Intime Fotos nach der Trennung: Muss der Ex sie löschen?

Shownotes

Was passiert mit intimen Fotos und Videos nach einer Trennung?

In dieser Folge besprechen wir eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Frage, die heute wahrscheinlich relevanter ist denn je: Kann ein ehemaliger Partner verpflichtet werden, intime Aufnahmen zu löschen, obwohl sie ursprünglich einvernehmlich entstanden sind und niemals veröffentlicht wurden?

Das erwartet euch:

  • Wie weit reicht die Einwilligung in intime Fotos und Videos?
  • Besteht die Einwilligung nach dem Ende einer Beziehung fort?
  • Ist bereits das bloße Behalten höchst intimer Aufnahmen rechtlich problematisch?
  • Wo verläuft die Grenze zwischen Nacktfoto und harmloser Urlaubserinnerung?
  • Wie lässt sich überprüfen, ob digitale Aufnahmen tatsächlich gelöscht wurden?

Quelle: BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015, Az.: VI ZR 271/14

Wir sprechen als Privatpersonen mit juristischem Hintergrund.

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Musik: Harald Bauch von der Heyde, big [arts]

Transkript anzeigen

00:00:00: Intime Fotos gehören für viele Beziehungen heute ganz selbstverständlich dazu.

00:00:05: Doch was passiert eigentlich mit diesen Aufnahmen, wenn die Beziehung endet?

00:00:08: Darf der Ex-Partner sie einfach behalten oder kann man verlangen dass sie gelöscht werden?

00:00:32: Willkommen zu hinter der Robe de Justiz Podcast!

00:00:35: Mein Name ist Sascha und ich bin Richter am Landgericht

00:00:37: Und mein Name ist Victoria, ich bin Rechtspflegerin.

00:00:40: Ich würde sagen wir starten mit dem Fall.

00:00:43: Marie und Christoph führten über einen längeren Zeitraum eine intime Liebesbeziehung.

00:00:47: Christoph ist von Beruf Fotograf.

00:00:50: Während ihrer gemeinsamen Zeit entstanden zahlreiche Fotos und Videos von Marie.

00:00:55: Ein Teil dieser Aufnahmen wurde von Christoph selbst angefertigt, ein anderer Teil stand von Marie selbst – sie hatte intime Bilder von sich aufgenommen und sie Christoph in digitaler Form zugeschickt.

00:01:06: Die Aufnahmen waren ganz unterschiedlich.

00:01:09: Einige zeigten Marie bei ganz alltäglichen Situationen ohne jeden intimem Bezug.

00:01:14: Viele andere waren dagegen höchst privat.

00:01:17: Marie ist darauf unbekleidet oder nur teilweise bekleidet zu sehen, teilweise trägt sie lediglich Unterwäsche.

00:01:24: Außerdem gibt es Fotos und Filmaufnahmen die Sie unmittelbar vor-, während- oder nach dem Geschlechtsverkehr mit Christoph zeigen.

00:01:31: Irgendwann endet die Beziehung der beiden – Die Trennung verläuft nicht einvernehmlich!

00:01:38: Für Marie stellt sich nun die Frage, was mit all den Bildern und Videos passieren soll, die während der Beziehung entstanden sind.

00:01:45: Sie möchte nicht, dass ihr ehemaliger Partner diese Aufnahmen weiterhin besitzt.

00:01:49: Zunächst erreicht sie vor Gericht, das Christoph die Fotos und Videos weder veröffentlichen noch an andere Personen weitergeben darf – darüber besteht am Ende auch kein Streit

00:01:58: mehr.".

00:01:59: Christoph erkennt diesen Anspruch an und wird rechtskräftig dazu verurteilt, die Aufnahmen ohne Marys Einwilligung weder dritten zugänglich zu machen noch öffentlich zu verbreiten.

00:02:09: Marie geht es allerdings nicht weit genug – sie ist der Auffassung, dass es nicht ausreiche wenn Christoph die Aufnahme lediglich für sich behält.

00:02:17: Sie verlangt vielmehr das sämtliche Fotos und Videos, die sie zeigen und sich noch auf den Computern, Festplatten oder anderen elektronischen Speichermedien von Christoph befinden vollständig gelöscht

00:02:27: werden.".

00:02:28: Das Landgericht gibt ihn nur teilweise recht.

00:02:31: Es entscheidet, dass alle besonders intim Aufnahmen gelöscht werden müssen – das betrifft insbesondere Bilder und Videos auf denen Marie unbekleidet oder soweit entgleitet ist, dass sie im Teambereich zu sehen ist.

00:02:43: Ebenso müssen Aufnahmen gelöscht wurden, auf denen sie lediglich mit Unterwäsche bekleidet oder vor-, während- oder unmittelbar nach dem Geschlechtsverkehr zu sehen sind.

00:02:52: Soweit es dagegen um gewöhnliche Alltagsaufnahmen ohne Intimen Bezug geht, weiß das Gericht die Klage ab!

00:02:58: Mit diesem Ergebnis ist keine der beiden Seiten zufrieden.

00:03:02: Marie möchte erreichen, dass wirklich sämtliche Aufnahmen gelöscht werden.

00:03:06: Christoph hingegen hält selbst die teilweise Löschungsverpflichtung für unberechtigt und möchte überhaupt nichts löschen – deshalb legen beide Rechtsmittel ein.

00:03:14: Schließlich landet der Fall von dem Bundesgerichtshof nachdem das Oberlandesgericht beide Berufungen zurückgewiesen hat.

00:03:20: Dieser muss nun entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen nach dem Ende einer Liebesbeziehung ein Anspruch darauf besteht, dass intime Fotos und Videos nicht nur nicht veröffentlicht sondern vollständig gelöscht werden.

00:03:34: Ja, das war der Sachverhalt.

00:03:35: Wenn heute über intime Fotos nach einer Trennung berichtet wird, geht es häufig um sogenannte Revenge-Pornfälle – gemeint ist damit, dass ein Expartner intime Bilder oder Videos aus Rache oder zur Demütigung veröffentlicht oder an andere Personen verschickt.

00:03:51: Der eigentliche Rechtsverstoß liegt dort also darin, dass Dritte diese Aufnahmen zu sehen bekommen!

00:03:56: So war es hier aber gerade nicht.

00:03:58: Christoph hat die Bilder weder veröffentlicht noch behauptet, dies künftig tun zu wollen – er wollte die Aufnahmen lediglich behalten.

00:04:05: Damit rückte also eine ganz andere Frage in den Mittelpunkt.

00:04:09: Reicht es aus dass die Bilder nicht veröffentlich werden oder kann bereits der Umstand das ein ehemaliger Partner weiterhin über höchst intime Aufnahmen verfügt und sie jederzeit ansehen kann, Bevor man diese Frage beantworten kann, muss man sich aber zunächst anschauen wie diese Aufnahmen überhaupt entstanden sind.

00:04:31: Also die Bilder wurden ja nicht heimlich aufgenommen.

00:04:33: Christoph hatte Marie Weder heimlig fotografiert noch gegen ihren Willen gefilmt.

00:04:37: Vielmehr waren die Aufnahmen während der gemeinsamen Beziehung entstanden und zwar mit ihrem Einverständnis.

00:04:43: Teilweise hatte Christoph die Fotos und Videos angefertigt, teilweise hatte Marie sogar selbst intime Bilder von sich gemacht.

00:04:51: Das war auch gar nicht das Problem.

00:04:53: Die eigentliche Schwierigkeit lag an einer ganz anderen Stelle, denn nur weil jemand der Anfertigung eine Aufnahme zustimmt beantwortet es noch nicht automatisch alle weiteren Fragen.

00:05:03: Man muss nämlich unterscheiden zwischen der Einwilligung in die Aufnahme selbst dem späteren Besitz der Bilder und ihrer Veröffentlichung.

00:05:12: Und welche Bedeutung diese ursprüngliche Einwilligungen für den weiteren Besitzer aufnahmen hatte, war deshalb der eigentliche Knackpunkt der Entscheidung

00:05:21: von dieser Einwilligung im FAST, nur weil ich in eine Sache Einwillige bedeutet das ja nicht automatisch dass diese Einwilligungen einfach grenzenlos gilt.

00:05:30: Genau!

00:05:30: Eine Einwillighung muss übrigens auch nicht immer ausdrücklich erklärt werden.

00:05:33: sie kann sich auch aus dem Verhalten der Beteiligten und den Umständen des Einzelfalls ergeben.

00:05:38: genauso kann sie aber auch begrenzt sein.

00:05:40: Sie kann sich etwa nur auf einen bestimmten Zeck beziehen nur für einen bestimmte Zeitraum gelten oder nur unter bestimmten umständen erteilt werden.

00:05:48: Für die Frage der Reichweite der Einwilligung war hier der Gesamtkontext zu betrachten.

00:05:53: Die Aufnahmen waren ausschließlich im privaten Bereich entstanden, sie waren Teil einer intimen Liebesbeziehung, sollten gerade nicht veröffentlicht werden und dienten ausschließend den persönlichen Specken der beiden.

00:06:05: Außerdem waren sie unentgeltlich entstanden – also nicht etwa im Rahmen eines Fotoauftrags oder einer beruflichen Tätigkeit von

00:06:11: Christoph.".

00:06:12: All das spricht also dafür, dass die Aufnahmen allein Ausdruck der gemeinsamen privaten Beziehung waren.

00:06:19: Wenn die Einwilligung also nach ihrem Inhalt auf die gemeinsame Beziehungen zugeschnitten war stellt sich Die nächste Frage fast zwangsläufig Was passiert eigentlich wenn diese Beziehungsendet?

00:06:30: Marie wollte nicht mehr das Christoph die intimen Aufnahme besitzt.

00:06:34: sie machte also deutlich, dass Sie mit diesem Zustand für die Zukunft nicht mehr einverstanden ist.

00:06:40: Also, kann sich jemand von einer einmal erteilten Einwilligung später wieder lösen oder gilt sie ein Leben lang nur weil sie irgendwann einmal wirksam erteilt wurde?

00:06:51: Eine Einwilligung in intime Aufnahmen ist nicht automatisch für alle Zeiten bindend.

00:06:56: Das bedeutet allerdings nicht dass jede Einwilligkeit jederzeit beliebig widerrufen werden kann.

00:07:01: Entscheinen sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.

00:07:04: Wo die Zustimmung wie hier erkennbar Im Rahmen einer konkreten Liebesbeziehung erteilt, kann sich ihre rechtliche Bedeutung mit dem Ende dieser Beziehungen verändern.

00:07:15: Die ursprüngliche Einwilligung geht dann nicht zwangsläufig und begrenzt fort.

00:07:20: Vereinfacht gesagt, wer seinem Partner heute freiwillig ein intimes Bild schickt erklärt damit nicht automatisch dass dieser es für immer behalten darf.

00:07:29: Marie geht es ja um die Löschung der Bilder.

00:07:31: Worauf kann sich der Löschungsanspruch stützen?

00:07:34: Denn eine Vorschrift, in der ausdrücklich steht nach einer Trennung müssen intime Bilder gelöscht werden gibt es so ja nicht.

00:07:41: Hierfür müssen wir uns erst einmal angucken welches Recht konkret betroffen ist.

00:07:45: In derartig gelagerten Fällen gibt es zum Beispiel das sogenannte Recht am eigenen Bild also eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

00:07:52: Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst entscheiden können ob Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht oder öffentlich gezeigt werden.

00:08:00: Deshalb spielt dieses Recht zum Beispiel eine große Rolle, wenn Bilder ohne Zustimmung in Zeitungen im Fernsehen oder im Internet veröffentlicht werden.

00:08:10: Aber das spielte hier keine Rolle da Marie nicht befürchten musste dass Christoph die Bilder veröffentlicht und an Dritte weitergibt.

00:08:18: Das war ihm bereits untersagt.

00:08:20: Im konkreten Fall ging es vielmehr um das allgemeine Persönlichkeitsrecht Und das Allgemeine-Persönlichkes recht ist sozusagen Ja, das Dach unter dem sich viele einzelne Persönlichkeitsrechte befinden.

00:08:33: Dazu gehört eben auch das Recht am eigenen Bild!

00:08:35: Es schützt aber nicht nur davor dass Bilder veröffentlicht werden – er schütz den Menschen ganz allgemein in seiner Persönlichkeit und seiner privaten Lebensgestaltung.

00:08:44: Deshalb kann es auch Situationen erfassen, in denen es gar nicht um die Öffentlichkeit geht.

00:08:49: Anders gesagt, es geht dann nicht mehr nur um die Frage wer darf mein Bild sehen sondern um eine vorgelagerte Frage… Wer darf überhaupt über ein höchstpersönliches Bild von mir verfügen?

00:09:00: Das macht einen erheblichen Unterschied, denn wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch diese Entscheidung schützt geht es nicht nur um die Veröffentlichung von Bildern sondern unter Umständen schon um ihren weiteren Besitz.

00:09:12: Genau darum dreht sich der Fall

00:09:14: Und kannst du uns einmal erklären warum allein das behalten der Aufnahmen schon eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein soll?

00:09:20: Schließlich könnte man ja sagen Die Bilder bleiben auf der Festplatte, niemand bekommt sie zu sehen.

00:09:25: Wo liegt also der Eingriff?

00:09:27: Ja, so pauschal kann man das gar nicht sagen.

00:09:29: Entscheidend ist nämlich um welche Art von Aufnahmen es geht.

00:09:33: Denn nicht jedes Foto ist rechtlich gleich zu bewerten.

00:09:36: Je persönlicher und intimer die Bilder sind desto stärker verändert sich die rechtliche Bewertung.

00:09:41: Deshalb macht es einen erheblichen Unterschied ob es um ein gewöhnliches Urlaufsfoto oder um höchst intime Aufnahmen aus dem sexuellen Leben eines Menschen geht.

00:09:51: Der Gedanke dahinter ist eigentlich nachvollziehbar.

00:09:54: Wer solche Aufnahmen besitzt, hat die tatsächliche Kontrolle über sie.

00:09:58: Er kann sie jederzeit öffnen, ansehen, kopieren auf einen anderen Datenträger übertragen oder an mehreren Orten speichern und selbst wenn er all das niemals tun sollte entscheidet allein er darüber was mit diesen Bildern geschieht.

00:10:13: Die abgebildete Person hat darauf gar kein Einfluss mehr.

00:10:16: Und das Gericht beschreibt es mit einem Begriff der zunächst eine wenig sperrig klingt.

00:10:22: Er spricht von einer Herrschaftsmacht über das Abbild einer Person und gemeint ist damit keine Herrschaft über den Menschen selbst, gemeint es die Kontrolle über dessen höchstpersönliche Bildaufnahmen.

00:10:33: Wer diese Dateien besitzt entscheidet über ihre Existenz und ihren Verbleib.

00:10:38: Die andere Person muss darauf vertrauen dass mit ihnen verantwortungsvoll umgegangen wird ohne dass selbst überprüfen oder kontrollieren zu können.

00:10:45: Und genau deshalb sagt das Gericht je intimer die Aufnahmen sind Das so größer wird diese Herrschaftsmacht.

00:10:51: Denn bei gewöhnlichen Urlaubsbildern mag das noch anders zu bewerten sein, geht es hingegen um höchst persönliche Aufnahmen bekommt der bloße Besitz ein ganz anderes Gewicht.

00:11:01: Und wann sind Aufnahmen so intim dass ihr weitere besitzt dieses besondere rechtliche Gewicht bekommt?

00:11:06: Im vorliegenden Fall hat das Gericht daran keinen Zweifel.

00:11:09: die Fotos und Videos zeigen Marie nackt teilweise unbekleidet in Unterwäsche sowie Vor- während und nach dem Geschlechtsverkehr.

00:11:18: Damit ging es nicht einfach um private Erinnerungen aus einer Beziehung.

00:11:21: Die Aufnahmen betrafen die Intimsphäre von Marie und damit ihre sexuelle Selbstbestimmung.

00:11:26: Und zur sexuellen Selbstbestimmung gehört das Recht selbst zu entscheiden, wem man überhaupt Einblick in das eigene Sexualleben gewährt.

00:11:34: Und diese Entscheidung beschränkt sich nicht nur auf die Frage ob sondern auch wem?

00:11:39: In welcher Situation, in welcher Form und wie lange dieser Einblick gewährt wird.

00:11:45: Gerade der letzte Punkt ist hier entscheidend.

00:11:48: Wer sein Partner intime Aufnahmen anvertraut, trifft diese Entscheidung nicht zwangsläufig für alle Zukunft?

00:11:54: Dass man einem Menschen heute einen Einblick in diesen höchstpersönlichen Lebensbereich gewährt bedeutet nicht automatisch dass dieser Einblick zeitlich unbegrenzt bestehen soll.

00:12:03: Und genau deshalb genießt die Sexualität ein besonders weitreichenden rechtlichen Schutz – sie gehört zum Höchstpersonischen Lebensbereich eines Menschen und steht in besonderes enger Verbindung zu Menschenwürde!

00:12:15: Deshalb bewertet das Recht den Umgang mit solchen Aufnahmen anders als den umgang mit gewöhnlichen Fotos.

00:12:21: Je tiefer ein Bild in diesen unantastbaren Kernbereich der Persönlichkeit eingreift, desto stärker ist auch das Interesse der betroffenen Person selbst über diesen Einblick zu

00:12:30: bestimmen.".

00:12:31: So war ja die Auffassung des Bundesgerichtshofs.

00:12:35: Ein weiterer zentraler Gesichtspunkt ist der veränderte Beziehungskontext.

00:12:39: Während einer intakten Liebesbeziehung kann die gemeinsame Betrachtung oder Aufbewahrung in teamer Bilder Teil von Nähe, Vertrauen und gemeinsam gelebter Sexualität

00:12:49: sein.".

00:12:50: So ist es!

00:12:51: Nach dem Ende der Beziehungen verändert sich die Bedeutung derselben Bilder.

00:12:55: Der Bundesgerichtshof beschreibt sehr deutlich dass die ursprünglich freiwillige Entblösung nach einer Trennung als ja beschämend oder demütigend empfunden werden kann.

00:13:06: Die betroffene Person kann sich ausgeliefert und fremdbestimmt fühlen, wenn der frühere Partner weiterhin allein über die Aufnahmen verfügt.

00:13:15: Aus einem Bild das zuvor Ausdruck gegenseitiger Intimität war, kann nach der Trennung ein Mittel einseitiger Betrachtung werden.

00:13:26: Marie wird nach den Worten des Gerichts gewissermaßen vom handelnden Subjekt zum Objekt des früheren Partners.

00:13:33: Und genau deshalb ist es auch unerheblich, dass Christoph nie vorhatte die Bilder zu veröffentlichen oder an andere weiterzugeben?

00:13:41: Genau!

00:13:41: Die Persönlichkeitsrechtsverletzung lag nämlich nicht erst in einer möglichen Veröffentlichung – sie lag bereits darin, daß Christoph gegen den Willen von Marie die Verfügungsmacht über diese höchstpersönlichen Aufnahmen behielt.

00:13:55: mit anderen Worten Der Löschungsanspruch setzt bei derartig intimeren Bildern gerade nicht voraus, dass der Ex-Partner mit einer Veröffentlichung droht oder die Bilder bereits erbreitet hat.

00:14:07: Es reicht, dass er sie trotz des entgegenstehenden Willens der abgebildeten Person weiterhin besitzt und damit die Kontrolle über diese höchstpersönlichen Aufnahmen behält.

00:14:17: Genau darin hat das Gericht die fortdauernde Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts gesehen.

00:14:23: Hinzu kommt noch ein weiterer Gedanke, der heute wahrscheinlich sogar noch wichtiger ist als im Jahr twenty-fünfzehn.

00:14:29: Digitale Dateien lassen sich kaum vollständig von der Gefahr trennen, dass irgendwann auch andere Personen Zugriff darauf bekommen.

00:14:37: Fotos können weitergeleitet werden automatisch in einer Cloud landen auf ungesicherten Speichermedien liegen oder durch den Verlust eines Handys und Computers in fremde Hände gelangen.

00:14:48: So ist es!

00:14:49: Wer digitale Bilder besitzt kontrolliert eben nicht nur den gegenwärtigen Zustand.

00:14:54: Es besteht auch immer die Möglichkeit, dass sie ob jetzt bewusst oder unbewusst dritten zugänglich

00:15:00: werden.".

00:15:01: Im konkreten Fall kam noch hinzu das Christoph bereits vertrauliche E-Mails von Marie mit intimem Inhalt an die Firmadresse ihre späteren Ehemanns weitergeleitet hatte.

00:15:11: Dadurch bestand zumindest die Gefahr, dass auch unbeteiligte Dritte von diesen höchstpersönlichen Informationen Kenntnis erlangt.

00:15:17: Für die Entscheidung war es aber ja nicht ausschlaggebend!

00:15:20: Genau, der Löschungsanspruch hing nicht davon ab dass Christoph bereits mit einer Veröffentlichung gedroht oder die Aufnahme weitergegeben hatte.

00:15:29: Dieses Verhalten hat die Bedenken gegenüber einem verantwortungsvollen Umgang zwar verstärkt, tragender Grund der Entscheidung war aber etwas anderes und zwar das Christoph gegen Marys Willen weiterhin in die Verfügung macht über ihre höchst intim Aufnahmen ausübte.

00:15:46: Bis jetzt haben wir vor allem darüber gesprochen, warum Marie die Löschung verlangen konnte.

00:15:51: Aber zu einer gerichtlichen Abwägung gehört natürlich auch immer die andere Seite.

00:15:55: Denn Christoph hatte sich auf eigene Rechte und Interessen berufen – welche waren das denn?

00:16:00: Zunächst einmal war er nicht irgendein Außenstehender Dritter!

00:16:03: Er hatte einen Teil der Aufnahmen selbst angefertigt.

00:16:06: Sie befanden sich aus seinen eigenen Speichermedien Und er berief sich darauf sie als persönliche Erinnerung an die frühere Beziehung behalten zu wollen.

00:16:15: Hinzu kam, dass er als Fotograf grundsätzlich auch ein künstlerisches oder berufliches Interesse an seinen Fotografien hatte.

00:16:23: Deshalb musste das Gericht diese Interessen in die Abwägung mit einbeziehen.

00:16:26: Dazu gehörten insbesondere also sein Eigentumsrecht an den Datenträgern seine allgemeine Handlungsfreiheit eine mögliche Kunstfreiheit, berufliche Interessen als Fotograph und schließlich auch sein persönliches Erinnerungsinteresse.

00:16:40: Und zu welchem Ergebnis kam das Gericht?

00:16:43: Das Gericht hat ihnen im konkreten Fall ein geringeres Gewicht beigemessen.

00:16:48: Entscheint war nämlich, dass die Aufnahmen nicht im Rahmen eines beruflichen Fotoprojekts entstanden waren – sie sollten weder veröffentlicht noch ausgestellt oder künstlerisch irgendwie verwertet werden.

00:16:59: Sie entstanden ausschließlich innerhalb der privaten Liebesbeziehung der beiden.

00:17:03: Am Ende blieb deshalb im Wesentlichen nur Christophs Interesse, die Bilder weiterhin für sich selbst ansehen und als Erinnerungen behalten zu können.

00:17:11: Und dieses Interesse musste nach Auffassung des Gerichts jedoch hinter dem Schutz der Intimsphäre und der sexuellen Selbstbestimmung von Marie zurücktreten.

00:17:21: Gerade wegen der außergewöhnlich sensiblen Aufnahmen überwogen ihre Persönlichkeitsrechte deutlich.

00:17:26: Nachdem das Gericht Marys Interessen höher gewichtet hat, könnte man jetzt meinen dann muss Christoph am Ende sämtliche Bilder löschen.

00:17:33: Genau das hat Marie übrigens auch verlangt.

00:17:35: sie wollte nicht nur die Intime Aufnahmen gelöscht haben sondern sämтliche Fotos und Videos die Christoph von ihr besaß.

00:17:42: Warum hat sie damit nur teilweise Erfolg gehabt?

00:17:45: also warum mussten die sonstigen Bilder aus dem Alltag oder Urlaub nicht gelösht werden?

00:17:52: Der Grund liegt letztlich in der unterschiedlichen Intensität des Eingriffs.

00:17:55: Ein gemeinsames Urlaubsfoto oder ein Bild beim Stadtbummel zeigt zwar einen privaten Moment, es hält aber regelmäßig nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen fest.

00:18:06: Intime Aufnahmen sind hingegen eine bildliche Dokumentation der Sexualität und damit eines Bereis, denen das recht besonders intensiv schützt.

00:18:15: Aber ganz so einfach ist die Abgrenzung wahrscheinlich trotzdem nicht.

00:18:19: Denn wo fängt eine intime Aufnahme an, reicht schon ein Bikini-Foto oder Unterwäsche?

00:18:25: Oder auf was genau kommt es da an?

00:18:28: Genau das zeigt diese Entscheidung!

00:18:29: Es gibt keine feste Grenze nach dem Motto ab hier besteht Anlöschungsanspruch.

00:18:34: Man kann sich zwei Fotos in der Unterwäsche vorstellen.

00:18:36: Das eine entsteht bei einem Wäscheschuting oder beim Anprobieren im Geschäft, das andere wird ausschließlich für den damaligen Partner in einer intimen Situation aufgenommen.

00:18:46: Obwohl die Kleidung ähnlich ist können diese Bilder rechtlich völlig unterschiedlich zu bewerten sein.

00:18:52: Deshalb kommt es immer auf den Einzelfallern Auf den Inhalt der Aufnahme Den Zweck ihrer Entstehungen Den Umfang der damalige Einwilligung Und auch darauf, wie schwer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht heute wiegt.

00:19:08: Genau deshalb hat das Gericht auch keinen allgemeinen Löschungsanspruch nach jeder Trennung geschaffen!

00:19:34: Verzichtet damit auf seinen rechtlichen Schutz.

00:19:36: Entscheint es aber viel mehr, wem dieses Bild überlassen wurde und zu welchem Zweck?

00:19:42: Marie hat ihre Intimsphäre nicht der Öffentlichkeit geöffnet.

00:19:45: Sie hat lediglich einem ganz bestimmten Menschen innerhalb einer bestehenden Liebesbeziehung Zugang zu diesen Aufnahmen gewährt.

00:19:53: Wer seinem Partner ein intimes Bild schickt erklärt damit nicht automatisch Du darfst dieses Bild für immer behalten.

00:20:00: Die Einwilligung bezieht sich vielmehr auf die konkrete Beziehung und den damaligen Vertrauenskontext.

00:20:05: Genau darin krippt die Entscheidung noch an.

00:20:07: Mich hat dann beim Lesen des Urteils aber noch ein ganz praktischer Gedanke beschäftigt, angenommen Marie bekommt Recht und Christoph wird zur Löschung der Aufnahmen verurteilt.

00:20:18: Woher weiß sie anschließend ob Christoph die Aufnahme wirklich vollständig gelöscht hat?

00:20:23: Marie kann ja auch nicht selbst überprüfen nicht doch noch eine Kopie auf einem anderen Datenträger liegt.

00:20:31: Welche Möglichkeiten hat sie da überhaupt?

00:20:33: Das ist eine sehr interessante und spannende praktische Frage.

00:20:38: Zunächst einmal ist ein Löschungsurteil keine bloße Empfehlung, löscht der beklagte Christoph die Aufnahme nicht kann Marie als Klägerin aus dem Urteil vollstrecken.

00:20:51: nur weil Christoph selbst weiß wo er die Dateien gespeichert hat Und nur weil er selbst sämtliche Kopien löschen kann, kommt grundsätzlich eine Vollstreckung durch Zwangsgeld in Betracht.

00:21:01: Das Gericht kann ihn also durch ein Zwangssgeld und notfalls auch durch zwangshaft dazu anhalten seiner Verpflichtungen nachzukommen.

00:21:09: Das einzelne Zwangskalt kann dabei bis zu ca.

00:21:11: Euro betragen.

00:21:13: Was Maria aufgrund eines solchen Urteils aber nicht automatisch bekommt ist die Möglichkeit, selbst säbliche Geräte – Festplatten oder Benutzerkonten von Christoph zu durchsuchen.

00:21:26: Ein Löschungsurteil führt also nicht dazu, dass Marie kontrollieren darf was sich auf dem Computer von Christoph befindet.

00:21:34: Das heißt, das Gericht kann erheblichen Druck ausüben.

00:21:37: Aber das eigentliche Wissensproblem bleibt bestehen.

00:21:41: Denn wenn Christoph erklärt, er habe alles gelöscht, kann Marie zunächst nicht sehen ob diese Erklärung wirklich stimmt.

00:21:48: Könnte man ihn deshalb verpflichten genau anzugeben wo die Bilder gespeichert waren und was er jeweils gelöszt hat oder sogar dazu die vollständige Löschung an Eidestadt zu versichern?

00:22:00: Dass es zumindest denkbar folgt aber nicht automatisch aus jedem Löschungsanspruch.

00:22:04: dafür müsste ein entsprechender Auskunftsanspruch bestehen und gegebenenfalls auch gerichtlich gelten gemacht werden.

00:22:11: Eine freiwillige Erklärung wie ich versichere, dass alles gelöscht ist hat dabei nicht ohne weiteres dieselberechtliche Bedeutung wie eine förmlich angeordnete Versicherung in Eidesstadt.

00:22:23: Eine solche Versicherung an Eides statt kann den Wahrheitstruck erheblicher erhöhen weil vorsätzlich falsche Versicherung in Eidesstadt gegenüber einer zuständigen Stelle strafbar sein kann.

00:22:35: Sie ersetzt aber ebenfalls keine technische Kontrolle, auch das Gericht kann letztlich nicht in Christophs Kopf schauen oder mit Sicherheit ausschließen dass irgendwo noch eine unbekannte Kopie existiert.

00:22:46: Im Ausgangsverfahren lautete die Verurteilung deshalb sehr weitgehend auf vollständige Löschung der elektronischen Vervielfältigungsstücke, die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz von Christoph befanden.

00:23:01: Damit waren nicht nur Dateien auf einem bestimmten Computer gemeint, sondern grundsätzlich alle Medien, auf denen sich die betroffenen Aufnahmen in seinem Herrschaftsbereich

00:23:10: befanden.".

00:23:11: Praktisch kann Marie also mehrere Dinge erreichen.

00:23:14: Sie hat einen verbindlichen Löschungstitel, sie kann bei einer Weigerungsfangsmittel beantragen und möglicherweise zusätzliche Auskünfte oder eine besonders bekräftigte Erklärung verlangen – absolute Gewissheit bekommt sie dadurch aber

00:23:29: nicht.".

00:23:30: Genau!

00:23:30: Und darin liegt die Schwäche solcher Ansprüche….

00:23:33: Das Recht kann festlegen, dass die Aufnahmen nicht mehr behalten werden dürfen und es kann auch erheblichen Druckerzeugen sie zu löschen.

00:23:40: Es kann aber nur begrenzt beweisen das wirklich keine einzige Kopie mehr existiert.

00:23:45: Trockete Anhaltspunkte können dabei eine wichtige Rolle spielen.

00:23:48: Taucht später erneut eine Aufnahme auf?

00:23:51: Wird eine Datei verschickt oder ergibt sich aus Nachrichten, dass doch noch Kopien vorhanden sind – kann das zeigen, daß die Löschung nicht vollständig erfolgt ist!

00:24:00: Eine bloße Vermutung Irgendwo könne theoretisch noch eine Datei liegen, wird dagegen regelmäßig keine vollständige technische Durchsuchung des privaten digitalen Bereis rechtfertigen.

00:24:12: Der Fall zeigt damit sehr deutlich – ein Löschungsanspruch gibt der betroffenen Person rechtliche Kontrolle zurück?

00:24:18: Eine lückenlose tatsächliche Kontrolle über jede digitale Kopie kann er aber nicht garantieren!

00:24:25: Wenn man das Urteil zusammenfasst bleiben für mich einige zentrale Aussagen.

00:24:29: zum einen Nur weil eine intime Aufnahme ursprünglich mit Einwilligung entstanden ist, darf sie nach dem Ende einer Beziehung nicht automatisch dauerhaft behalten werden und zum anderen kann sich die Einwilligungen nach ihrem Zweck auf die Dauer der Beziehungen beschränken.

00:24:47: Außerdem macht die Entscheidung deutlich dass bei höchst intimem Aufnahmen schon der weitere Besitz und das Betrachten gegen den willende abgebildeten Person deren Persönlichkeitsrecht verletzen können.

00:24:58: Es braucht also nicht erst eine Veröffentlichung oder die Drohungen, die Bilder ins Internet zu stellen.

00:25:02: Weiterhin mussten Christophs Interessen – etwa seine Erinnerungsinteresse oder sein Interesse als Eigentümer der Dateien im konkreten Fall hinter Marys Schutz der Intimsphäre zurücktreten.

00:25:14: Genau so wichtig ist aber auch, was das Urteil gerade nicht sagt.

00:25:17: Es begründet keinen allgemeinen Anspruch darauf nach einer Trennung sämtliche gemeinsamen Fotos löschen zu lassen.

00:25:25: Normale Alltags- und Urlaubsbilder sind rechtlich anders zu bewerten als Aufnahmen die die Intimsphäre und Sexualität eines Menschen dauerhaft

00:25:33: festhalten.".

00:25:35: Und genau deshalb ist dieses Urteil bis heute so bedeutsam – es schafft kein Freibrief für die Löschung aller Beziehungserinnerungen!

00:25:41: Es macht aber deutlich, dass dort wo der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen betroffen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch nach dem Ende einer Beziehung einen wirksamen Schutz bieten kann.

00:25:53: Ja da hast du Recht und jetzt würde uns auch eure Meinung einmal interessieren findet ihr die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überzeugend oder meint ihr wer intime Bilder freiwillig an seinen Partner verschickt muss grundsätzlich damit leben dass dieser sie auch nach einer Trennung behalten darf?

00:26:11: Schreibt uns eure Meinung gerne bei Instagram, ihr findet uns unter hinter der Robe.

00:26:15: Wir sind gespannt wie ihr den Fall bewertet

00:26:17: und wir würden uns sehr über eine fünf Sterne Bewertung

00:26:20: freuen.

00:26:21: Genau!

00:26:21: Und wir freuen uns natürlich wenn ihr beim nächsten Mal wieder dabei seid, beim nächsten Fall oder beim nächsten Blick hinter die Robe!

00:26:27: Tschüss.

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