas erklärt was er bei klarem und freien Willen vielleicht niemals erklärt hätte muss es nicht einfach für immer Bestand haben.

00:13:41: Wenn Zweifel bestehen wird später noch einmal genau hingeschaut ob das wirklich der eigene letzte Wille war.

00:13:49: Nun also auf der einen Seite dieses notarielle Testament, in dem die Notarin festgehalten hat, dass sie sich von Karlstestierfähigkeit überzeugt habe.

00:13:58: Auf der anderen Seite stehen aber all die Dinge, die wir gerade aus seiner Geschichte

00:14:02: kennen.".

00:14:03: Der schwere Schlaganfall, die Verwirrtheit, die gerontopsychiatrische Station, verschiedene ärztliche Stellungnahmen und wenige Monate später ein Richter der Karl nach persönlicher Anhörung für völlig außerstande hielt seine eigenen Angelegenheiten zu regeln.

00:14:19: Wie hat das Oberlandesgericht das am Ende bewertet?

00:14:23: Ja um das beurteilen zu können musste das Oberlandsgericht im Grunde eine kleine Zeitreise machen Denn entscheidend war ja nicht, wie es Karl irgendwann später ging.

00:14:33: Sondern ganz konkret – Wie war sein geistiger Zustand am vierten Mai zwei-tausendfünf als dieses Testament errichtet wurde?

00:14:41: Dafür hat sich das Gericht angeschaut was Ärzte und andere Fachleute rund um diesen Zeitraum herum über Karl festgestellt und dokumentiert hatten!

00:14:51: Die erste Einschätzung stand sogar aus der Zeit unmittelbar nach Karls Schlaganfall.

00:14:56: Am vierten Januar zweitausend fünf Also gerade mal vier Monate vor dem Testament, wurde Karl von zwei Fachärzten untersucht.

00:15:04: Einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und einem Facharz wie Neurology.

00:15:09: Und deren Befund war ziemlich deutlich!

00:15:12: Sie diagnostizierten bei Karl ein ausgeprägtes hyrnorganisches Psychosendrom mit Kurzzeitgedächtnisstörungen.

00:15:21: Sein Kurzzeitgedechnis war erheblich gestört – er war weder zu Ort noch zu Zeit, noch zur konkreten Situation orientiert.

00:15:30: Karl konnte bei dieser Untersuchung nicht einmal angeben, dass er sich überhaupt in einem Krankenhaus

00:15:36: befand.".

00:15:37: Das stimmt!

00:15:38: Die Ärzte kamen zu dem Ergebnis, das Karl aufgrund dieses Zustands nicht in der Lage war für sich und seine Gesundheit zu sorgen.

00:15:46: Er konnte seine eigene Erkrankungen und die Notwendigkeit weiterer medizinischer Behandlung nicht ausreichend erfassen oder nach dieser Einsicht handeln.

00:15:55: Genau deshalb hielten sie damals auch die Einrichtung eine Betreuung für erforderlich.

00:16:00: Das war aber Anfang Januar, das Testament wurde erst Anfang Mai errichtet und in vier Monaten kann sich der Zustand natürlich auch verändern.

00:16:09: Richtig!

00:16:09: Und deshalb ist die nächste medizinische Einschätzung auch ganz interessant.

00:16:13: Ende November zwei tausendfünf also diesmal ungefähr ja ein halbes Jahr nach den Testament wurde Karl erneut psychiatrisch begudachtet.

00:16:21: Damals ging es darum, ob seine Betreuung weiterhin notwendig war.

00:16:25: Und auch dieser Facharzt beschrieb bei Karl noch immer ein deutlich ausgeprägtes, hörenorganisches Psychosyndrom.

00:16:32: Hinzu kamen erhebliche Gedächtnisstörungen sowie ein deutlich reduziertes Auffassungs- und Urteilsvermögen.

00:16:41: Seine Einschätzung war deshalb eindeutig – die Betreukung musste im bisherigen Umfang fortgeführt

00:16:46: werden.".

00:16:47: Die ersten beiden Gutachten sollten ja vor allem klären, ob Karl einen Betreuer brauchte bzw.

00:16:53: ob diese Betreuung verlängert werden musste.

00:16:55: Parallel dazu gab es aber noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren.

00:17:00: Dort wurde unter anderem wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue gegen Berufsbetreuer und weitere Beteiligte ermittelt – auch Sabine und Frank gerieten dabei in den Fokus.

00:17:11: Und im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurde erstmals einen Gutachten eingeholt, das sich ganz gezielt mit der Frage beschäftigte die uns hier eigentlich interessiert.

00:17:20: Also war Karl am vierten Mai zwei tausendfünf testierfähig?

00:17:25: Kannst du uns erzählen zu welchem Ergebnis dieses Gutachten gelangte?

00:17:29: Der vor der Staatsanwaltschaft beauftragte sicherter Wertete die bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen und insbesondere auch die Dokumentation des Pflegepersonals aus Und sein Ergebnis war ausgesprochen deutlich.

00:17:42: Das seiner Einschätzung war aus geschlossen, dass Karl damals überhaupt ausreichend verstanden hatte das er ein Testament errichtete welchen Inhalt dieses Testament hatte und welche persönlichen und wirtschaftlichen Folgen seine Entscheidung haben würde.

00:17:59: Er ging also davon aus dass Karl am vierten Mai zwei tausend fünf nicht testierfähig war.

00:18:05: Als er Jahre später vor dem Landgericht Hannover, also in erster Instanz, sein Gutachten erläutern sollte, hat er seine Einschätzung noch einmal sehr klar bestätigt.

00:18:14: Er sagte weiterhin die Testierfähigkeit habe definitiv nicht bestanden und dabei hatte auch berücksichtigt dass Karls Zustand offenbar schwanken konnte.

00:18:25: es gab also bessere und schlechtere Phasen.

00:18:28: Trotzdem kam er nach Auswertung des gesamten Verlaufs zu dem Ergebnis, dass auch kein sogenannte Lichter-Moment vorgelegen habe, in dem Karl plötzlich doch testierfähig gewesen wäre.

00:18:40: Es spricht also viel dafür das Karl am vierten Mai im Jahr war nicht testierfähig.

00:18:46: Und zusätzlich zu all diesen ärztlichen Einschätzungen, hatte auch das Landgericht Hannover selbst noch einen Sachverständigenbeauftragt.

00:18:53: Genau!

00:18:53: Das Landgerichts Hannover hatte ein Facharzt für Psychiatrie- und Psychotherapie mit der Frage beauftragt ob Karl am vierten Mai zwei tausendfünf testierfähig war.

00:19:03: Und diese Sachverständige hat die Frage ziemlich eindeutig mit Nein beantwortet.

00:19:08: er kam sowohl in seinem Ausgangsgutachten als auch später noch einmal in einem Ergänzungs-Gutachten zu dem Ergebnis, dass Karl zu diesem Zeitpunkt also am vierten Mai, zwei Tausendfünf nicht testierfähig war.

00:19:21: Und woran hat er das festgemacht?

00:19:23: Vor allem an den schweren Folgen der Schlaganfalls.

00:19:26: Bei Karl waren über längere Zeit erhebliche Störungen dokumentiert – er war desorientiert!

00:19:32: Sein Gedächtnis war stark beeinträchtigt.

00:19:35: Es gab Weglauftendenzen erkotete und näßte sich ein, hatte deutliche Sprachstörungen.

00:19:42: Der gerichtlich bestellte Sachverständige sah darin die Folgen eines schweren Hirnorganischen Psychosyndroms – also nicht bloß eine gewisse Vergesslichkeit oder gelegentliche Verwirrtheit sondern eine erhebliche krankhafte Störung seiner geistigen

00:20:00: Fähigkeiten.".

00:20:02: Durch diese schweren Beeinträchtigungen war Karl aus seiner Sicht nicht mehr in der Lage, seinen Willen auf normale Art und Weise frei zu bilden und nach vernünftigen Erwägungen auszurichten.

00:20:15: Und später als er gerichtlich bestellte Sachverständige vor Gericht mündlich angehört wurde hat er an seine Einschätzung festgehalten – er hat das Ganze auch recht anschaulich erklärt!

00:20:25: Auf den Aufnahmen nach Karls Schlaganfall war zu erkennen, dass eine der Arterien die seinen Gehirn versorgen dauerhaft verschlossen war.

00:20:35: Dadurch war Hirngwebe geschädigt worden und der Sachverständige hielt es für ausgeschlossen das verbliebene gesunde Hirngwäbe in den wenigen Monaten zwischen dem Schlagan fall also Ende Dezember zwei tausend vier und im Testament Anfang Mai plötzlich sämtliche Funktionen des zerstörten Bereis übernommen haben könnte.

00:20:59: Für ihn passte vielmehr das gesamte Krankheitsbild zusammen, die schweren Störungen traten nicht nur einmal kurz auf sondern zeigten eine hohe Kontinuität.

00:21:11: Sein Ergebnis blieb deshalb auch nach der müdlichen Anhörung ganz klar und deutlich.

00:21:16: Karl war am vierten Mai zwei tausendfünf nicht testierfähig.

00:21:20: Okay wir halten fest Das Testament ist bereits aus diesem Grund nicht dick, aber das Gericht hat sich noch mit einem zweiten Punkt beschäftigt und der ist fast genauso interessant.

00:21:31: Denn das Testament war nach Auffassung des Oberlandesgerichts Sittenwidrig und auch aus diesem Gründe nicht

00:21:37: dick.".

00:21:38: So ist es!

00:21:39: Maßstab für die Frage der Sittenwichtigkeit ist folgender – liegt ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig ungerecht Denkenden vor?

00:21:47: Und dabei kommt es nicht nur darauf an Was in einem Testament steht?

00:21:52: Sittenwiedigkeit kann sich auch daraus ergeben, wie und unter welchen Umständen dieses Testament zustande gekommen ist.

00:22:00: Es sollen nicht aus fremder Bedrängnis in sittenwidriger Weise Vorteile gezogen werden.

00:22:06: Das Gericht schaut sich also die Gesamtsituation im Zeitpunkt der Testaments Errichtung an Und im konkreten Fall gab es eine ganze Reihe von Anhaltspunkten, wonach Sabine ihre besondere Vertrauenstellung und ihren persönlichen Einfluss auf den hilfsbedürftigen und leicht beeinflussbaren Kahl dazu benutzte, auf eine letztwillige Verfügung zu Ihren eigenen Gunsten und zu Gunsten von Frank hinzuwirken.

00:22:34: Dann gehen wir die einmal durch – der erste Punkt betrifft schon die Entstehung dieses Testaments.

00:22:40: Genau!

00:22:40: Es war eine Misabine, die die Notaren beauftragte.

00:22:44: Und diese Notaren war ihr persönlich bekannt und vertraut.

00:22:49: Sabine erklärte später auch vor Gericht, dass sie den Notaren vorher mitgeteilt hatte worum es bei dem Termin gehen sollte – und insbesondere, dass Sie selbst und Frank als Erben eingesetzt werden sollten.

00:23:02: Sie war dann auch bei der Testamentserrichtung im Wohnstift anwesend was auch R.A.

00:23:07: typisch ist

00:23:08: Wobei wir da sagen müssen, dass es kein gesetzliches Verbot gibt.

00:23:12: Dass bei einem notariellen Testament noch jemand im Raum ist.

00:23:16: Aber wenn ausgerechnet die Person dabei ist, die anschließend die Hälfte des Vermögens erben soll, ist das natürlich ein Umstand, bei dem man sehr genau hinschauen muss?

00:23:26: Also kam die Notarin nicht einfach aufgrund eines Kontakts mit Karl zu ihm, sondern Sabine hat das Ganze in die Wege geleitet ...

00:23:34: So ist es!

00:23:35: Und besonders bemerkenswert ist eine weitere Aussage von Sabine.

00:23:39: Als sie gefragt wurde, warum man ein notarieles Testament gewählt hatte, erklärte sie er sinngemäß Sie habe gedacht das gebe mehr Sicherheit in Sachen Testierfähigkeit.

00:23:50: Das heißt ihr war schon damals bewusst dass Karls geistiger Zustand möglicherweise problematisch sein könnte?

00:23:57: So hat es jedenfalls als Gericht gewertet.

00:24:00: Sabine war Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin.

00:24:03: Das Gericht ging deshalb davon aus, dass ihr die Problematik der Testierfähigkeit durchaus bewusst war und dass sie sich von der notariellen Form gerade versprach spätere Zweifel daran möglichst auszuräumen.

00:24:17: Und dann kommt noch hinzu das Sabine nach ihrer eigenen Aussage wusste, dass Karl aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen wohl kein eigenes handschriftliches Testament mehr hätte errichten können.

00:24:32: War dieses notarelle Testament einmal unterschrieben, war es für Karl praktisch sehr schwer daran später ohne in Anspruchnahme fremder Hilfe noch etwas zu ändern.

00:24:43: Wichtig ist auch in diesem Zusammenhang zu erwähnen dass die notarielle Form des Testaments Sabine grundsätzlich die Möglichkeit verschafft nach dem Tod von Karl ohne weiteres also ohne weitere Nachweise auf dessen Vermögen zuzugreifen.

00:25:00: und übrigens Und das ist auch ein nicht unerhebliches Indiz, hat Sabine den Betreuungsgericht nie gesagt, dass sie inzwischen selbst als Erbin in seinem Testament stand.

00:25:11: Denn hätte sie dem Betreuingsgericht davon erzählt, wäre der mögliche Interessenkonflikt ein Thema geworden?

00:25:17: Als Betreuerin musste Sabine Karlsvermögen ja zu seinem Wohl verwalten und für eine bestmögliche Versorgung einsetzen.

00:25:25: Als zukünftige Erbin hatte sie aber gleichzeitig ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, dass von diesem Vermögen bis zu seinem Toten möglichst viel übrig blieb.

00:25:35: Hätte das Betreuungsgericht vom Testament gewusst hätte es prüfen können ob Savine unter diesen Umständen überhaupt noch als Betreuerin geeignet

00:25:44: war.".

00:25:45: Das ist auch aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Punkt und auch der Zeitpunkt des Testaments war für dieses Gericht auffällig.

00:25:52: Karl war am vierten Mai erst seit wenigen Wochen in diesem Wohnstift.

00:25:57: Er hatte gerade eine massive Veränderung seines gesamten Lebens hinter sich, Schlaganfall, verschiedene Krankenhäuser anschließend die gerontopsychiatrische Pflegestation.

00:26:07: aus den Aussagen der Ärzte ergab sich außerdem dass Karl in dieser Anfangszeit unbedingt wieder nach Hause wollte.

00:26:15: er war unruhig seine Medikation musste angepasst werden und zwischen April und Juni wurde er mehrfach wegen einer Verstechterung seines allgemeinen Zustands wieder ins Krankenhaus gebracht.

00:26:28: Genau in diese Phase fällt das Testament,

00:26:31: dass obwohl kein besonderer Grund erkennbar war warum ausgerechnet zu diesem frühen Zeitpunkt unbedingt ein Testament errichtet werden musste man hätte einfach warten können bis sich Karls Zustand stabilisiert.

00:26:44: Ja und was in diesem Zusammenhang auch auffällig ist Sabine holte vorher keinen ärztlichen Rat dazu ein ob Carl überhaupt testierfähig Und ob man angesichts seinen Schlaganfalls, der Medikamente und seiner völlig neuen Lebenssituation nicht besser hätte noch warten sollen.

00:27:01: Dabei wäre das ohne weiteres möglich gewesen.

00:27:03: Karl lebte schließlich auf einer gerontopsychiatrischen Station und hatte regelmäßig Kontakt zu Ärzten.

00:27:09: Also eine ganze Reihe von Indizien die Gegensabine sprechen.

00:27:13: aber dann haben wir ja noch Frank denn auch der ist im Testament zur Hälfte als Erber eingesetzt.

00:27:20: Genau und auch diesen Kontakt hatte Sabine hergestellt.

00:27:22: Und zwar sogar sehr früh, bereits zu einer Zeit als Karl noch in der Reaklinik war.

00:27:28: Frank übernahm später Einkäufe, Besorgungen, Spaziergänge oder Begleitungen und erhielt dafür Geld aus Kailts Vermögen.

00:27:37: Und diese Abrechnungen fand das Gericht ebenfalls auffällig.

00:27:40: Teilweise war kaum nachvollziehbar welche konkrete Tätigkeit für welchen Betrag erbracht worden war – weder Frank nor Sabine konnten das später überzeugend erklären.

00:27:51: Das Gericht hatte bei der Anhörung sogar den Eindruck, dass diese einzelnen Rechnungsbeträge für beide kaum eine Rolle spielten – jedenfalls verglichen mit dem erheblichen Nachlass, den sie erwarteten.

00:28:04: und auch gegenüber dem Betronsgericht tauchte Frank praktisch nicht auf, obwohl Sabine ihre eigene Tätigkeit ansonsten äußerst detailliert.

00:28:16: Sabine hat also weder das Testament offengelegt noch wirklich transparent gemacht, welche Rolle Frank in Karls Leben spielte.

00:28:26: Genau und nach Karlstod ging es dann wirklich sehr schnell.

00:28:29: Sabine und Frank gingen gemeinsam zur Bank und teilten Guthaben von Karl untereinander auf – auch Wertpapiere wurden verteilt!

00:28:37: Ein Erbschein beantragten sie zunächst gar nicht, es lag ja ein notärelles Testament vor….

00:28:42: Erst als eine andere Bank die Auszahlung trotz des notariellen Testaments verweigerte, wurde ein Erbscheinsverfahren eingeleitet.

00:28:49: Und das Betreuungsgericht erfuhr auch nach Kahlstote lange nichts von Sabines eigener Erbenstellung.

00:28:56: Gleichzeitig kam sie der Aufforderung, eine Schlussrechnung über die Betreuung vorzulegen zunächst nicht nach – es wohnen deswegen sogar Zwangsgelder gegen Sie festgesetzt!

00:29:06: Ein weiterer Punkt finde ich ganz interessant.

00:29:09: Sabine und Frank haben immer gesagt, dass sie zu Karl eine besonders enge persönliche Beziehung hatten.

00:29:16: Bei Sabine begann der Kontakt zu Karl in einer extrem schwierigen Phase seines Lebens.

00:29:22: Als sie ihn zum ersten Mal traf lag er nach seinem schweren Schlaganfall noch im Krankenhaus Und war sogar an den Armen fixiert.

00:29:30: Sabine berichtete, Karl habe ihr schon bei diesem ersten Treffen gesagt.

00:29:35: Er vertraue ihr ganz tief.

00:29:37: Sie selbst verstand das als Zeichen dafür dass zwischen ihnen sofort eine besonders gute Beziehung entstanden war.

00:29:44: Das Oberlandesgericht hat das aber ganz anders gesehen.

00:29:47: warum?

00:29:48: Das Oberlandsgericht sagt dem Grunde wenn ein schwer kranker hilfloser und weitgehend vereinsamter Mann einer bis dahin völlig fremden Person schon beim ersten Kontakt erklärt, er vertraue ihr zutiefst.

00:30:03: Dann muss man sich die Frage stellen ob das wirklich Ausdruck einer gewachsenden persönlichen Bindung ist?

00:30:10: Das Oberlandesgericht sei darin vielmehr ein Zeichen dafür wie einsam hilflos und abhängig Karl in dieser Situation war Und genau diese Situation habe Sabine letztlich zu ihrem eigenen Vorteil und zum Vorteil von Frank ausgenutzt.

00:30:27: und bei Frank soll sich in kürzester Zeit ebenfalls eine Freundschaft entwickelt haben.

00:30:32: Das behauptete er jedenfalls, nur konnte er später kaum konkret erklären wie diese angeblich enge Freundschaft innerhalb der kurzen Zeit bis zum vierten Mai überhaupt entstanden sein sollte.

00:30:44: Seine Dienstleistungen für Karl wurden bezahlt.

00:30:47: auch das passte für das Gericht nicht ohne weiteres zu der Darstellung einer besonders engen rein freundschaftlichen Beziehung.

00:30:55: Und das Gericht berücksichtigte noch etwas anderes.

00:30:57: Frank war auch in anderen Fällen von Personen, die er nach eigener Aussage nicht näher kannte, testamentarisch als Erbe eingesetzt worden – Karl scheint also kein Einzelfall gewesen zu

00:31:08: sein.".

00:31:09: Wenn man all diese Punkte zusammennimmt, war es also nicht ein einzelner Umstand der das Testament Zittenwidrig gemacht hat, dass Oberlandsgericht alles zusammen betrachtet Karls schwere Erkrankungen, seine Hilflosigkeit und Vereinsamung.

00:31:24: Seine Abhängigkeit von Sabine den sehr frühen Zeitpunkt des Testaments.

00:31:29: Sabines Organisationen des Notartermins ihre eigene Begünstigung die fehlende ärztliche Absicherung Die Einbindung Franks und schließlich den Umgang mit dem Vermögen nach Karlstorch.

00:31:43: Aus dieser Gesamtschau kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass Sabine ihre besondere Stellung als Berufsbetreuerin gegenüber einem auf fremde Hilfe angewiesenen Menschen zu ihrem eigenen Vorteil und zum Vorteil Franks ausgenutzt hatte.

00:31:58: Das Testament war deshalb Sittenwidrig-und nicht

00:32:00: dick.".

00:32:01: So ist es!

00:32:02: Und jetzt stellen Sie wahrscheinlich viele die Frage – wenn Sabine und Frank nicht erben?

00:32:06: Wer bekommt dann Karls

00:32:07: Nachlass?!

00:32:08: Zunächst einmal ist genau die Aufgabe des Nachlasspflegers zu versuchen, mögliche gesetzliche Erben ausfindigzumachen.

00:32:16: Karl hatte keine Ehefrau, keine Kinder und offenbar auch sonst keine Angehörigen.

00:32:21: Sabine und Frank kommen als Erben auch nicht in Betracht.

00:32:25: Sollte sich trotz weiterer Ermittlungen das Nachlass Pflegers keine Erben finden lassen greift am Ende die gesetzlichen Auffanglösung – Das sogenannte Erbrech der Staates!

00:32:36: Und in diesem Fall würde nach den gesetzlichen Regeln das Land Niedersachsen erben.

00:32:41: Ja, bevor wir den Fall abschließen gibt es noch einen wichtigen Hinweis – die Auffassung des Oberlandsgerichts Zelle ist nicht unumstritten!

00:32:50: Warum Sascha?

00:32:52: Ein wesentlicher Einwand gegen die Sittenwitrigkeit ist die Testierfreiheit.

00:32:57: Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, wem er sein Vermögen nach seinem Tod hinterlassen möchte und diese Freiheit umfasst eben auch Entscheidungen die andere ungewöhnlich, unvernünftig oder vielleicht sogar ungerecht finden.

00:33:12: Deshalb wird teilweise davor gewarnt mit dem Begriff der Sittenwiedrigkeit zu schnell in diese Freiheit einzugreifen – ein Gericht soll schließlich nicht im Nachhinein entscheiden wer aus seiner Sicht, der in Anführungszeichen richtige Erbe gewesen wäre.

00:33:28: Das Oberlandesgericht Zelle sieht die Grenze aber dort wo es gar nicht mehr nur um eine ungewöhnliche Entscheidungen des Erblassers geht, sondern wo eine besondere Vertrauens- und Abhängigkeitssituation gezielt ausgenutzt wird um auf seinen letzten Willen Einfluss zu nehmen.

00:33:45: Und an dieser Auffassung hält das Oberlandesgericht Zelle auch fest – der in einer neuerigen Entscheidung aus dem Jahr zwanzivierundzwanzig hat derselbe Senat ausdrücklich noch einmal bestätigt dass ein Testament unter solchen Umständen Sittenwidrig sein kann.

00:34:01: Auch dort ging es um eine ältere kranke und alleinstehende Erblasserin, die kurz nach Bestellung einer Berufsbetreuerin zugunsten dieser Betreuerinnen testiert hatte.

00:34:10: Und wir finden diese Linie überzeugend!

00:34:13: Gerade die Testierfreiheit setzt aus unserer Sicht voraus, dass die Entscheidung tatsächlich freizustande gekommen ist – wenn eine besondere Hilflosigkeit, Abhängigkeit und Vertrauenstellung gezielt zum eigenen Vorteil ausgenutzt wird, spricht viel dafür, diese Freiheit auch rechtlich zu schützen.

00:34:33: Dazu gäbe es noch einige weitere juristische Argumente, die alle aufzumachen würde an dieser Stelle aber den Rahmen sprengen.

00:34:40: Das stimmt schon in der Vorbereitung hat das eigentlich den Rahmen gesprengt.

00:34:45: über wie diskutiert haben?

00:34:47: Ja wir haben sehr lange diskutiert tatsächlich!

00:34:50: Eine weitere Sache müssen wir an dieser stelle aber auch noch ergänzen weil sich die Rechtslage inzwischen verändert hat.

00:34:57: unser Testament stammt ja aus dem Jahr.

00:35:00: Damals gab es noch keine Vorschrift, die Berufsbetreuer ausdrücklich untersagt hätte, testamentärische Zuwendung ihrer Betreuten anzunehmen.

00:35:09: Das ist heute aber anders – seit dem ersten Januar-Zw.A.

00:35:14: gilt Paragraf dreißig des Betreuungsorganisationsgesetzes und Absatz eins sagt ausdrücklich ein beruflicher Betreuer darf von seinen Betreutern grundsätzlich kein Geld und keine Geldwertenleistungen annehmen Und das gilt ausdrücklich auch für Zuwendungen durch Testament.

00:35:32: Wichtig ist aber diese Regelung betrifft... Wirklich nur berufliche Betreuer.

00:35:37: Für einen ehrenamtlichen Betreurer gilt diese Regelung nicht in gleicher Weise und auch bei Berufsbetreuern gibt es keine völlig starre Regelungen.

00:35:46: nach Absatz drei kann das Betreuungsgericht auf Antrag des Betreuers im Einzelfall nämlich eine Ausnahme zulassen, wenn der Schutz des Betreueten demnich entgegen steht.

00:35:56: für Karl hilft uns diese Vorschrift aber unmittelbar nicht weiter.

00:36:00: als sein Testament zweitausendfünf errichtet wurde gab es eben Paragraf dreißig des Betreuungsorganisationsgesetzes noch gar nicht.

00:36:09: Und dabei ist auch ganz wichtig, Paragraph Dreißig.

00:36:12: das Betreuungsoganisationsgesetz entscheidet nicht darüber ob jemand testierfähig ist und er macht ein Testament zugunsten eines Berufsbetreues auch nicht automatisch unwirksam.

00:36:22: Das sind zwei unterschiedliche Ebenen.

00:36:24: Die Testierfähigkeit betrifft die Frage Konnte der Erblasser überhaupt wirksam einen freien letzten Willen bilden?

00:36:31: Und §.

00:36:31: III des Betreuungsorganisationsgesetzes setzt dagegen an einer anderen Stelle an, die Vorschrift richtet sich an den beruflichen Betreuer und sagt ihm grundsätzlich eine solche Zuwendung darfst du nicht annehmen.

00:36:44: Das bedeutet ein Testament kann zu nichts wirksam errichtet worden sein und dem Berufsbetreuer auch wirksam als Erben einsetzen.

00:36:52: Der Berufs-Betreuer darf die Erbschaft aber grundsätzlich nicht behalten wenn keine Ausnahme zugelassen worden ist.

00:36:59: Bei einer Erbeinsetzung kann er seiner beruflichen Verpflichtung deshalb insbesondere dadurch nachkommen, dass er die Erbschaft ausschlägt.

00:37:07: Paragraph III des Betreuungsorganisationsgesetzes ist also kein automatisches Unwirksamkeitsgesetz für das Testament sondern in erster Linie ein berufsrechtliches Annahmeverbot und genau das ist für unseren Fall wichtig!

00:37:22: Die Frage ob Kreis-Testament wegen fehlender Testierfähigkeit oder wegen Sittenwiedrigkeit nichtig war bleibt eine ganz andere als die heutige Frage, ob eine Berufsbetreuerin – eine ihr testamentarisch zugewandte Erbschaft überhaupt annehmen dürfte.

00:37:39: Und wenn ein beruflicher Betreuer eine solche Zuwendung trotzdem annimmt, obwohl das Betreuungsgericht keine Ausnahme zugelassen hat dann hat das durchaus erhebliche Folgen nur eben auf einer ganz anderen Ebene.

00:37:52: Denn wer beruflich Betreuungen führen möchte muss dafür registriert sein und eine Voraussetzung für diese Registrierung ist eben dass der Betreurer persönlich geeignet und zuverlässig ist.

00:38:04: Das Gesetz wird an dieser Stelle sogar ziemlich deutlich Ein Verstoß gegen das Annahmeverbot wird ausdrücklich als Einfall genannt, indem regelmäßig davon auszugehen ist, dass diese persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist.

00:38:20: Das kann letztlich dazu führen, dass die Registrierung als Berufsbetreuer widerrufen wird und wenn diese Registriering wegfällt muss der Betreuer auch aus den von ihm beruflich geführten Betreuungen entlassen

00:38:32: werden.".

00:38:35: Ja, ich finde den Fall ehrlich gesagt ziemlich bedrückend.

00:38:38: Gar nicht einmal wegen der dreihundertfünfzigtausend Euro sondern weil Karl nach seinem Schlaganfall in einer Situation war in der er auf andere Menschen angewiesen war.

00:38:49: Er musste darauf vertrauen können dass diejenigen die für ihn handeln wirklich seine Interessen im Blick haben.

00:38:56: und genau dieses Vertrauen ist ja eigentlich der Kern der Betreuung

00:39:01: Ja und deshalb ist die Entscheidung auch über diesen einzelnen Fall hinaus wichtig.

00:39:06: Wer als Betreuer eingesetzt wird, bekommt Zugang zu sehr persönlichen Bereichen eines Menschen – zu seiner Gesundheit, seinem Vermögen, manchmal zu fast seinem gesamten Leben.

00:39:18: Daraus entsteht eine besondere Verantwortung!

00:39:20: Und sobald eigene finanzielle Interessen dazukommen kann genau dieses Vertrauensverhältnis sehr schnell problematisch werden….

00:39:29: Ich habe mich bei der Vorbereitung aber auch kurz auf die andere Seite gestellt.

00:39:33: Wenn ein Mensch keine Familie hat und isoliert lebt, ist es da nicht verständlich, dass er seinen Vermögen lieber der Person gibt, die ihn in den letzten Jahren begleitet hat als das es am Ende der Staat bekommt?

00:39:47: Wo verläuft dafür dich die Grenze zwischen echtem Dank- und schleichender

00:39:52: Beeinflussung?".

00:39:54: Aufs juristischer Sicht ist das genau Daschspannungsfeld!

00:39:57: Die Zestierfreiheit ist ein hohes Gut.

00:39:59: Jeder darf sein Vermögen hinterlassen, wie man möchte – selbst wenn es unvernünftig wirkt.

00:40:05: Aber für mich persönlich hört diese Freiheit genau darauf wo ein Zustand der Verwirrung und Hilflosigkeit gezielt ausgenutzt wird.

00:40:15: Kai wusste in den Anhörungen ja nicht einmal Sabines Nachnamen.

00:40:18: Davon einem freien, unbeeinflussten Wählen zu sprechen hielt dich für gefährlich Schützt genau solche vulnerable

00:40:38: Menschen.

00:40:53: Und vielen Dank, dass ihr bei dieser Folge wieder dabei wart.

00:40:56: Wenn euch die Folge gefallen hat würden wir uns über eine fünf Sterne Bewertung

00:41:06: freuen!

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